EA 3 BGB I WS 2014/15 Abgabetermin 09.12.2014

Bist Du sicher oder verwechselst Du da wieder was :-p

Ich hab noch nichts erhalten und im Moodle ist die 3. EA auch noch nicht eingestellt...erscheint mir persönlich auch etwas früh...
 
Na dann leg mal los. Ich glaube in dem Fall geht es um minderjährigenrecht i.v.m. Kaufrecht.
 
Die 3. EA ist nicht einmal bei moodle unter Arbeitsmaterialien veröffentlicht.
Bearbeitungsbeginn ist der 10.11., erst zu dem Termin wird die EA in Moodle veröffentlicht. Da der Postversand sich immer über 14 Tage ab Versandbeginn erstreckt, haben einige das Glück die EA schon einige Zeit vor Bearbeitungsbeginn zu erhalten, andere werden sie erst kurz davor erhalten.
 
Hier mal eine Beschreibung.
Sohn S., 1 Tag vor seinem 15. Geburtstag, besucht mit Vater V das Sportgeschäft des Vereinskameraden B von V.
S kauft Trikot und V bezahlt. S bewundert Fußbälle, meist 49€, teure 79 €.
V sagt zu S, er dürfe sich einen Ball aussuchen weil er noch ein weiteres Geschenk machen wolle, aber nicht den teuersten.V geht raus um zu rauchen.
S mag nur die teuersten Bälle und sagt zu B: Ich will den da, weil ich einen Ball als Geschenk aussuchen darf, Papa bringt 79€ zum nächsten Training mit.
B gibt den Ball mit Kassenbon 79€.
Am nächsten Tag ruft B bei V an ob wirklich der 79€ - Ball gewählt werden durfte. V fühlt sich überrumpelt und sagt: OK, der Junge soll sich freuen und ich brauchte noch ein Geschenk.
V erfährt Stunden später, das Tante T ebenfalls einen Ball als Geschenk kaufte.
V ruft B an und sagt, er müsse seine tel. Erklärung widerrufen. Ich habe mich geirrt. Eigentlich hatte S einen Ball. Ich hatte ihm auch extra gesagt, nicht den teuersten auszusuchen.
Ich kann der Wahl meines Sohnes nicht zustimmen.
B sagt, er habe bereits abgerechnet und ob er jetzt die 79€ von S verlangen solle.

Hat B einen Anspruch gegen V auf Zahlung von 79€?
 
Yes, bin auch mit Modul 1 beschäftigt. Hat B einen Anspruch auf Zahlung, ich würde grundsätzlich mal ja sagen. Der Anruf war, je nachdem ob der Sohn als Bote oder Stellvertreter tätig wurde, als Anfechtung zu bewerten und auch das Alter spielt eine Rolle.
 
Hallo Leidensgenossen!

Es ist erst der Anfang der Bearbeitung, zumindest bei mir.
Denkfehler, Irrtümer etc. sind also bitte nachzusehen.

Bei einer ersten Draufsicht bin ich erst mal so weit gekommen:

- Kaufvertrag 433 BGB?
+ schließt S selbst ab oder ist er Bote oder Vertreter (eigener Entscheidungsspielraum) ?
+ wenn Vertreter, Problem mit Minderjährigkeit?

+ S gibt selbst Angebot ab, eher zutreffend
# lediglich rechtlich vorteilhaft oder neutrales Geschäft 107 -> "Papa bringt Geld mit" (-) S wird selbst Vertragspartner
# beschränkt geschäftsfähig
# Einwilligung Vater
# reicht Vater allein für elterliche Gewalt ? -> Geschäft des tägl. Lebens?

- Überschreiten der Vollmacht, schwebend unwirksam 108 I

- Vertragsschluß konkludent durch Aushändigung Ball / Bon
+ schwebend unwirksam

- nachträglich genehmigt 108 II

- Widerruf wegen Irrtum 119 I
+ Überrumplung? (-) {ggf Analogie Betrug, Täuschung prüfen, aber (-)}
+ unbedeutender Motivirrtum

- Widerrruf 130 II 2 ?
+ hat genehmigt, nicht mehr schwebend unwirksam
+ "Erklärung zum Geschenk" als Einwilligung? (+)
- Vertrag bereits wirksam geschlossen

- ggf 123 anprüfen (-)

Anspruch auf Zahlung besteht

Ist erst mal Grobskizze, wie seht Ihr das?
 
