Einsendeaufgaben EA 2 IPR SS 2017

Davjura, ganz soweit bin ich noch nicht. Ich gehe momentan gefühlt aber auch davon aus.

Habe jetzt erstmal die Anwendbarkeit der EuGVVO abgelehnt
 
Aber die Klage wird ja vor dem LG Düsseldorf erhoben. Dann sollte EuGVO gelten - "sobald das Gericht eines Mitgliedsstaates befasst ist" (Skript, Rn. 43)
 
Rn. 51 wäre relevant, und insbesondere in der Zusammenfassungen am Ende des Kapitels Punkt 4 des Skriptes.
 
Hallo Zusammen,

wäre evt jemand so freundlich und würde mal sein Prüfungsschemata zur Verfügung stellen?

Habt ihr eig auch alle so arge Probleme mit diesem Fach? Ich finde auch im Allgemeinen sehr wenige relevante Fälle im Internet...

LG
Marlen
 
Hallo Marlen,
ich habe noch keinen klaren Plan und komme mit dem Schema durcheinander.
Die Anwendbarkeit der EuGVO würde ich bejahen. Dann kommt die Prüfung der Zuständigkeitsordnung. Hier prüfe ich Art. 6 iVm 25.
Aber lt. Schema im Skript kommt die Prüfung des Gerichtsstandes (nochmal?) später, unter A.I.4....

Und ja, es gibt wenig Fälle im Internet und die Fallbücher helfen uns da leider nicht viel weiter :( suefz
 
Hallo :)
Also bei der Zuständigkeitsordnung bin ich auch angelangt- aber dann setzt es leider bei mir komplett aus. Vielleicht kann ja sonst noch jemand helfen :)

LG
 
Art. 4 I, 5 I EuGVVO
Habe ich abgelehnt, weil nicht im Mitgliedsstaat ansässig.

Art. 6 I iVm Art. 25 I EuGVVO
Habe ich abgelehnt, weil keine ausschließliche Zuständigkeit vereinbart und auch keine Prorogatrion vorliegt

Rügelose Einlassung, Art. 26, I EuGVVO
gerade nicht, er rügt ja
 
Ich versuche s mit dem nächsten Schritt:
Art. 6 iVm 25 (-) - keine Gerichtsstandsvereinbarung, nur Rechtswahl
Art. 6 iVm 26 (-), A rügt die Zuständigkeit des LG Düsseldorf.
Und jetzt fliegen wir aus EuGVO raus. Weiter geht es nach dem autonomen Recht, hier nach ZPO, und so würde ich über den Erfüllungsort (Zahlungsverpflichtung in Albany) dazu kommen, dass Alabany und nicht Düsseldorf int. zuständig ist.

Oder liege ich völlig falsch?
 
Zuletzt bearbeitet:
ich habe noch einen schlenker nach § 29 ZPO eingebaut. Nämlich, welches Recht überhaupt auf den Vertrag anwendbar ist, um den Erfüllungsort nach dem Recht zu bestimmen. Da das CISG ausgeschlossen ist, komme ich über Rom I (Rechtswahl der Parteien) dann zu deutschem Recht und bestimme den Erfüllungsort dann gem. § 269 BGB. So in der Art ist es auch in der Musterlösung zur EA 2 SS 14 gelöst.
 
Also was ihr da schreibt klingt für mich auch plausibel- damit kann ich arbeiten :)

Schon mal ganz ganz herzlichen Dank für eure Gedanken und Hilfe.
 
ich habe noch einen schlenker nach § 29 ZPO eingebaut. Nämlich, welches Recht überhaupt auf den Vertrag anwendbar ist, um den Erfüllungsort nach dem Recht zu bestimmen. Da das CISG ausgeschlossen ist, komme ich über Rom I (Rechtswahl der Parteien) dann zu deutschem Recht und bestimme den Erfüllungsort dann gem. § 269 BGB. So in der Art ist es auch in der Musterlösung zur EA 2 SS 14 gelöst.

Ich komme gerade nicht mit. Wie leitet ihr über?
Zwischenergebnis: Die Zuständigkeitsordnung der EuGVO ist nicht eröffnet.

und dann?
 
Art. 6 iVm 25 (-) - keine Gerichtsstandsvereinbarung, nur Rechtswahl
Art. 6 iVm 26 (-), A rügt die Zuständigkeit des LG Düsseldorf.
Zuständigkeitsordnung der EuGVO nicht eröffnet,

Dann verweist EuGVO gemäß Art.6 I auf das Recht des Staates des jeweils angerufenen Gerichtes.
Dann prüfst du ob staatsvertragliche Regelungen vorliegen ->HGÜ (-) weil zwar von USA unterzeichnet aber noch nicht ratifiziert.

Dann kommst du zur ZPO, prüfst da die Zuständigkeiten
(Weil wenn örtlich zuständig mangels anderer Normen auch international zuständig)
Da gibts dann die Zuständigkeit nach §29, für den man schauen muss nach welchem Recht sich der Anspruch richtet.
Das prüfst du kuz in der Reihenfolge der letzten EA (Erst CiSG (-),weil explizit nach Art. 6 CISG ausgeschlossen, dann ROM I -> Rechtswahl (+) laut Bearbeitervermerk rechtswirksam= deutsches Recht damit 269/270 bezüglich Erfüllungsort-> Albany )
Dann landest du aber immer in den USA, LG Düsseldorf ist nicht zuständig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Seid vorsichtig mit dem Austausch von Lösungsskripten, es wird extrem auf "PLagiate" geprüft und auch unterschiedliche Texte zu solchen erklärt, wenn der Aufbau identisch ist!
 
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