Einsendeaufgaben EA-Besprechung 31061 SS 2017 EA3 40562 (06.07.2017)

Besteht hier bei der Kreditsicherung (noch) Diskussions- oder Abgleichungsbedarf?
 
Hallo Willi,

ich habe folgende Ergebnisse :

1. B E
2. CD
3. B
4. CDE
5. ABC
6. BC
7. CD
8. BC
9. ABD
10. AD

Grüße
Jenny
 
Hallo Jenny
Übereinstimmung habe ich - genau wie Du - mit 2 bis 6.

zu 1: E ist m.E. falsch, da es kein Verbraucherkreditgesetz mehr gibt, denn 2002 (Schuldrechtsreform) wurden diese Anliegen ins BGB integriert. Zudem träfe dieses auch nur bei Entgeltlichkeit der Kreditvermittlung zu. Hier handelt es sich aber um ein vertragliches Zahlungsziel.
Weiter habe ich hier noch D als richtig, denn V ist vorerst noch Eigentümer (nur Übergabe) bis die aufschiebender Bedingung der Einigung (Eigentumsvorbehalt), also bis K gezahlt hat. Im erwähnten Buch wird von "Anwartsrechten" bis zur vollständigen Bezahlung gesprochen.

zu 7: Schuldbeitritt ist nicht gesetzlich normiert.
Ich habe E noch als richtig bezüglich eines Schuldbeitrittes.

zu 8: M.E. ist C falsch, denn § 350 HGB verweist auf § 766 BGB bezüglich eines Handelsgeschäftes. Eine Bürgschaft unter Kaufleuten ist ein Handelsgeschäft.

zu 9: Die Frage ist für mich etwas irritierend formuliert, denn es steht oben NUR. A-D halte ich für richtig, aber eben nur als kumulative Voraussetzung für as Entstehen einer Hypothek. A-D für sich alleine sicher nicht.

Fage10: Aufgabe 3 und 10 sind identisch, oder? Warum hast Du bei 10 dennoch A angekreuzt, was Du bei 3 C nicht getan hast. Bei der Abtretung gibt es doch nicht das Prinzip der Akzessorität. Oder mache ich hier einen Denkfehler?
 
Hallo Jenny
Hier meine letzten Korrekturen. Was meinst Du dazu?

zu 7:
E könnte doch falsch sein, denn es geht um Schuldbeitritt und Bürgschaft, sodass nur Antworten möglich sein sollen (?),die beide Personalsicherheiten betreffen, wobei der Schuldbeitritt nicht gesetzlich normiert ist.

zu 9: Ich habe jetzt die wörtliche Antwort aus dem Kurs genommen und die Übertragung (Brief) doch weggelassen.

zu 10: Es muss wohl beidesangekreuzt werden ,denn die Akzessorität bezieht sich nicht auf die Abtretung, sondern auf das Darlehen/Pfand.
 
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