Einsendeaufgaben EA 2 (Lotse) MMV Abgabetermin 01.12.2015

Hallo,

hier stelle ich mal meinen ERSTEN schnellen Lösungsentwurf zur Diskussion und bitte auch andere Studenten, ihre Antworten hier zum Vergleich einzustellen. Eine rege Beteiligung wäre toll!

Aufgabe 1
C

Aufgabe 2
A, B

Aufgabe 3
B

Aufgabe 4
B, D, E

Aufgabe 5
A, B, D, E

Aufgabe 6
A, C

Aufgabe 7
A, C, D, E

Aufgabe 8
C

Aufgabe 9
A, B, C, E

Aufgabe 10
A, B, E

- Angaben wie immer ohne Gewähr -
 
Danke,

ich brauche noch etwas Zeit, ich habe die KEs noch nicht mal durch, hoffe aber, nächste Woche auch an die Lösung gehen zu können.
 
Nun ja, die KEs habe ich auch noch nicht durch, sondern nur so für die Lösungen mal quer gelesen,
deswegen ist es ein "erster" und "schneller" Entwurf

das vertiefte Durcharbeiten der KEs kommt bei mir in einem zweiten Schritt
 
Hallo,

hier stelle ich mal meinen ERSTEN schnellen Lösungsentwurf zur Diskussion und bitte auch andere Studenten, ihre Antworten hier zum Vergleich einzustellen. Eine rege Beteiligung wäre toll!

Aufgabe 1
C

Aufgabe 2
A, B

Aufgabe 3
B

Aufgabe 4
B, D, E

Aufgabe 5
A, B, D, E

Aufgabe 6
A, C

Aufgabe 7
A, C, D, E

Aufgabe 8
C

Aufgabe 9
A, B, C, E

Aufgabe 10
A, B, E

- Angaben wie immer ohne Gewähr -

Ich bin mit deinen Markierungen im Wesentlichen einverstanden.

Bei mir ist bei Aufgabe 3 zusätzlich noch die Möglichkeit E richtig.

Viele Grüße und einen schönen Abend,
Jan
 
Fleißig - das gefällt MIR! :arbeit:
 
Natürlich sehen wir uns :-D Belohnung gibt's nachher:wein:
 
hier stelle ich mal meinen ERSTEN schnellen Lösungsentwurf zur Diskussion

Korrekturen zu oben gefundenen Lösungen:

Aufgabe 4
B, D
E ist falsch! weil 4 Wochen nicht das gleiche wie ein Monat (siehe Gesetz) sind.

Aufgabe 5
A, D, E
B ist falsch! hier wird § 57 I erwähnt, die genannten §§ werden aber aus Abs. 2 "heraus verwiesen"

Aufgabe 8
bisher nur C für richtig befunden
möglicherweise aber auch A? Ein Feststellungsinteresse liegt nur bei gegenwärtiger Gefahr vor. Hier hat sich der VA doch schon erledigt, oder??

Was meint ihr dazu?
 
Hallo,
bei Fall 1 stimme ich Skippermieze und Jan zu und habe

1: C
2: A B
3: B E
 
Bei Fall 2 stimme ich Euch auch zu

4 BD
 
Bei Fall 3 habe ich zwei Differenzen

5 - A: Richtig wie bei Euch
5 - B: Falsch wie bei Euch
5 - C: Richtig, analog KE 2, Teil 2, C II, 2. Absatz auf Seite 48 f
5 - D: Richtig wie bei Euch
5 - E: hier bin ich am rätseln, aus meiner Sicht eher falsch, weil eine Wiedereinsetzung nur möglich ist, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen und diese nicht grundsätzlich möglich ist, wie der Satz hier andeutet.Was denkt ihr?
 
Bei Fall 4 wird es schwierig.

