Einsendeaufgaben EA-Besprechung 31061 SS 2015 EA1 40560 (neu 05.06.2015 - alt 15.05.2015)

Guten Morgen,

auch wenn jetzt noch etwas mehr Zeit ist für diese EA habe ich mich mal daran versucht.Da ich das Skript bisher nur einmal durch habe sind die Lösungen aber mit Vorsicht zu genießen - ich schreibe sie hier ohne Anerkennung einer Rechtspflicht :cool: auf Richtigkeit und Vollständigkeit:

1) C,E
2) D
3) C
4) A,B,E
5) B
6) A,B,C,D,E
7) B
8) B,E
9) D
10) B
 
Ich habe folgende Lösungen:

1) C
2) D
3) E
4) B und E
5) B
6) A,B,C,D
7) B und D
8) A,B und E
9) D
10) B
 
Hallo,

warum habt ihr bei der zweiten Aufgabe D gewählt?

Ich würde sagen, dass es C ist.

1. K sagt zu V " ein Brötchen bitte"
2. V legt K das Brötchen hin und sagt 30 Cent
3. K legt das 50 Centstück hin

Das Herauslaufen und zurücklassen ist für mich keine Willenserklärung, da er alles um sich herum vergessen hat.


@Fear
Bei Aufgabe 1 ist es C und E.
KE1 Seite 1 Absatz 4

VG
kein_Nick
 
Zu der 2. Aufgabe:

1. Ein Brötchen, bitte
2. Hinlegen des Brötchens durch V
3. und 4. Austausch der WE von K und V über Eigentumsübergang am Brötchen
5. und 6. Hinlegen + Entgegennehmen des 50. Cent Stücks
7. V gibt K die 20 Cent zurück und übereignet sie somit K.

Aber keine Ahnung, ob das so richtig ist. ;)

Sobald ich die KE´s habe, werde ich nochmal nachsehen. Vielen Dank für den Tipp. :)
 
Die übergabe des Brötchens und des Geldes sind doch aber das Verpflichtungs - und Verfügungsgeschäft.
Also die Folgen der Willenserklärungen, oder sehe ich das falsch?
 
ich hatte in der präsenzveranstaltung folgendes verstanden: es kommen drei verträge zu stande, ein kaufvertrag, und zwei verpflichtungsverträge (übergabe geld/ übergabe brötchen) allein das sind schon 6 willenserklärungen, da einem vertrag zwangsläufig 2 willenserklärungen zugrunde liegen müssen.
normalerweise, wenn der käufer freiwillig mehr zahlt, müsste dies eine erneute willenserklärung sein, da er aber "alles um sich herum vergisst" ist weder sein verhalten und etwas, das er sagt als willenserklärung aufzufassen. ich würde hier auf 6 willenserklärungen tippen!?
 
Es liegen sieben Willenserklärungen vor: Angebot (1) zum Abschluss eines Kaufvertrages über ein Brötchen ist die
Mitteilung: „Ein Brötchen, bitte.“, weil V diese nicht anders verstehen durfte, als dass K einen Kaufvertrag abschließen
wollte. Dieses Angebot hat V konkludent durch das Hinlegen des Brötchens angenommen (2). Sodann
einigen sich K und V im Sinne des § 929 S. 1 BGB durch den Austausch jeweils zweier Willenserklärungen über
den Eigentumsübergang am Brötchen (3 und 4) und an dem Fünfzig-Cent-Stück (5 und 6). Schließlich bietet V
dem K den Eigentumsübergang an dem Zwanzig-Cent-Stück an (7). Somit ist D richtig und die anderen Antworten
sind falsch.
 
Naja, laut Aufgabenstellung bietet niemand den Eigentumsübergang an dem Zwanzig-Cent-Stück an, da dieser "alles um sich herum vergißt" und kein konkludentes Verhalten vorliegt. auch das Schweigen kann hier nicht ausnahmensweise als Willenserklärung angesehen werden. Ich bleibe bei 6 Willenserklärungen ;)
 
also sinds defintif 6, ja? es gibt eine ea aufgabe aus einem der vorjahren, die sehr sehr ähnlich ist. wenn das die musterlösung von dieser aufgabe ist, dann kann ich nichts machen ;)
 
Für mich stellt sich ja auch die ganze Zeit nur die Frage, ob es auch wirklich dieselbe Aufgabe war!? die siebente Willenserklärung bleibt mir unklar ;)
 
Na, er legt doch erst das 20 Cent Stück hin, damit bietet er doch die Eigentumsübereignung an. Er legt es hin UND dann erst kommt der Bus und somit vergisst er alles um sich herum. Das mit dem vergessen passiert doch erst später. ;)
 
ja, aber er ist ja nach dem hinlegen des 50 cent stück auch nich gegangen... also hat er doch auf sein rückgeld gewartet und plötzlich kommt der bus?! ;) aber hört nich auf mich, ich bin nur der zweifler, nich der wisser ;)
 
Genau, K wartet auf sein Rückgeld und dies wird ihm dann ja von V auch hingelegt, also die 20 Cent. Das er das Geld dann vergisst, hat m.E. nichts mit der abgegebenen Willenserklärung zu tun. Der Knackpunkt ist hier m.E. das V. den Willen äußert und anbietet, dem K. das Rückgeld zu übereignen, in dem er ihm das Geld auf den Tresen legt und somit hast du die 7. Willenserklärung.

Für mich klingt es so logisch, dass es trotz allem 7 Erklärungen sind und nicht nur 6. ;)
 
Wieso meint ihr, dass für Frage 9 die Antwort D ist? Immerhin wusste B nichts von der Unzurechnungsfähigkeit des A. Objektiv hat B nun keine Vertretungsmacht, subjektiv jedoch theoretisch schon. Nach Paragraph 179 Abs. 1 oder 2 haftet der Vertreter ohne Vertretungsmacht nur, wenn er über das Fehlen der Vertretungsmacht bescheid wusste.
 
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