Einsendeaufgaben EA 2 WS 20/21

Bestanden :) Habe die EA 3 aber sowieso schon ausgefüllt.
Glückwunsch. Die habe ich mir noch nicht mal angeschaut.... ob ich die zur Übung machen sollte?

muss man eigentlich alle EAs bearbeitet haben für Klausurzulassung? Da gibt es doch auch Module, die verlangen, dass zumindest alle EAs bearbeitet wurden.
 
Oh nein :bugeye: das tut mir leid. Klar, ein Versuch ist noch da, aber das macht dann doch auch echt Druck, wenn man unbedingt muss
Danke dir!
Andererseits hab ich dann doch noch etwas mehr aus dem Bachelor nachzuholen als ich im besten Fall dachte als ich belegt habe. Ist auch nicht so schlimm wenn ich die EJP Klausuren noch etwas schiebe. Die Eklausuren waren ja jetzt auch kein Erfolgsgarant per se und die Wiwi Klausuren vor Ort schreibe ich definitiv erst wenn ich geimpft bin. Also das hat alles noch Zeit. In EM Strafrecht hab ich erstaunlicherweise bestanden. Da hatte ich doch einiges anders als der Lehrstuhl, aber die scheinen wohl mit “anders aber gut aufgebaut” klarzukommen.

Aber danke, ich setz mich nach den Feiertagen dann mal an die EA 3.
 
Glückwunsch. Die habe ich mir noch nicht mal angeschaut.... ob ich die zur Übung machen sollte?

muss man eigentlich alle EAs bearbeitet haben für Klausurzulassung? Da gibt es doch auch Module, die verlangen, dass zumindest alle EAs bearbeitet wurden.
2 von 3 EAs sind beim EM Grundlagen ausreichend. Aber die Folien muss man sich ja sowieso anschauen. Wenigstens gibt es in Strafrechtsgeschichte überhaupt welche. ;)
 
Ich habe die EA auch nicht bestanden, obwohl ich mir hier viel sicherer war als bei der ersten EA... Na ja, die dritte EA sollte irgendwie machbar sein, aber meine Lust auf die Klausur erhöht das nicht gerade. :D
 
Ich habe die EA auch nicht bestanden, obwohl ich mir hier viel sicherer war als bei der ersten EA... Na ja, die dritte EA sollte irgendwie machbar sein, aber meine Lust auf die Klausur erhöht das nicht gerade. :D
Dito, auch nicht bestanden, dafür aber die Erste, bei der ich mir einen zusammengewürgt habe. Die Strenge der Bewertung kann ich bei der Zweiten in Teilen auch nicht nachvollziehen; nur lassen die sich dann ja auch auf keine Diskussionen über mögliche Nachkorrekturen ein, weil das ja keine Prüfungsleistungen seien und daher nicht anfechtbar wären, was ich verwaltungsrechtlich zumindest für diskutabel halte, aber das ist eine andere Geschichte :D

Sei's drum. Lotse bestehen und gut ist.
 
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