Hi! Habe auch etwas andere Lösungen. Ich finde es nicht immer einfach auf die richtige Lösung zu kommen, weil nach meinem Geschmack doch einiges unklar formuliert ist. Bin mir da auch wirklich unsicher...
1. B, bin unschlüssig, ob ich D dazu nehmen soll. Die Übereignung beim Eigentumsvorbehalt findet ja unter der aufschiebenden Bedninung statt, dass der Kaufpreis bezahlt wird. Würde D also eher dazunehmen.
2. D
3. A,B
4. C,D, die Übergabe ist ja zum Beispiel bei der Einräumg des Mitbesitzes nach § 1206 BGB nicht erforderlich, weshalb ich E weggelassen habe. A würde ich weglassen, weil der gute Glaube bei gesetzlich erworbenen Pfandrechten nicht vorausgesetzt wird.
5. A,B,C,E
6. C, das Schuldanerkenntnis würde ich weglassen, weil bei Personalsicherheiten wie der Bürgschaft eine andere Person als der in das Verhältnis eintritt. Das ist beim Schuldanerkenntnis nach § 781 BGB nicht der Fall.
7. C,D
8. D, bei B bin ich mir auch unsicher
9. A,B,D
10. A,E