EA 3 BGB I SS 2014 Termin 10.6.2014

Ort
Rhein Main
Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo Mitstreiter!

Neues Glück, neues Spiel!

Hier der Inhalt der EA 3:

Teilnehmer: Mutter M ; Sohn S, 16j ; Konrad K

Mutter ist blank, Sohn soll Bild der M bei ebay verkaufen, er darf Mutters Account nutzen, weil er minderjährig ist.
Das Bild soll mind 900 € bringen.
M und S kennen den Maler des ererbten Bildes nicht. S schreibt den Namen von der Bildsignatur ab.
Text der Anzeige:
„Ich verkaufe ein Bild von V. Gogh, das wohl schon sehr alt ist. Es zeigt
einen Mann mittleren Alters mit Hut."

S erstellt einen "Sofortkauf" zu € 1000

1 Stunde später kauft K sofort, da er von einem echten "van Gogh" ausgeht.
M bringt das Paket zur Post und K erkennt sofort, daß es kein echter van Gogh sondern ein Bild des unbekannten Viktor Gogh ist, das € 500 wert ist.

K ruft sofort bei M an und erklärt,
- er kaufe das Bild nicht, weil es nicht von van Gogh stamme
-die Artikelbeschreibung habe ihn in die Irre geführt

M besteht auf der Zahlung der € 1000.

Hat M gegen K einen Anspruch auf Zahlung von € 1000 ?
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Die §§ 434 ff sind nicht zu prüfen.
Sie stehen im Übrigen auch der Anwendbarkeit der Vorschriften des Allgemeinen Teils nicht entgegen.
 
Naja, das wäre wahrscheinlich so, würde es eine Musterlösung geben ;) Ich wurde diesbezüglich allerdings nicht fündig...
 
Sie einfach abschreiben darf man natürlich nicht, falls es eine gibt (müsste es ja, wenn es eine EA war, die ist wohl nur vorübergehend deaktiviert)!

Gekonnt umformulieren, den Gutachtenstil stringend beachten, dabei aber ein paar harmlose Fehlerchen einbauen ... dann klappts auch mit der Klausurzulassung. ;-)
 
Ich wollte sie auch nicht abschreiben, da ich aber bei der ersten EA nicht soooo erfolgreich war,wie ich mir das für eine Einstiegs-Lehrveranstaltung erhofft hatte,hätte mich die Schwerpunktsetzung in der Punktevergabe durchaus weitergebracht...
Aber in Moodle gibt's die Lösungen nur 3-4 Semester zurück...Oder gibt's eine Quelle,die frau nicht kennt? ;)
 
Na dann hoffe ich mal, dass sich jemand findet, der solche Schätze archiviert hat ;) Der- oder diejenige müsste ja zwischenzeitlich längstens fertig sein mit dem Studium, was die Suche wahrscheinlich nicht erleichtert :(
 
Ich wollte sie auch nicht abschreiben, da ich aber bei der ersten EA nicht soooo erfolgreich war,wie ich mir das für eine Einstiegs-Lehrveranstaltung erhofft hatte,hätte mich die Schwerpunktsetzung in der Punktevergabe durchaus weitergebracht...
Aber in Moodle gibt's die Lösungen nur 3-4 Semester zurück...Oder gibt's eine Quelle,die frau nicht kennt? ;)

Die Schwerpunktsetzung in dieser EA könnte aber etwas anders sein, da die damalige EA aus zwei Teilen bestand und die Fragestellungen anders waren. Teil 1 hatte damals 75 Punkte und Teil zwei 25 Punkte. Aber wenn man das geschickt umbaut, passt das schon...
 
Ich bin gerade dabei. Brauchst du bei etwas Hilfe? Ich stelle, wenn fertig,gerne auch meine Lösungsstruktur zur Verfügung, aber das könnte noch dauern, ich find's durchaus knifflig...
 
Nein, lieber Andi, das ist nicht sittenwidrig. Das ist Betrug.
Weißt Du, ich bin eigentlich ein sehr freundlicher und höflicher Mensch. Aber ich muss Dir doch sagen, dass Du offentsichtlich nicht mehr alle Tassen im Schrank hast.
Ich glaube ja, dass Du ein Troll bist. Wenn nicht, solltest Du Dich nach einer anderen Freizeitbeschäftigung umsehen. Glaub mir, ein Jurastudium ist nichts für Dich.

:dead:

PS. Ja, dafür, wie außerordentlich mich Dein Post ankotzt, bin ich ausgesucht höflich.
 
So ich hab meinen Beitrag gelöscht. Ich kann jeden verstehen, der das nicht gut findet. Wieso Du dich jetzt so heftig aufregen musst, verstehe ich weniger. Mit höflich hat "Troll" und "keine Tassen im Schrank" tatsächlich nichts mehr zu tun. Übrigens, was meinst du überhaupt mit Troll? Anyway, du disqualifiziert dich für mich als Diskussionspartnerin mit dieser Art.

Sieh es mal so. Ich hab eine der wichtigsten Übungsmöglichkeiten im Studium nicht genutzt (zu der sogar indivuelle Rückmeldung gegeben wird). Eigentlich ist es nur blöd die EA nicht zu machen. Ich habs in dem Fall verpeilt und hab einfach die letzte Chance gesucht diese formale Hürde noch zu nehmen. Ich habe keine Prüfung gefälscht. Was glaubst du wie viele Leute die Unterschrift bei "Ich versichere die EA höchstselbständig gemacht zu haben" nicht wirklich zu Recht gesetzt haben.

Ich will jetzt aber kein großes Fass aufmachen-
 
Troll

Dass ich mich bei Dir als Diskussionspartnerin disqualifiziert habe, werde ich überleben, könnte ich mir vorstellen.
Du verstehst nicht, warum ich so gereizt reagiere? Ich werde nicht nochmal wiederholen, was Du geschrieben hast. Sei froh, dass es nicht zitiert wurde. Für sowas kann man auch schon mal exmatrikuliert werden (§ 8 IV Nr. 3 der Studien und Prüfungsordnung iVm § 63 V HG NRW) und Du hattest ja freundlicherweise Deine Nummer hinterlassen.
Die EAs sind keine Formalia. Das sind Prüfungsleistungen.
Ich fasse es einfach nicht. Wirklich nicht.
 
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