Einsendeaufgaben EA 2 // WS 16/17 // Abgabe 20.12.2016

wir müssen hier ja nicht zum gleichen Ergebnis kommen. Ich bin noch nicht so weit, dass ich die EA zu Papier bringe, aber für mich ist es ein Mordversuch, da werd ich mir dann aus den Kommentaren schon die entsprechenden Passagen raussuchen....und mich evtl. einer Mindermeinung anschließen ;-)
 
Wo du recht hast... Ich werde mich mit ähnlichen Argumenten gegen tötungsvorsatz entscheiden und prüfe das ganze bei der gef. Körperverletzung. Man muss auch mal seinem eigenen Gefühl/Rechtsempfinden folgen! :-) Bin gespannt wie der Lehrstuhl die unterschiedlichen Ansätze bewertet
 
Zwei Dinge:

Das Beinstellen: Den error in persona anzusprechen ist überflüssig, da der Hinweis mit Angreifer nur für der ETBI gedacht ist. Außerdem macht es nach dem Gesetzestext keinen Unterschied, ob C Polizist, Arzt oder Astronaut ist. Im Übrigen kommt ein 229 nicht in Betracht. A hat vorsätzlich gehandelt. Und wer vorsätzlich handelt, der kann nicht gleichzeitig bzgl. desselben Tatobjekts fahrlässig handeln.

Die Schüsse: A hat Tötungsvorsatz. Wie glaubt ihr eigentlich wird in der Praxis ein solcher festgestellt? Die Täter sagen nie "billigend in Kauf genommen" oder so. Es wird aus den Tatumständen abgeleitet. Und hier muss das Stichwort Oberkörper genügen, um alle Alarmglocken zu läuten.
 
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