Einsendeaufgaben EA 2020/21

Hochschulabschluss
Diplom-Kaufmann
2. Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Master of Laws
Macht jemand mit?
 
Ja, ich werde auch die EA im Allg. Verwaltungsrecht bearbeiten.
 
Ich auch. Bin aber im Moment noch beim ersten Einlesen in die Materie...
 
Ich auch. Für mich ist das aber irgendwie gerade eine völlig neue Materie, in die ich mich auch erst einmal einlesen muss. Ich hoffe, die Skripte taugen hierzu halbwegs :-)
 
Hallo :)
ich schließe mich mal an.

Vielleicht kann das hier für die Wahl der Klageart helfen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, ich bin auch dabei und habe dieses Fundstück beizutragen. ;-)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Als Beitrag kann ich den Link zu einem Online-Repetitorium der Universität Leipzig beisteuern, der sich mit einem Abschleppfall befasst:
 
Zwei Stellen in der Literatur über die Fernuni (beck eBibliothek):

§ 9 Begriff, Bedeutung und Arten des Verwaltungsakts in:
Hartmut Maurer, Christian Waldhoff
Allgemeines Verwaltungsrecht
S. 227 ff.

§ 7 Der Verwaltungsakt II (Arten) in:
Jörn Ipsen
Allgemeines Verwaltungsrecht
S. 110 f.
 
Gegen die Abschleppmaßnahme
Steht so in der Aufgabenstellung
Ich gehe hier von einer Leistungsklage aus. Wobei er die Rückerstattung der Kosten möchte.
Hier prüfen, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Wir haben einen VA, dieser ist das Verkehrsschild bzw. das Ankündigungsschild, dass eine entsprechende Baumaßnahme bevorsteht.
Meine Gedankengänge hierzu:
* Erstattungsanspruch anwendbar, wenn zwischen den Beteiligten öffentlich-rechtlich Beziehung besteht.
* 812 I BGB - Vermögensverschiebung
* Ersatzvornahme

Gibt es hierzu weitere Gedankengänge?
 
Aber, dass die Erstattung der Kosten verlangt wird, steht nicht explizit im Sachverhalt. Oder seh ich das falsch? Es geht nur um das Abschleppen!?
So wie ich das sehe, hat K noch gar nicht bezahlt. Im SV steht, dass sie das Auto gegen Zahlung von 170 Euro abholen kann.
Deswegen glaube ich nicht, dass es um die Erstattung geht.
Ich kann mich aber auch täuschen.

Ich arbeite mich gerade zum ersten Mal in die Materie ein und mir fällt ÖR echt schwer

Kann die Abschleppmaßnahme ein VA sein? und sie wehrt sich dagegen. Dann wären wir bei einer Anfechtungsklage
 
Aber, dass die Erstattung der Kosten verlangt wird, steht nicht explizit im Sachverhalt. Oder seh ich das falsch? Es geht nur um das Abschleppen!

So wie ich das sehe, hat K noch gar nicht bezahlt. Im SV steht, dass sie das Auto gegen Zahlung von 170 Euro abholen kann.
Deswegen glaube ich nicht, dass es um die Erstattung geht.
Ich kann mich aber auch täuschen.

Ich arbeite mich gerade zum ersten Mal in die Materie ein und mir fällt ÖR echt schwer

Kann die Abschleppmaßnahme ein VA sein? und sie wehrt sich dagegen. Dann wären wir bei einer Anfechtungsklage
Ich habe mir das auch gerade noch einmal durchgelesen. Es geht hier nur die Abschleppung des Fahrzeuges. Ich hab hier schon weiter gedacht.
 
Sind wir hier im Bereich der Anfechtungsklage?

Wehrt K sich gegen einen VA (die Abschleppmaßnahme)?
 
So wie ich das sehe, hat K noch gar nicht bezahlt. Im SV steht, dass sie das Auto gegen Zahlung von 170 Euro abholen kann.
Deswegen glaube ich nicht, dass es um die Erstattung geht.
Ich kann mich aber auch täuschen.

Ich arbeite mich gerade zum ersten Mal in die Materie ein und mir fällt ÖR echt schwer

Kann die Abschleppmaßnahme ein VA sein? und sie wehrt sich dagegen. Dann wären wir bei einer Anfechtungsklage
Ob das Abschleppen ein VA ist, weiß ich nicht. Soweit bin ich noch nicht drin im Thema. Aber die Schilder sind ein VA und daher dient das Abschleppen wahrscheinlich der Durchsetzung.
 
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