Hallo an Alle, Hallo aquila ;-),

nachdem ich nun alle Aufsätze vor mir liegen habe, scheitere ich schon wieder am Aufbau der EA.

I. Angebot. Angebot des B? Schaufensterauslagen mit Preisauszeichnungen siehe KE 3, invitatio ad offerendum. Angebot des V? Nein, nicht persönlich, aber er könnte durch den Sohn S wirksam vertreten worden sein, dann wirken die Rechtsfolgen für und gegen ihn. Dann Angebot des V vertreten durch S. a) eigene Willenserklärung bzw. eigenes Angebot.

Mein Problem ist hier bereits die Formulierung "...Ermessensfreiheit hinsichtlich des Geschäftes. Kaufgegenstand = Fußball, Vertragspartner = B, Kaufpreis = was? In dem S sich gerade den teuersten Ball ausgesucht hat, obschon nicht erlaubt, hat er mit eigenem Ermessen gehandelt und somit im Auge eines außenstehenden Betrachters sich die Freiheit genommen selbst zu entscheiden, was er möchte. Oderrrr????

Müde Grüße aus BAVARIA!
 
Hi all, hoj Studitante!

Man hats wirklich nicht leicht :O_o:

Nach meiner Einschätzung sind die Bälle invitationes.
Das Angebot geht von S aus.
Daß er kein Bote ist scheint offensichtlich, ich war mir eingangs nur nicht klar, ob das angesprochen werden soll,
er wird ja vom Papa geschickt.
Allerdings meine ich, er ist Stellvertreter mit beschränkter Marschrichtung.
Vorher hat er Einwilligung,
später wird Genehmigung nötig.

Mir ist an dieser Stelle nicht klar, ob er durch seine Überschreitung selbst Vertragspartner wird.
Hat in jedem Fall schwebende Unwirksamkeit als Folge.
Wahrscheinlich muß ich da erst mal die Lehrbriefe sorgfältig studieren :-)

Das Angebot lautet auf 79 €, Annahme durch Übergabe.

V muß sich das Verhalten von S zurechnen lassen.

B rückversichert sich durch Anruf bei V, der genehmigt.

Aussage V ist unklar, beinhaltet Widerruf und Anfechtung.
Beides "zieht nicht".

V muß zahlen.

So weit bin ich erst mal vorgedrungen.
 
Hallo zusammen,

meine Meinung zum Fall:

S handelt als Stellvertreter des V. Da er jedoch die Vertretungsmacht überschreitet (er kauft sich den teuersten Fußball) handelt er als Vertreter ohne Vertretungsmacht -> KV ist schwebend unwirksam und muss nachträglich durch V genehmigt werden.

Diese Genehmigung durch V erfolgt wirksam.

Jedoch habe ich dann Probleme wie es weitergeht.

V versucht ja den KV noch zu widerrufen, nachdem er schon genehmigt hat -> Widerruf kommt also zu spät (-).

Ist im Sachverhalt nun noch eine Anfechtung zu finden? Wegen eines Motivirrtums?

Liebe Grüße
 
Hallo Der Belgarath,

das befürchte ich ja auch.. Nur bereitet es mir Probleme, auf welcher Grundlage angefochten werden soll.

Laut Sachverhalt erfährt V ja nach seiner Genehmigung, dass die Tante des S ebenfalls einen Fußball für diesen besorgt hat. Diesen Anfechtungsgrund kann ich keinem der §§ zuordnen..
 
Ach, das leuchtet natürlich ein.

Das heißt ich prüfe die verschiedenen Anfechtungsgründe durch und komme zu dem Ergebnis, dass keiner dieser Gründe vorliegt?

Ich frage mich dann aber, wie ich erkenne, ob eine Anfechtung, ein Widerruf oder beides vorliegt. Im Sachverhalt erkenne ich nur einen Hinweis auf Widerruf.
 
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