Einsendeaufgaben EA 2 Kollektives Arbeitsrecht WS17/18

Hallo,

schließe mich einem Austausch gerne an. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Fragen gutachterlich beantwortet werden sollen? Hast du hierzu bereits ein Schema für dich gefunden?

LG
 
Hallo zusammen, habt ihr die Fragen in einem Gutachten beantwortet? Also Frage 4 und 5 sehe ich nicht als Gutachten. Welches Schema habt ihr für die anderen Fragen gewählt? Wo kann ich das denn finden bzw. nachlesen? Das Skript ist an dieser Stelle mal wieder nicht unbedingt mein Freund...
Danke und viele Grüße
Mareike
 
Seit Ihr bei Aufgabe 1 auch zu dem Ergebnis gekommen dass die Schulungskosten von B übernommen werden müssen und die des C nicht? Danke schonmal:)
 
Ja, das sehe ich auch so. Wobei ich sagen muss, dass das Skript hier nur sehr bedingt eine Hilfe ist. Du schreibst aber auch kein Gutachten für diese Fragen, oder? Ich finde keinen Hinweis wie man § 37. BEtrVG prüfen soll.
Auch bei Frage 3 bin ich der Ansicht, dass der Arbeitgeber nicht pauschal den Anwalt zahlen muss. Wie siehst du das?
 
Hey,
nein ich schreibe auch kein Gutachten:) Ich sitze eben auch an Frage 3. bis jetzt komme ich zu dem Ergebnis dass der BR das nur machen darf wenn es erforderlich ist und das Entgelt marktüblich ist. Ich denke aber eher dass wir hier auch zu dem Ergebnis kommen dass der A ihn nicht zahlen muss..Der Sachverhalt macht ja gar keine Angaben wieso die den R jetzt brauchen...
Bei Aufgabe 4 bin ich bisschen am Verzweifeln..Habe da nichts gefunden..Du? Frage 5 kann man sich gut aufm Skript zusammenschustern...LG
 
Ich habe bei Frage 4 im Skript nichts gefunden und habe dann nach Unterlassungsanspruch des BR gesucht und dort was gefunden.
Bei Frage 1 bin ich nun doch zu dem Ergebnis gekommen, dass er die Schulung für B nicht übernehmen muss, weil es eine betriebliche Notwenigkeit gibt, dass B nicht an der Schulung teilnimmt. Und da der BR offensichtlich nicht freigestellt ist, ist das für mich das auschlaggebende Argument.
Viele Grüße
 
Ich habe bei Frage 4 im Skript nichts gefunden und habe dann nach Unterlassungsanspruch des BR gesucht und dort was gefunden.
Bei Frage 1 bin ich nun doch zu dem Ergebnis gekommen, dass er die Schulung für B nicht übernehmen muss, weil es eine betriebliche Notwenigkeit gibt, dass B nicht an der Schulung teilnimmt. Und da der BR offensichtlich nicht freigestellt ist, ist das für mich das auschlaggebende Argument.
Viele Grüße
 
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