Einsendeaufgaben EA 2 - SS 2018

Studiengang
Master of Laws
Werde heute mit der Bearbeitung beginnen. Jemand an einem Gedankenaustausch interessiert?
 
Bin noch mit Arbeitsvertragsrecht beschäftigt heute. Ab morgen gehts dann an die Unternehmensrecht EA ;-)
 
Habt ihr nur AS des D gg A aus 823 I bgb iVm 128 S. 1 HGB geprüft?
Was haltet ihr von einem AS aus 280 I, 241 II BGB iVm 128 S. 1 HGB?
 
Habt ihr nur AS des D gg A aus 823 I bgb iVm 128 S. 1 HGB geprüft?
Was haltet ihr von einem AS aus 280 I, 241 II BGB iVm 128 S. 1 HGB?

Ich bin mir sicher, dass beides zu prüfen ist. „Ahnungslos“ und die Tatsache, dass nur die Toilette gesucht wird, schreit förmlich nach Klärung, ob hier eine Anbahnung eines Vertrags zu sehen ist.

Hier die Schwerpunktsetzung mMn:

1) Bestehen einer Gesellschaft (Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft), Zurechnung von Verschulden im Gesellschaftsrecht

2) Überwachung und Auswahl von Erfüllungsgehilfen, Exkulpationsmöglichkeit

Insgesamt ist das Ganze, denke ich, sehr gut machbar.

Was meint ihr?
 
Ich gehe konform mit der Meinung, dass beides zu prüfen sei. Wie seht ihr das denn mit der Tatsache, dass der D nur auf die Toilette will... ich würde hier die Anbahnung eines Vertrages und damit die cic auch verneinen... Gibt es dazu Gegenmeinungen?
:notebook:
 
Ich gehe konform mit der Meinung, dass beides zu prüfen sei. Wie seht ihr das denn mit der Tatsache, dass der D nur auf die Toilette will... ich würde hier die Anbahnung eines Vertrages und damit die cic auch verneinen... Gibt es dazu Gegenmeinungen?
:notebook:
Habe auch die CIC angeprüft und dann verneint... Wie viele Seiten habt ihr so geschrieben?
 
Hallo zusammen,

zur Frage 1 habe ich drei AGL geprüft
Anspruch auf Zahlung von 100 € gem §§ 280 I, 311 II Nr. 2, 241 II BGB i.V. m. 128 HGB,cic (-)
Anspruch auf Zahlung von 100 € gem 831 BGB i.V.m § 128 HGB (-, da B kein Verrichtungsgehilfe)
Anspruch auf Zahlung von 100 € gem 823 BGB i.V.m § 128 HGB i.V. m 32 BGB analog (+)

zu Frage 2 habe ich die zwei AGL geprüft
Anspruch auf Zahlung von 100 € gem §§ 280 I, 311 II Nr. 2, 241 II BGB i.V. m. 128 HGB,cic (-)
Anspruch auf Zahlung von 100 € gem 831 BGB i.V.m § 128 HGB (+)
823 erschien mir hier nicht einschlägig.

Was meint ihr?
Gruß
Thorsten
 
hier meine Gliederung zum Ausgangsfall:

A. Anspruch aus §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB iVm §§ 128, 124 I HGB
I. Vorliegen einer OHG
1. Entstehung einer OHG, §§ 105, 123 HGB (+)
2. Geistestätigkeit des C
-> geschäftsunfähig bei Abschluss gem. § 104 Nr. 2 BGB mit der Folge des § 105 I BGb (ex tunc)
-> jedoch bestand Gesellschaft schon ein halbes Jahr, deshalb Grundsätz der fehlerhaften Gesellschaft
a) Grundlegendes
Die Grundsätze diskutiert, Gedanken dahinter, Gesellschaft besteht tatsächlich, rechtlich jedoch eigentlich nicht
b) Voraussetzungen
-> Fehlerhafter Gesellschaftsvertrag (+)
-> Invollzugsetzung (+)
-> Entgegenstehende Interessen (-), zwar muss C wegen § 104f. BGb geschützt werden, jedoch nicht A als vorliegender Anspruchsgegner

-> Gesellschaft wird faktisch wie eine fehlerfreie Gesellschaft behandelt

II. Gesellschafterstatus des A
(+), da A Gesellschafter

3. Verbindlichkeit der Gesellschaft
Hier habe ich die CiC diskutiert, habe mich hier aber schwer getan, die Vertretung der Gesellschaft vernünftig darzustellen. Eigentlich ist das ja trivial, aber irgendwie klingt das Alles seltsam. Wie habt ihr das gemacht?

Im Ergebnis wohl (-)

B) Dasselbe mit § 823 I, im Ergebnis wohl (+)

Bei der Abwandlung habe ich wie einer der Vorredner §§ 280 I, 311 II Nr. 2, 241 II BGB i.V. m. 128 HGB verneint und § 831 BGB i.V.m § 128 HGB bejaht.

Meinungen?
 
Habt ihr die zweite EA zurück? Warte immernoch. Erste ist da.
 
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