Einsendeaufgaben EA-Besprechung 31011 WS 2014/15 EA3 00029 (15.01.2015)

Hallo, ich hänge gerade bei Buchungsnummer 140. Kann ich denn mit den 200 T€ etwas machen. Ich kann keine Angaben im Sinne von einer Nutzungsdauer oder so finden. Werden dann in beiden Fällen 200 T€ angesetzt?
Vielen Dank schon mal im voraus.
 
Hallo, ich hänge gerade bei Buchungsnummer 140. Kann ich denn mit den 200 T€ etwas machen. Ich kann keine Angaben im Sinne von einer Nutzungsdauer oder so finden. Werden dann in beiden Fällen 200 T€ angesetzt?
Vielen Dank schon mal im voraus.

Hallo hebi,

Deine Frage ist zwar schon etwas älter, aber auf Seite 5 steht:

Bei Gebäuden soll die Abschreibung entweder 3 % linear oder als besondere degressiv-gestaffelte Abschreibung in den ersten 4 Jahren jeweils 10 % (im Anschaffungs- oder Herstel-lungsjahr für das ganze Jahr unabhängig vom Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt 10 %) und in den darauf folgenden 3 Jahren 5 % sowie in den darauf folgenden 18 Jahren 2,5 % betragen.

Du brauchst also in diesem Fall keine Nutzungsdauer.


VG

kein_Nick
 
Moin,

hier mal meine Lösungsversuche:
Aufgabe 1
a- 5; b- ?; c- 9; d -7;
e- ?; f- 6; g- 1; h - 2

Aufgabe 2 nicht wirklich viel gutes ;)

Aufgabe 3.
a. 2685 b 297 c 22 d 1450

Was sagt Ihr dazu?
 
Hallo zusammen,
ich würde dann mal die Ergebnisdiskussion beginnen (falls jemand Lust darauf hat)

Hier meine vorläufigen Ergebnisse:

110 5 5 7 7
120 7 3 2 7
130 200 200 66 75
140 180 199 1 1
150 600 600 270 320
160 100 100 96 100
170 123 142 300 300
180 X X 3235 847
190 X 572 1785 X

Noch nicht so ganz sicher bin ich mir bei:
110 bei betrag (1c): m.M. müssen Rückstellungen -im Rahmen der nach 249 HGB erlaubten Rückstellungen- nach vernünftiger kaufm. Beurteilung zulässig sein

150 Buchwert des LKW: Ich denke, es sollte laut Anabe zulässig sein, die Abschreibungsmethode für maximalen Gewinn zu wechseln und dann bis auf die jeweiligen Buchwerte für planmäßige Abschreibung zuzuschreiben 270 T€ (für degressiv) und 320 T€ (für Wechsel auf linear im Jahr 10).

Was haltet Ihr davon?

Schöne Grüße un schönes Wochenende,
Michael
 
Was hast du da gerechnet?

Aufgabe 3. a. 2685 b 297 c 22 d 1450 ist meine Lösung

Guten Morgen,
hier meine Rechenwege

Rohergebnis= Umsatzerlös-Bestandsänderung+aktivierte Eigenleistungen+sonstige Erträge-Materialaufwand=4300-70+65+80-980-160=3235

Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit=Rohergebnis-Personalaufwand-Abschreibungen-sonstige Aufwendungen+Erträge aus Beteiligungen-Zinsen=3235-850-195-200-185+60-80=1785

Jahresüberschuß=Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit-außerordentliche Aufwendungen-Steuern aus Einkommen=1785-226-712=847

Bilanzgewinn=Jahresüberschuß-Verlustvortrag-Einstellung in gesetzliche Rücklagen-Einstellung in andere Gewinnrücklagen=847-30-45-200=572

...gerechnet laut KE3 Jahresabschluss S 76 und 85

Stimmts, oder habe ich mich vertan?

Schöne Grüße,
Michael
 
Rohergebnis= Umsatzerlös-Bestandsänderung+aktivierte Eigenleistungen+sonstige Erträge-Materialaufwand-Aufwendungen für bezogene Leistungen=4300-70+65+80-980-160=3235

Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit=Rohergebnis-Personalaufwand-soziale Abgaben-Abschreibungen-sonstige Aufwendungen+Erträge aus Beteiligungen-Zinsen=3235-850-195-200-185+60-80=1785


@MGL Ich habe deinen Rechenweg noch etwas optimiert, da du mehr Zahlen als Bezeichnungen hattest.

Anbei meine Einsendung, ich stimme allerdings nicht komplett mit dir überein.. :-)

upload_2015-1-4_12-26-19.png
 
Moin,
warum berücksichtige ich den Punkt2. Bestand an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 550 nicht?
Muss das immer eine Erhöhung oder Verminderung sein?

Beste Grüße
 
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Hallo zusammen,

ja, du musst nur die Bestandsveränderung berücksichtigen und die ist schon angegeben.

