Einsendeaufgaben EA 2021/2022

Ich glaube nicht, dass die Anfechtungsklage der richtige Weg ist. Bin mir da zwar nicht ganz sicher, aber es ist ja kein Bescheid erlassen worden, gegen den man sich wenden könnte... oder habe ich was übersehen?!
 
was würdet ihr denn bei der Begründetheit schreiben? Ich finde im Bezug auf Flyer verteilen nur, dass es dabei keiner Sondernutzungerlaubnis bedürfe, dann wäre das ja ziemlich wenig zum schreiben und auf Art. 5 aus dem Sachverhalt müsste man dann auch nicht eingehen.
 
was würdet ihr denn bei der Begründetheit schreiben? Ich finde im Bezug auf Flyer verteilen nur, dass es dabei keiner Sondernutzungerlaubnis bedürfe, dann wäre das ja ziemlich wenig zum schreiben und auf Art. 5 aus dem Sachverhalt müsste man dann auch nicht eingehen.
Man könnte zusätzlich m.E. auch noch eine Einschränkung des § 18 LStrWG durch Art. 5 GG prüfen (Schutzbereich, Eingriff, Rechtfertigung) :-)
 
Hallo zusammen.
Hier gehts doch darum zu prüfen, ob die Klage begründet ist im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO. Also ob der Verwaltungsakt rechtswidrig ist.
Das würde ich jetzt hier machen.
 
Hey Leute. Hier gehts ja um ein fiktives Bundesland. Wo findet ihr die landesrechtlichen Bestimmungen?
 
Hey Leute. Hier gehts ja um ein fiktives Bundesland. Wo findet ihr die landesrechtlichen Bestimmungen?
Die wichtigsten Normen befinden sich im Anhang zu der EA. Wenn man das LStrWG im Internet sucht, findet man ein Gesetz von NRW ;-)
 
Bei einem fiktiven Bundesland nutzt man keine landesrechtlichen Normen, sondern nur das Bundesrecht.
 
Ich habe mich jetzt endgültig auf die Feststellungsklage eingestellt. Wie sieht es bei euch aus?
 
Falls es evtl. jemanden noch hilft. Ich habe wie folgt gegliedert. Muss natürlich nicht stimmen ;)

Feststellungsklage

A. Zulässigkeit der Klage
I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, § 40 I 1 VwGO
1. Öffentlich-rechtliche Streitigkeit
2. Nichtverfassungsrechtlicher Art
3. Keine abdrängende Sonderzuweisung
4. Zwischenergebnis +

II. Statthafte Klageart
1. Begehren des Klägers, § 88 VwGO
2. Feststellungsfähiges Rechtsverhältnis
3. Subsidiarität, § 43 II VwGO
a) Möglichkeit der Anfechtungsklage
b) Möglichkeit der Verpflichtungsklage
c) Zwischenergebnis +
4. Zwischenergebnis +

III. Klagebefugnis, § 42 II VwGO +

IV. Feststellungsinteresse, § 43 I VwGO +

V. Beteiligungs- und Prozessfähigkeit
1. Kläger +
2. Beklagter +

VI. Frist

VII. Ergebnis zu A +

B. Begründetheit der Klage
I. Abgrenzung von Gemeingebrauch und Sondernutzung
II. Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 18 I LStrWG
1. Schutzbereich
2. Eingriff
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
a) Festlegung der Schranke
b) Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage +
III. Ergebnis zu b +

C. Ergebnis
Klage zulässig, aber unbegründet.
 
Vielen Dank für das Teilen deiner LS. Die Zulässigkeit habe ich genau wie du, allerdings bin ich in der Begründetheitsprüfung zu einem anderen Ergebnis gelangt.
Denke aber, dass beide Wege mit entsprechender Argumentation vertretbar sind!
 
Mag schon zu spät sein, aber trotzdem für mein Verständnis: Richtet sich die Klage der B gegen die Behörde (Straßenbaubehörde der Stadt S), oder gegen die Oberbürgermeistern O? Also dann entweder gegen die Genehmigungspflichtigkeit i.S.v. von § 18 LStrWG oder gegen die Aussage der O, dass der Vorgang einer Genehmigung i.S.v. § 18 bedürfe?

Anders gefragt: Wo baue ich die Vertretung der Behörde durch die Oberbürgermeisterin ein?
 
Zuletzt bearbeitet:
...inzwischen gehe ich davon aus, dass sich die Klage gegen das Land richtet, das durch die Behörde vertreten wird...

Hab mich auch für eine Feststellungsklage entschieden, und komme zu dem Schluss: Zulässig, aber unbegründet. Und bin noch gerade so vor dem Fristende fertig geworden :cool:

Welche wahnsinnige Erkenntnis nehme ich aus dieser EA mit? Straßen und Wege sind vor allem der Fortbewegung und dem Verkehr im öffentlichem Raum gewidmet 🤯
 
Zuletzt bearbeitet:
...inzwischen gehe ich davon aus, dass sich die Klage gegen das Land richtet, das durch die Behörde vertreten wird...

Hab mich auch für eine Feststellungsklage entschieden, und komme zu dem Schluss: Zulässig, aber unbegründet. Und bin noch gerade so vor dem Fristende fertig geworden :cool:

Welche wahnsinnige Erkenntnis nehme ich aus dieser EA mit? Straßen und Wege sind vor allem der Fortbewegung und dem Verkehr im öffentlichem Raum gewidmet 🤯

Ja, es war im Prinzip ein Abarbeiten der Prüfschemata. Das VGH Mannheim hat sich in 2019 zu einem ähnlichen Fall wirklich hübsch Arbeit gemacht ;)

NJW 2019, 2876
 
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