Einsendeaufgaben EA 2 SoSe 2021

FGS

Hochschulabschluss
Master of Laws
Studiengang
Master of Laws
Hat sich jemand schon die zweite EA angesehen? Ich komme, da die beiden getrennt Leben (SV. F trennt sich von M und zieht aus der ehelichen Wohnung aus) zu einem Hilfsgutachten und zu den Ergebnis, dass kein Anspruch besteht...
 
Hallo, ab wann steigst du denn zu einem Hilfsgutachten um?
Ich komme ganz normal mit der Prüfung des § 1357 BGB durch. Dort ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich.

Die EA ähnelt dem Fall aus dem Skript 3, S. 31 sehr.

Allerdings stecke ich noch mitten in der Bearbeitung. Kann mich also auch irren, was das Hilfsgutachten angeht. :lookingup:

"Entscheidend ist für sämtliche Rechtsgeschäfte, ob die Ehegatten bei Abschluss des Bedarfsdeckungsgeschäfts getrennt lebten. War dies nicht der Fall, so ändert ein späteres Getrenntleben an der gem. Abs. 1 eingetretenen Mitverpflichtung nichts. "
(BeckOGK/Erbarth, 1.3.2021, BGB § 1357 Rn. 41)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich brauchte auch kein Hilfsgutachten schreiben, sondern habe mich auch entlang des 1357 gehangelt.
Blöde Frage, aber ich struggle gerade ein bisschen bei Aufgabe 3 mit dem Widerruf.
Wie habt ihr das gelöst? Ich bin schlussendlich zu dem Ergebnis gekommen, dass M wirksam widerrufen kann, weil er doch durch § 1357 mit verpflichtet wird. Dann sollte doch der Widerruf auch möglich sein, oder? :hopelessness:
 
Ich brauchte auch kein Hilfsgutachten schreiben, sondern habe mich auch entlang des 1357 gehangelt.
Blöde Frage, aber ich struggle gerade ein bisschen bei Aufgabe 3 mit dem Widerruf.
Wie habt ihr das gelöst? Ich bin schlussendlich zu dem Ergebnis gekommen, dass M wirksam widerrufen kann, weil er doch durch § 1357 mit verpflichtet wird. Dann sollte doch der Widerruf auch möglich sein, oder? :hopelessness:

Bei Gestaltungsrechten (z.B. Widerruf) müssen eigentlich beide Parteien widerrufen, damit dieser wirksam sein kann, denn die Eheleute sind ja hier Gesamtgläubiger. Aber etwas anderes gilt bei Geschäften zur Deckung des täglichen Lebensbedarf nach 1357, wenn hier beide Ehegatten verpflichtet werden, dann muss es spiegelbildlich auch möglich sein, dass einer für beide widerrufen (die Gestaltungsrechte ausüben) kann. So habe ich es gelöst, ich meine aber, dass diese Anwendung der Gestaltungsrechte auf 1357 umstritten ist. Habe eine Entscheidung des BGH gefunden, hier geht es zwar um eine Kündigung, aber das ist ja egal und müsste dasselbe sein, da es auch ein Gestaltungsrecht ist.

 
kurze Frage: jetzt im Nachhinein fällt mir auf, dass bei mir die Aufgabe 1 für 70 Punkte ziemlich kurz ausfällt..
Habt ihr neben § 1357 BGB noch etwas geprüft?
 
Ich hab da das ganze Verbraucherdarlehensthema aufgegriffen, ähnlich dem Fall im Skript. Habe so ca. 5,5 formatierte Seiten für Aufgabe 1.
 
Ich hab da das ganze Verbraucherdarlehensthema aufgegriffen, ähnlich dem Fall im Skript. Habe so ca. 5,5 formatierte Seiten für Aufgabe 1.
also ich habe nur 6 seiten insgesamt :D naja irgendwas habe ich vergessen, aber ich hoffe, dass das jetzt so irgendwie durchgeht.
habe das mit dem widerruf ebenfalls so geläst wie mit der kündigung auf dem jura blog
 
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