Münchner Kindl
Tutorin und Forenadmin
Genau.Oder ist damit einfach nur gemeint, dass bei einem Überfall was geklaut wurde?
Ja, da sind die Juristen sehr genau, dann wäre es wohl Raubüberfall und z.B. Körperverletzung gewesen.Und wenn es Verletzungen gegeben hätte, hätte es separat dabei gestanden?!
Bei denen wird alles separat aufgeführt.
Ein Freund von mir, der Jura studiert hat, hat mir gesagt was den Studenten am Anfang des Studiums gesagt wurde:
Gesunden Menschenverstand bitte an der Tür abgeben.
Also nicht selbst Schlußfolgerungen ziehen, einfach nur stur das annehmen, was auch wirklich auf dem Papier steht.