Anbei mal mein Aufbau für Aufgabe 1 und 2:
Anspruch des V gegen die Vereinsmietglieder oder den Vorstand auf Zahlung des Mietzinses aus §§ 535 II, 54 S. 2 und 42 II 2 BGB.
I. Anspruch entstanden
1. Wirksamer Mietvertrag
a. Nicht eingetragener Verein als Vertragspartner
(P): Der nichteingetragene Verein als juristische Person
b. Einigung
c. Wirksamkeit
(P): Wirksame Stellvertretung durch den Vorstand
d. Fälligkeit, § 556b I BGB
e. Zwischenergebnis
Wirksamer Mietvertrag mit SV (+) aber Verein kann nicht zahlen
2. Haftung der Vereinsmitglieder für den Verein
(P): Haften Mitglieder des nichteingetragenen Idealvereins generell mit ihrem Privatvermögen?
Generelle Haftung (-) (ich glaube, aus BeckOK oder Aufsatz von BeckOnline)
Handelndenhaftung aus §§ 535 II, 54 S. 2 BGB sowieso (-)
3. Haftung des Vorstandes für den Verein
a. Haftung nach § 42 II 2 BGB
aa. Pflichtverletzung
bb. Verschulden
(P): Hier habe ich problematisiert, dass K mit dem ganzen Geld abgehauen ist
cc. Rechtsfolgen
dd. Zwischenergebnis
§ 42 II 2 BGB (+)
b. Handelndenhaftung nach §§ 535 II, 54 S. 2 BGB
aa. Handelnder im Sinne des § 54 S. 2 BGB
bb. Rechtsgeschäft gegenüber Dritten
cc. Stellungnahme und Rechtsfolge
Hier bejahe ich die Anwendung der Handelndenhaftung (ich glaube, nach BeckOK)
c. Zwischenergebnis
§§ 535 II, 54 S. 2 BGB (+)
4. Zwischenergebnis
Mitglieder haften nicht.
Vorstand haftet mit Privatvermögen
II. Anspruch nicht erloschen und durchsetzbar
Insbesondere hat der Verein keine EInreden oder Einwendungen und §§ 31a, 31b BGB (-)
III. Gesamtergebnis