Zwei Dinge:
Das Beinstellen: Den error in persona anzusprechen ist überflüssig, da der Hinweis mit Angreifer nur für der ETBI gedacht ist. Außerdem macht es nach dem Gesetzestext keinen Unterschied, ob C Polizist, Arzt oder Astronaut ist. Im Übrigen kommt ein 229 nicht in Betracht. A hat vorsätzlich gehandelt. Und wer vorsätzlich handelt, der kann nicht gleichzeitig bzgl. desselben Tatobjekts fahrlässig handeln.
Die Schüsse: A hat Tötungsvorsatz. Wie glaubt ihr eigentlich wird in der Praxis ein solcher festgestellt? Die Täter sagen nie "billigend in Kauf genommen" oder so. Es wird aus den Tatumständen abgeleitet. Und hier muss das Stichwort Oberkörper genügen, um alle Alarmglocken zu läuten.