- Studiengang
- Erste Juristische Prüfung
Wie ausführlich habt ihr die Aufgaben beantwortet? Meine Antworten fallen recht kurz aus. Vor allem bei Aufgabe 2 verstehe ich nicht, wie ich das noch weiter ausführen soll (vor allem nicht gutachterlich)...
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Der Bearbeitervermerk verlangt ja kurze Stellungnahmen und Begründung. Da halte ich mich dran und fasse mich recht kurz, insgesamt habe ich 5 Seiten (mit üblichem Rand von 7cm und 1,5fachem Zeilenabstand).Wie ausführlich habt ihr die Aufgaben beantwortet? Meine Antworten fallen recht kurz aus. Vor allem bei Aufgabe 2 verstehe ich nicht, wie ich das noch weiter ausführen soll (vor allem nicht gutachterlich)...
Nochmal zu Aufgabe 2!
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde am 12.12. gestellt.
Der Antrag auf Eintragung der Sicherungshypothek am 27.10.
Ich bin deshalb im Zweifel, ob die Rückschlagsperre gem. § 88 wirksam zieht, denn lt. Skript S. 43 hätte aufgrund der zeitlichen Abfolge Herr Gaiser ein Recht auf abgesonderte Befriedigung und kann eine Vorwegbefriedigung verlangen.
Die Anfechtbarkeit könnte sich dann m.E. nur noch aus Wissenheit des Gaiser ergeben (130)
Wie seht Ihr das?
Der Bearbeitervermerk verlangt ja kurze Stellungnahmen und Begründung. Da halte ich mich dran und fasse mich recht kurz, insgesamt habe ich 5 Seiten (mit üblichem Rand von 7cm und 1,5fachem Zeilenabstand).
Ich lese das so, dass K für den Porsche einen Preis bezahlt hat, der eher über dem Marktwert liegt.
Nochmal zu Aufgabe 2!
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde am 12.12. gestellt.
Der Antrag auf Eintragung der Sicherungshypothek am 27.10.
Ich bin deshalb im Zweifel, ob die Rückschlagsperre gem. § 88 wirksam zieht, denn lt. Skript S. 43 hätte aufgrund der zeitlichen Abfolge Herr Gaiser ein Recht auf abgesonderte Befriedigung und kann eine Vorwegbefriedigung verlangen.
Die Anfechtbarkeit könnte sich dann m.E. nur noch aus Wissenheit des Gaiser ergeben (130)
Wie seht Ihr das?
Hallo zusammen,
bei Aufgabe 4 habe ich jetzt geschrieben, dass Ks Möglichkeiten davon abhängig sind, ob die Gegenleistung, das Geld, in die Insolvenymasse geflossen ist oder nicht. Wenn ja, dann so wie ihr es bereits beschrieben habt. Wenn nein, also bei S verblieben, dann muss er nach § 283 oder § 326 V BGB gegen K vorgehen (Haftung mit insolvenzfreiem Vermögen). Das ist dann wohl erst nach der Insolvenz realistisch, z. B. durch Erwerb. Alles, was nicht der Insolvenz unterliegt, wird wohl nichts hergeben, um den Gegenwert eines Porsche zu ergeben.
Bei Fall 2 habe ich keinen Plan, wie ich daraus ein Gutachten machen soll. Wie seid ihr denn eingestiegen?
Bei Frage 5: Bin ich die Einzige, die das "günstig" so verstanden hat, dass der Preis nicht gut ist? Finde das doof formuliert.
Hallo zusammen,
bei Aufgabe 4 habe ich jetzt geschrieben, dass Ks Möglichkeiten davon abhängig sind, ob die Gegenleistung, das Geld, in die Insolvenymasse geflossen ist oder nicht. Wenn ja, dann so wie ihr es bereits beschrieben habt. Wenn nein, also bei S verblieben, dann muss er nach § 283 oder § 326 V BGB gegen K vorgehen (Haftung mit insolvenzfreiem Vermögen). Das ist dann wohl erst nach der Insolvenz realistisch, z. B. durch Erwerb. Alles, was nicht der Insolvenz unterliegt, wird wohl nichts hergeben, um den Gegenwert eines Porsche zu ergeben.
Bei Fall 2 habe ich keinen Plan, wie ich daraus ein Gutachten machen soll. Wie seid ihr denn eingestiegen?
Bei Frage 5: Bin ich die Einzige, die das "günstig" so verstanden hat, dass der Preis nicht gut ist? Finde das doof formuliert.
Die Vorgaben auf dem Aufgabenblatt sind auch nicht wirklich hilfreich, weshalb ich entschieden habe, eine kleine Vorbemerkung zu schreiben, wie ich den Bearbeitervermerk interpretiere.Super, danke! Also ich habe jetzt Aufgabe 1 und 2 mehr oder weniger gutachterlich gelöst (so weit das irgendwie möglich war). Die anderen Aufgaben werde ich auch kurz abhandeln. Werde wohl auch auf knapp 5 bis 5.5 Seiten kommen.
Ist ungünstig formuliert, und läßt viel Interpretationsspielraum. Deshalb habe ich im Text meine Annahmen begründet. Denn es fehlt definitiv die Angabe (zumindest zwischen den Zeilen) warum I den Porsche zurückhaben will. Man könnte interpretieren, dass der Preis zu niedrig war, weil K den Kaufpreis sofort akzeptiert und bezahlt hat und weil S noch schnell zu Geld kommen wollte.... ich hoffe, die etwas dürftige Präzision wird nicht zu unseren Lasten ausgelegt.Ok, ich finde es zwar blöd formuliert, aber wenn alle der Meinung sind, dann wird es wohl stimmen. Ich habe es echt anders verstanden.![]()