zu Aufgabe 1 "E":
Eben weil ja "oft" etwas nicht abschließendes ausdrückt und zusätzlich nur von "Kränkungen" die Rede ist, was für mich nicht jede Form des Konflikts zwischen zwei Sippen einschließt, tendiere ich schon sehr zu "E" als Antwortmöglichkeit.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die so unsauber in den Formulierungen der Fragen arbeiten, sondern vielmehr sogar von uns Jurastudenten erwarten, dass wir die Wortlaute exakt nehmen und nicht die erstbeste Antwort wählen.
zu Aufgabe 2:
A: Bzgl. der Halbfreien erwartet hier vielleicht der Lehrstuhl, dass wir weiterführende Literatur hätten lesen müssen. Wobei man dem dann wiederum entgegenhalten könnte, dass die Folien schlichtweg unvollständig und wissenschaftlich falsch wären. Es muss ja schon seinen Grund haben, warum sie die Halbfreien auf den Folien nicht erwähnt haben.
Ich denke ich werde "A" wohl doch ankreuzen.
C: Was mich hier auch einfach stört ist, dass die Antwortmöglichkeit ZU einfach und offensichtlich ist. Ohne näheres Hintergrundwissen ließe sich ja schon an den reinen Begriffen ableiten, dass eine Sühne als Form der Wiedergutmachung die andere Partei besänftigen und damit eine Form des Konflikts verhindern/beenden soll.
Es ist soo naheliegend, dass es einen skeptisch werden lässt
