Hallo zusammen,
ich bin insgesamt auf ca. 5 1/2 Seiten gekommen
Meine grobe Lösungsskizze sieht ungefähr so aus:
A. Anwendungsbereich der EuGVO
I. Sachlicher Anwendungsbereich, Art. 1 I, II EuGVO (+)
Gegenstand: etwaige zivilrechtliche Ersatzansprüche
II. Räumlicher Anwendungsbereich (+)
III. Zeitlicher Anwendungsbereich (+)
B. Eröffnung der Zuständigkeitsordnung der EuGVO
I. Zulässigkeit der Prozessparteien
Hier kurz diskutiert, dass M durch die Eltern vertreten wird und dass R Beklagter ist, obwohl er Gegner einer Feststellungsklage ist
II. Maßgebliches Recht bezüglich Wohnsitz des Beklagten
Art 62 EuGVO
fr Recht
III. Zwischenergebnis --> Zust EuGVO eröffnet
C. Vorrangige staatsvertragliche Regelungen (-)
D. Maßgeblicher Gerichtsstand
I. Art. 24 EuGVO (-)
II. Art. 25 EuGVO (-)
III. Art. 10 ff. EuGVO (-)
IV. Art. 4 I EuGVO --> Frankreich
V. Art. 7 Nr. 1 EuGVO (-)
VI. Art. 7 Nr. 2 EuGVO (+)
- Hier bin ich auf die Anwendbarkeit der negativen Feststellungsklage auf Art 7 Nr 2 EuGVO eingegangen und bejaht
- dann Tatbestand Art 7 Nr 2: (+)
a. Wohnsitz des Beklagten in einem anderen Mitgliedstaat als dem des angerufenen Gerichts
b. Unterscheidung Erfolgs-, Handlungsort. Hier habe ich auch geprüft, dass es nicht von Bedeutung ist, dass R das Auto in Kehl reparieren lässt
hier habe ich zudem kurz erwähnt, dass die Deliktsunfähigkeit (nach deutschem Recht) dem TB nicht entgegensteht
E. Ergebnis: Amtsgericht Kehl int zuständig
Bezüglich der Torpedoproblematik hab ich gar nichts drin - es ist meiner Meinung nach mit großer Mühe höchstens einen (zulässigen)
forum shopping ersichtlich aber selbst dafür sind
gar keine Anhaltspunkte gegeben, so dass mans auch nicht diskutieren sollte. Oder sehe ich das möglicherweise falsch?