Einsendeaufgaben EA 3 55108 SS 2017

Ist schon jemand bei der 3. EA? Die ist ja auch schon am 20.6. fällig
 
Bin auch ab morgen dabei, wäre an einem Austausch interessiert. Wer ist noch dabei?
 
Habt ihr schon Ideen? Auf S. 48 KE 3 steht ja ein bisschen was dazu...nur wie ich das in ein Gutachten bringe, weiss ich noch nicht
 
Hallo!:-)
Ich bin gar nicht wirklich sicher, ob wir die Fragen im Gutachtenstil beantworten sollen/müssen... Normalerweise steht es doch in der Aufgabenstellung, wenn es verlangt wird...:down:
 
Ich glaube, dass eher darauf hingewiesen wird, wenn eine Aufgabe nicht im Gutachtenstil gelöst werden soll.
 
Ich muss die jetzt auch irgendwie noch in 4 Tagen schaffen, hatte die Abgabe Ende nächster Woche im Kopf :-(.
@Hasi1326 Glaube auch, dass der Gutachtenstil verlangt wird...
 
Also ich habe keine Ahnung... Aufgabe 1 ist ja durch den § 81 geregelt.... Aber.... Was soll man da denn groß schreiben für 20 Punkte??
 
Nach wiederholtem Durchlesen der Aufgaben komme ich zu dem Schluss, dass für dei Aufagben 1 a bis c immer dieselbe Antwort zutrifft, denn in jedem Fall erfolgte der Verkauf des PCs doch am Tag der Insolvenzeröffnung. Oder stehe ich da auf dem Schlauch?:bugeye:
 
Vergiss nicht §27II nr.3 INSO wonach der genaue zeitpunkt der eroeffnung wichtig ist und angegeben wird. Damit wäre ja bei 1a die herausgabe unbegründet und bei 1b schon und die erstattung unbegruendet. 1c ungenauigkeit zu lasten des K!

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Genau nach 81 III 1 beweislast am tag. Sonst gilt genauer zeitpunkt

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Und wie soll man dann nach 985 prüfen? Der w ist doch nichtmal Eigentümer... :(
 
QJennyJen1988, ich habe den § 985 ganz normal geprüft, aber den § 80 Abs.1 InsO als Begründung für die Geltendmachung durch den W genannt. Des Weiteren den § 81 Inso bei dem Prüfungspunkt "Berechtigung des C zur Übereignung".
 
Und was greift dann wenn 985 bei 1a nicht greift?
 
Ich empfehle, Anfechtung zu prüfen.
Im Skript findest du aber auch so gut wie alle Antworten zu den 3 Fragen. Zwar nicht so ausführlich, aber dennoch verständlich.

Die genaue Seitenzahl kann ich leider gerade nicht nachschauen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Ergebnis unterscheiden sich ja Aufgabe 1 b und c nur marginal. Leiert Ihr das gesamte Gutachten einfach nochmal runter? Nicht, dass der Korrektor seinen Humor (falls vorhanden) verliert! :haumichwech:
 
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