Einsendeaufgaben EA 2020/21

Ich war auch wie Xheres in dem Mentoriat und bin jetzt verwirrt, deshalb habe ich mich am Wochenende auch zu dem Mentorin in Berlin angemeldet.
Ich habe aber noch keinen Link bekommen, mit dem ich an dem Mentoriat teilnehmen kann. Dies war letzte Mal ganz anders.
Weiß da jemand mehr?
 
Der Link kam beim letzten Mal auch erst gegen 16:00 Uhr am Tag vorm Mentoriat, hab gerade nachgesehen.
 
Habe das Regionalzentrum Berlin mal soeben per Mail angeschrieben und gefragt. Habe nachhher leider vor dem Mentoriat kaum noch Zeit irgendwas zu organisieren oder dem Link hinterherzurennen. Bin froh, wenn ich es pünktlich um 18:00 nach Hause schaffe :panik:
 
Der Link für das Mentoriat kam bei mir gerade reingeflattert. Ich kann hier jedoch nicht sagen, ob es als Antwort auf meine Mail kam oder einfach pauschal an alle so spät verschickt wurde.
 
So, bin mal gespannt auf eure Meinungen nach dem Mentoriat in Berlin gestern... Der sah es ja wieder ganz anders! (Ich bin aber nicht überzeugt, ich befürchte dann ein "An der Fallfrage vorbei geschrieben!" zu erhalten...)
 
Von dem mentoriat gestern bin ich ehrlich gesagt auch nicht überzeugt; ich verstehe nicht, wieso er gegen den kostenbescheid vorgehen will wenn es doch um die abschleppmaßnahme geht?
Und dann kann er die fallfrage auch nicht wirklich beantworten... das erscheint mir irgendwie nicht richtig so.
 
wurde in dem mentoriat gesagt, dass geprüft werden sollte, ob der kostenbescheid rechtswidrig war? hab ich so verstanden jetzt
ergibt für mich auch keinen sinn; zumal ja in der aufgabe steht, dass er klage gegen das abschleppen einreicht und nicht dagegen, dass er für das abschleppen zahlen muss. sehr verwirrend..
 
Ja, im mentoriat hieß es, dass zu prüfen sei ob der kostenbescheid rechtmäßig ist. Das macht für mich aber keinen Sinn, wenn die Frage lautet "ob die Klage gegen die abschleppmaßnahme erfolg hat"
 
Für mich erschließt sich das auch nicht so ganz. Andererseits hat genau das gleiche auch meine Chefin (Anwältin) gesagt. Hmm
 
Hmm das gestern hat halt irgendwie auch nicht so super souverän gewirkt muss ich sagen... für mich klang das die ganze zeit irgendwie nach "Sachverhalt so hindrehen und so viel reininterpretieren, dass es passt"
 
Hmm das gestern hat halt irgendwie auch nicht so super souverän gewirkt muss ich sagen... für mich klang das die ganze zeit irgendwie nach "Sachverhalt so hindrehen und so viel reininterpretieren, dass es passt"
Ja, genau so habe ich das auch wahrgenommen. Es kann schon sein, dass es "nach verständiger Würdigung des Sachverhalts" Sinn macht, aber ich befürchte, es könnte auch als genau dieses Drehen und Interpretieren gewertet werden, das wir ja grade eben nicht machen sollen...
 
Ich sehe das auch so wie ihr. Es kam so zusammengeschustert und zurechtgedreht rüber. Für die Qualifizierung der Mitteilung als VA steht mir da nicht ausreichend genug im SV. Aber ich finde die EA hinsichtlich des frühen Abgabetermins auch echt fies. Wie soll man nach ca. 6 Wochen schon so viel Ahnung haben? Wenn ich nicht in der Verwaltung arbeiten würde, hätte ich echt gar keinen Plan.
 
Ich mache beruflich was komplett anderes und habe keinen Plan muss ich ehrlich zugeben...

Denke ich werde bei der Anfechtungsklage gegen die abschleppmaßnahme bleiben und nicht irgendwas unterstellen und reininterpretieren.
Wie seht ihr das?
 
Ich mache beruflich was komplett anderes und habe keinen Plan muss ich ehrlich zugeben...

Denke ich werde bei der Anfechtungsklage gegen die abschleppmaßnahme bleiben und nicht irgendwas unterstellen und reininterpretieren.
Wie seht ihr das?
Ich bleibe auch dabei
 
Ich war auch im Mentoriat und stimme euch grundsätzlich zu. Allerdings hat der Weg vom Mentor zwei große Vorteile.

- Zum einen ist ja das Klagebegehren nach verständlicher Würdigung zu ermitteln. Wenn K nur gegen die Abschleppmaßnahme vorgeht, ist diese ggf. als rechtswidrig festgehalten. Aber sie müsste trotzdem zahlen. Das erscheint mir nicht gewollt.

- Zum anderen geht es in dem Urteil, aus dem sie den Sachverhalt raubkopiert haben, sehr ausführlich um die Verhältnismäßigkeit der Kosten und nicht um Verhältnismäßigkeit der Abschleppmaßnahme. Wenn ich aber nur die Abschleppmaßnahme angreife, bleibt das alles außen vor.

Ich bin aber nun auch ein bisschen verwirrt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verstehe die fallfrage aber nicht so, dass es darum geht ob sie zahlen muss sondern "nur" ob das Abschleppen rechtmäßig war.

In dem Urteil, an das der fall abgelehnt ist, geht es im fall aber schon darum, dass die Klägerin nicht zahlen will. Das fehlt bei uns ja komplett.
 
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