Einsendeaufgaben EA 2 WS1819

bin auch dabei
 
Kommt ihr auf die Zuständigkeit des LG Köln über einen ausschließlichen oder eher einen besonderen Gerichstand?
Würde einen ausschließlichen Gerichtsstand ausschließen, weiß nicht auf welchen Artikel ich abstellen sollte. Würde dann versuchen die Zuständigkeit über einen besonderen Gerichtsstand zu begründen aber soweit bin ich noch nicht.
 
Hi. bin mir auch nicht schlüssig. Würde hier jetzt auf den Gesamtschuldnerausgleich abstellen. M will ja Regress von E. Danach wäre ja auch kein besonderer Gerichtsstand einschlägig, da ja kein vertragliches SV.
Jemand von euch andere Ansätze?
 
Hi. bin mir auch nicht schlüssig. Würde hier jetzt auf den Gesamtschuldnerausgleich abstellen. M will ja Regress von E. Danach wäre ja auch kein besonderer Gerichtsstand einschlägig, da ja kein vertragliches SV.
Jemand von euch andere Ansätze?

Denke man muss doch auf den Kreditvertrag abstellen. Sonst wird man keine vernünftige Prüfung hinbekommen.
 
Hallo Allerseits,

hat sich schon jemand mit der EA befasst und hat schon ein Prüfungsschema? Irgendwie weiß ich nicht so genau, wie ich an die Aufgabe rangehen soll :dead:
 
Hallo
ich bin auch dabei die 2 EA zu machen. Allerdings kann ich kein richtiges Prüfungsschema erstellen, weil es sich hier um Regressansprüche handelt, eine Art Schadenersatzanspruch, deshalb weiß ich nicht ob ich Rom I oder II nehmen soll....
ich würde mich über einen Austausch sehr freuen. Bitte meldet euch! Danke
 
Ihr müsst wie gesagt auf den Kreditvertrag abstellen und das Lösungsschema im Skript Teil 2 auf Seite 119 nutzen.
Habe den Schwerpunkt bei Art. 7 I EuGVO gesetzt.
 
Ich werde es genauso wie Schollek handhaben und auf den Darlehensvertrag abstellen. Normalerweise stellt ein Regressanspruch keinen vertraglichen Anspruch dar, aber in KE 2 Rn. 56 heißt es unter anderem : "alle vertraglichen Ansrpüche sind diejenigen, welche an einen Vertrag anknüpfen...es fehlt dann an einem Vertrag, wenn es an einer von einer Partei ggü. einer anderen freiwillig eingegangenen Verpflichtung fehlt.
Es bleibt zwar offen, ob diese freiwillig eingegangene Verpflichtung gegenüber dem Anspruchsteller bestehen soll/muss oder ob es ausreichend ist, wenn sie - wie in unserem Fall - einem Dritten gegenüber eingegangen worden ist.
Aber wie Schollek es schon zutreffend gesagt hat, anders wird man wohl kaum einen vernünftigen Prüfungsaufbau hinbekommen.

Sollte jemand jedoch einen besseren Vorschlag wissen, dann bitte ich sie/ihn, ihn uns mitzuteilen. Abgabe naht!!!
 
Zu dem Fall gibt es sogar ein Urteil vom EuGH:

EuGH Urteil vom 15.06.2017, C-249/16 - Volltext unter dejure.de erhältlich

Vllt. hilft es ja ;-)
 
THL, vielen Dank für den Hinweis mit der Entscheidung.

Ich habe die EA jetzt fertig, habe das Prüfungsschema als Grundgerüst aus dem SS 2016 im Klausurenbereich genommen und mit der Entscheidung von THL verknüpft und entsprechend angepasst. Ich bin dir sehr sehr sehr sehr dankbar THL, sonst säße ich wahrscheinlich noch bis Montag dran :dead:

:danke::danke::danke::danke::danke::danke::danke::danke::danke::danke::danke::danke::danke::danke::danke:
 
Dafür nicht, Suli2205. So haben wir alle wenigstens noch was vom wertvollen Sonntag :kaffee:oder Zeit für die nächste EA :reader:

Gutes Gelingen weiterhin!
 
Hallo zusammen,

ich komme hier nur auf 7 Seiten, wie ist das bei Euch?

Ich frag mich gerade noch, ob ich den Art. 7 Nr. 1 lit. a in irgendeiner Form ansprechen sollte. Ich mein auch im Urteil C-249/16 wird er angesprochen - zwar da in der Vorlagenfrage danach gefragt wurde - aber es ist doch eine interessante Frage, ob eine Gesamtschuldneuschaft und die Geltendmachung des Innenregress unter lit a fällt.
 
Hallo
ich möchte mich auch bei Schollak und anderen bedanken! Ohne diesen Austausch hätte ich EA gar nicht machen können.
Vielen vielen Dank.
 
Hallo Zusammen,

auch ich möchte mich erst einmal für die hilfreichen Hinweise bedanken. Gerade stehe ich allerdings ein wenig auf dem Schlauch, wie ich formulieren kann, dass es kein Schutzgerichtsstand / Versicherungs-, Verbraucher, Arbeitssache Art. 10ff ist.
 
Hallo :) hat schon jemand die 2. EA zurück bekommen? normalerweise kommen die EAen doch immer so ein Monat nach Abgabefrist zurück...
danke :)
 
ich habe schon beide zurück - hat aber gefühlt ewig gedauert ....
 
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