zu 823 I: Dürfte hier mE schon ausscheiden gegen den Verein (Mitglieder), da keines der Rechtsgüter verletzt wurde. Reine Vermögensschäden fallen nicht darunter. Und liegt hier überhaupt ein Vermögensschaden vor? Das Insolvenzverfahren wurde doch noch nicht eröffnet und der Verein hat gleichzeitig ja auch Anspruch gegen K auf Rückübereignung des Geldes.
Oder mal genereller gefragt: Habe ich überhaupt einen Schaden, wenn ich meinen vertraglichen Anspruch noch einklagen kann? Oder habe ich erst einen Schaden, wenn feststeht, dass mein Vertraglicher Anspruch nicht erfüllt wird?
Oder mal genereller gefragt: Habe ich überhaupt einen Schaden, wenn ich meinen vertraglichen Anspruch noch einklagen kann? Oder habe ich erst einen Schaden, wenn feststeht, dass mein Vertraglicher Anspruch nicht erfüllt wird?