6: A C wie ihr

Bei 7 habe ich eine ganz anderes Ergebnis, für mich ist nur C richtig. D und E sind meines Erachtens falsch, weil die Fortsetzungsfeststellungsklage nur dann statthaft ist, wenn sich der VA nach nach Erhebung der Klage erledigt hat, was hier nicht der Fall ist. Bei A - Anfechtungsklage - ist ein existierender VA Voraussetzung, was meines Erachtens nicht mehr gegeben ist, ebenso bei B. Deshalb halte ich hier nur C Feststellungsklage für richtig.
Was denkt ihr?
Aus meiner Sicht deutet auch Frage 8 auf C hin, da ein besonderes Feststellungsinteresse nur bei der Feststellungsklage erwähnt ist..
 
Zuletzt bearbeitet:
Fall 4, Aufgaben 8 bis 10

8: C wie ihr, A nicht, da kein besonderes Feststellungsinteresse erforderlich
9: A B C wie ihr, aber nicht E KE 3 Teil III, Kapitel 29 D, S 58
10: A B E wie ihr
 
Jetzt will ich gerade die EA im VU eingeben, doch der login streikt schon den ganzen Abend bei mir:panik:

Ein Tag bleibt aber noch, bevor das Heft geschlossen wird!!!
*arghhhh*
 
Meine Lösung unterscheidet sich in ein paar Punkten von den bislang von manchen von Euch diskutierten, und zwar wie folgt:

3: Hier habe ich neben B auch E angekreuzt - so wie Jan und U062687. Denn beim Rechtsträgerprinzip richtet sich die Klage nicht gegen die jeweilige Behörde, sondern gegen den Rechtsträger, also die Gebietskörperschaft - das ist hier die Stadt (die aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung eigenständige Rechtsträgerin ist).

5: Wie U062687 habe ich auch C als richtig angekreuzt, das Skript ist hier recht eindeutig. E halte ich ebenfalls für richtig, denn die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung besteht ja; daß bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen, ist beinahe immer wahr. Würde man die Aussage hier für falsch halten, unterstellte man implizit gerade das Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen, was der Sachverhalt aber nicht hergibt.

7: Nur E; m.E. paßt der Sachverhalt genau und ausschließlich auf die Fortsetzungsfeststellungsklage in analoger Anwendung. U062687, eben weil das Erfordernis bzgl. der Erledigung des VA bei der Fortsetzungsfeststellungsklage hier nicht gegeben ist, kommt nur eine analoge Anwendung (und damit Lösung E) in Betracht. Die Feststellungsklage wird, wenn ich es richtig verstanden habe, nur von einer Mindermeinung hier für statthaft gehalten, die h.M. hält es mit der analogen Anwendung der FFK.

9: Hier habe ich B, C, D als korrekt markiert. A ist wegen des zu 7 Gesagten nicht richtig: In analoger Anwendung ist die FFK auch dann statthaft, wenn der VA sich bereits vor Klageerhebung erledigt hat.
D ist m.E. hingegen richtig, denn wenn der VA nicht mehr anfechtbar ist, kann auch keine Klage mehr erhoben werden, egal, ob der VA schon erledigt ist oder nicht.

10: Bei mir sind nur B und E richtig, A dagegen nicht. Gemäß § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO (und laut Skript VwGO III, S. 72) ist der vorläufige Rechtsschutz des § 80 VwGO nur für Anfechtungsklagen einschlägig, nicht für Verpflichtungsklagen - was Antwort A allerdings impliziert.

Was meint Ihr dazu? Wo habe ich etwas durcheinandergebracht...?
 
Skippermieze, ich hoffe, natürlich, daß Dir die Technik keine weiteren Streiche spielt. Aber notfalls genügt es auch, wenn Du am Dienstagabend Glück hast, denn die Abgabefrist endet erst am 1. Dezember um 24:00 Uhr (und mit Fristen kann man uns angehende Juristen ja nicht mehr ohne weiteres hereinlegen...).
 
und auch hier hat es gereicht

:danke: fürs Diskutieren - es ist doch besser, wenn man nicht ganz so alleine vor sich hin wurschtelt!
 
Genau, das Diskutieren war hilfreich und motivierend! Und mit 85 Punkten kann man doch ganz zufrieden sein. Danke an Euch! :-)
 
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