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Also, ich garantiere nicht für die Richtigkeit meiner Lösungen. Aber ich bin den Weg über den § 433 Abs. 2 BGB gegangen und kam zumindest zu Lösungen^^
Sauerlaender, du könntest ja deine bisherige Gliederung einstellen und ich würde dann (unter Hinweis auf mein gefährliches Halbwissen) Anmerkungen machen.
Danke für dein Angebot Piwi :) Aber ich schreibe die EA garnicht mit ;)
Aber ich fand es bei anderen EA immer hilfreicher, wenn mehrere Gliederungen eingestellt wurden und anhand derer dann diskutiert wurde.
Achso, wenn du möchtest, kann ich dir morgen meine Lösung als Schriftstück schicken, falls noch Bedarf besteht. Möchte das nur nicht vor Ablauf der Abgabefrist machen :)
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