Hi dbrth,
ich versuche mich ebenfalls an der EA. Habe bisher grob das Folgende:
A. Strafbarkeit T
- Strafbarkeit durch Handlung (Totschlag, Körperverletzung) ausgeschlossen, da keine Handlung
- Strafbarkeit durch Unterlassen:
Fahrlässige Tötung, fahrlässige KVL - im Prinzip die Probleme sind immer dieselben: T wollte niemanden töten und wusste nichts vom geheimen Modus des Auto.
Zu diskutieren hier wären:
-> Vorhersehbarkeit des strafrechtlichen "Erfolgs" (Verletzung/Tötung): fraglich, da abstrakt natürlich gegeben, aber ob es bereits für einen konkreten Fall ausreicht?
-> Verstoß gegen die erforderliche Sorgfalt: noch kein Rahmen für derartige Maschinennutzung entwickelt
-> Verletzung dem Handelnden zurechenbar: die Entscheidung des Programmierers wie das System entscheiden soll bzw das System sammelt die Daten und entscheidet selbtst
Eventuell aber doch strafbar da das Nutzen des automatischen Autos sozialadäquat sein dürfte. Eventuell ist T sogar gar kein KfZ-Führer in dem Moment, wo er nichts mehr selbst bestimmen kann im Auto.
- Straßenverkehrsrechtliche Delikte
B. Strafbarbeit P
- Durch Handlung (-), da weit entfernt von der konkreten Situation auf der Straße
- Durch Unterlassen (fahrlässige Kvl/Tötung):Probleme wie oben bei T angesprochen. Allerdings war P zumindest abstrakt vorhersehbar, dass solche oder vergleichbare Situationen eintreten. Auch wenn P alle Vorgaben für die Zulassung der Technologie erfüllt hat, zu diskutieren, ob es nicht darüber hinaus erforderlich gewesen wäre, einen Sicherungsmechanismus für derartige Fallkonstellationen einzubauen. Jedoch auch hier nach Sachverhalt lediglich nur diese 2 Lenkoptionen gegeben, die beide zum Tod von Passanten führen würde. Daher ebenfalls sozialadäquat, da das Auto zugelassen und nicht ersichtlich dass P die Programmierung falsch gemacht hat.
Stimmt es in etwa mit deinen Gedanken überein?
Dürfen wir hier eigentlich Links zu anderen Seiten posten? Habe hier einiges Interessantes zu dem Thema gefunden, vlt hilft es uns:
https://www.informatik-aktuell.de/management-und-recht/it-recht/autonomes-fahren-und-strafrecht.html
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2019_1_1263.pdf