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Gegen die AbschleppmaßnahmeGeht es hier denn eigentlich explizit um eine Klage gegen den Kostenbescheid?
Ich gehe hier von einer Leistungsklage aus. Wobei er die Rückerstattung der Kosten möchte.Gegen die Abschleppmaßnahme
Steht so in der Aufgabenstellung
Aber, dass die Erstattung der Kosten verlangt wird, steht nicht explizit im Sachverhalt. Oder seh ich das falsch? Es geht nur um das Abschleppen!?Gegen die Abschleppmaßnahme
Steht so in der Aufgabenstellung
So wie ich das sehe, hat K noch gar nicht bezahlt. Im SV steht, dass sie das Auto gegen Zahlung von 170 Euro abholen kann.Aber, dass die Erstattung der Kosten verlangt wird, steht nicht explizit im Sachverhalt. Oder seh ich das falsch? Es geht nur um das Abschleppen!?
Aber, dass die Erstattung der Kosten verlangt wird, steht nicht explizit im Sachverhalt. Oder seh ich das falsch? Es geht nur um das Abschleppen!
Ich habe mir das auch gerade noch einmal durchgelesen. Es geht hier nur die Abschleppung des Fahrzeuges. Ich hab hier schon weiter gedacht.So wie ich das sehe, hat K noch gar nicht bezahlt. Im SV steht, dass sie das Auto gegen Zahlung von 170 Euro abholen kann.
Deswegen glaube ich nicht, dass es um die Erstattung geht.
Ich kann mich aber auch täuschen.
Ich arbeite mich gerade zum ersten Mal in die Materie ein und mir fällt ÖR echt schwer
Kann die Abschleppmaßnahme ein VA sein? und sie wehrt sich dagegen. Dann wären wir bei einer Anfechtungsklage
Ob das Abschleppen ein VA ist, weiß ich nicht. Soweit bin ich noch nicht drin im Thema. Aber die Schilder sind ein VA und daher dient das Abschleppen wahrscheinlich der Durchsetzung.So wie ich das sehe, hat K noch gar nicht bezahlt. Im SV steht, dass sie das Auto gegen Zahlung von 170 Euro abholen kann.
Deswegen glaube ich nicht, dass es um die Erstattung geht.
Ich kann mich aber auch täuschen.
Ich arbeite mich gerade zum ersten Mal in die Materie ein und mir fällt ÖR echt schwer
Kann die Abschleppmaßnahme ein VA sein? und sie wehrt sich dagegen. Dann wären wir bei einer Anfechtungsklage