Ich habe eine Frage zu 2e, wenn der LKW ab 10 linear abgeschrieben werden soll, wie kommst Du dann auf die 320€.
Ich habe den BW in 10 durch die restliche ND geteilt und dann abgezogen; 360/7=51,42=51€
360-51=309.
Kannst Du Deinen Rechenweg einmal zeigen MGL?
Danke.
VG
Yvonne
 
ach ich hab noch mal geguckt, es sind ja inkl. dem Jahr 10 noch 8 Jahre Restnutzungsdauer. Also würde ich 360/8=45
und hätte dann einen Restbuchwert von 315...
 

@MGL Ich habe deinen Rechenweg noch etwas optimiert, da du mehr Zahlen als Bezeichnungen hattest.

Anbei meine Einsendung, ich stimme allerdings nicht komplett mit dir überein.. :-)

Anhang anzeigen 3928

@MGL Ich habe deinen Rechenweg noch etwas optimiert, da du mehr Zahlen als Bezeichnungen hattest.

Anbei meine Einsendung, ich stimme allerdings nicht komplett mit dir überein.. :-)

Anhang anzeigen 3928

Hallo Leilla,

vielen Dank für das Optimieren...aber die Werte haben wenigstens gestimmt, hoffe ich...


Zu den sich unterscheidenden Ergebnissen.


ad 1c) Rückstellungen...zulässig: Laut §249 sind doch einige Rückstellungsarten zulässig...muss nicht die Höhe dieser erlaubten Rücklagen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilen erfolgen und somit zulässig sein. Tendenziell finde ich aber auch Deine Lösung ("für keine Gruppe richtig") richtiger :)

ad 1f) Bilanz und Anhang vor Ablauf des 12. Monats beim Betreiber.... eingereicht werden: Es geht da doch um die Offenlegung des Jahresabschlusses, oder? Nun steht in der KE3 Jahresabschluss auf Seite 139: "...ist der Offenlegungstermin auf max. 12 Monate nach dem Abschlussstichtag festgelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen große und mittelgroße Kapitalgesellschaften mindestens Jahresabschluss und Lagebericht, die kleinen Unternehmen die Bilanz und den Anhang offengelegt haben (§325 Abs1 HGB)." Demnach sollte die Aussage oben (Bilanz und Anhang nach 12 Monaten) doch für nur für kleine KGs gelten, große und mittelgroße müssen ja zu diesem Zeitpunkt mehr eingereicht haben.

ad 2e (LKW Abschreibung): Da habe ich mich vertan...habe mit 9 Jahren Restlaufzeit gerechnet (dann ist die lineare Abschreibung nur noch 40 T€). Deshalb bin ich ab sofort auch der Meinung, dass 315 T€ stimmt.

ad 2h) Anschaffung einer Drehbank. Ich denke, wir haben denselben Rechenweg. Ausgehend von 160 T€ Anschaffungskosten lineare Abschreibung (8%) für höchsten Gewinn und degressive Abschreibung (25%) für niedrigen Gewinn. Nur habe ich Pfeife 2.1.2010 als Februar identifiziert und 11 Monate anteilig abgeschrieben.


ad 3 "Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit": In deinen Lösungen steht 1795 T€. Ist das Dein Ergebnis, oder hast Du Dich bei der Einsendung vertippt? Im Zuge der Optimierung meiner Ergebnisse hast Du 1785 T€ (mein Ergebnis) zumindest nicht bemängelt.

Der Rest ist identisch, denke ich. Danke für die Diskussion, ich habe sehr viel gelernt heute Abend :)

Schönen Abend,
Michael
 
ad 1c) Rückstellungen...zulässig: Laut §249 sind doch einige Rückstellungsarten zulässig...muss nicht die Höhe dieser erlaubten Rücklagen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilen erfolgen und somit zulässig sein. Tendenziell finde ich aber auch Deine Lösung ("für keine Gruppe richtig") richtiger :)

Naja, die Antwort in der EA ist halt nur "halb-richitg" - Rückstellungen sind eben nur in den Fällen des § 249 HGB und dann eben im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zulässig.
 
Naja, die Antwort in der EA ist halt nur "halb-richitg" - Rückstellungen sind eben nur in den Fällen des § 249 HGB und dann eben im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zulässig.

Hallo nochmal,
stimmt, da gebe ich Dir völlig Recht! Man könnte über die Frage aber auch herrlich philosophieren; denn eigtl. kann es sich in der Frage ja nur um Rückstellungen laut dem Paragraphen handeln, sonst sind es ja keine Rückstellung.....und dann wäre die Antwort wieder richtig. Besser ist es aber wahrscheinlich, nicht zu philosophieren und einfach schlafen zu gehen.

In diesem Sinne, gute Nacht,
Michael
 
Hallo,
hier verstehe ich nicht ganz. Lt. KE 3 s. 54 besteht bei Anlagevermögen ein Wertaufholungsgebot bis max. AK abzüglich planmäßige Abschreibungen.

Lt planmäßigen Abschreibungen wäre LKW in 2010 mit 270 zu bilanziert gewesen. Also kann man bis max. 270 zugeschrieben werden.
Wo ist mein Gedankenfehler?
Danke!
 
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