Einsendeaufgaben EA-Besprechung 31061 WS 2012/13 EA4 40563 (17.01.2013)

Hallo zusammen,

Hier mal meine Ergebnisse zur letzten EA.

1- BE
2- C
3- CD
4- BDE
5- ACB
6- ACD
7- B
8- ABCD
9- ABCE
10-E

Was sagt ihr dazu?

Grüße
 
Ich habe das hier:

Aufgabe 1 D
A ist falsch wegen dem "immer"
B ist falsch...§766 BGB gilt gemäß §350 HGB dann nicht, wenn "die Bürgschaft auf der Seite des Bürgen...ein Handelsgeschäft ist". Die Bürgschaft ist für Penelope aber kein Handelsgeschäft. Denn ein Handelsgeschäft sind gemäß §343 HGB "alle Geschäfte eines Kaufmann, die zum Betriebe seines Handelsgewerbe gehören".
Bürgschaften gehören in einer Parfümerie nicht zum Betriebe des Handelsgewerbe...das wäre z.B. bei einer Bank der Fall, die für jemanden bürgt. Aber nicht hier. Daher ist B falsch.
C ist falsch, da es wie unter B geschrieben, ausreicht, wenn es für Penelope ein Handelsgeschäft wäre.
D ist aufgrund der Begründung zu C richtig.
E hier störe ich mich etwas daran, dass in der Aufgabe nur "Geschäft" steht, es im Gesetz aber "Rechtsgeschäft" heißt..bisher halte ich E daher nicht für richtig.

Aufgabe 2 C
A = Ist-Kaufmann
B = ist zwar Kliengewerbe, aber ohne Eintragung kein Kaufmannsstatus
C = Kann-Kaufmann
D = Form-Kaufmann (kraft Rechtsform)
E = kein Kaufamnn, da Freier Beruf

Aufgabe 3 C
Ich habe ich bisher nur C.
Kann mir jemand erklären, warum D richtig sein soll?
Ich tue mich bei der Aufgabe gerad etwas schwer mit den angegebenen §§. Warum wird immer von §25 (bei dem es speziell um die Haftung geht) und nicht von §22 (der m.M.n. eigentlich die Firmenfortführung an sich regelt) gesprochen? Und was hat bei D der Verweis auf §17 zu bedeuten? In §17 wird doch garnichts über die Zulässigkeit von Firmen gesprochen, sondern definiert, was eine Firma ist.

Aufgabe 4
A, B, D und E
A, da der Prokurist zwar unselbständig ist, aber kein Absatzmittler.

Aufgabe 5
B (S. 35 vorletzter Absatz) und C...habt ihr einen Beleg für A?

Aufgabe 6
A und D
C ist m.M.n. falsch wegen §87 Abs. 2 S. 1...demnach muss man nicht zwangsläufig mitwirken. Wenn es ein Geschäft im eigenen Bezirk war, bei dem man nicht mitgewirkt hat, steht einem auch Provision zu. Das "muss" ist hier also falsch.
E ist falsch wegen §87a Abs. 3 S. 2

Aufgabe 7 D
Hier bin ich mir abgesehen von A und E nicht ganz sicher:
A ist falsch s. §48 Abs. 1
B ist falsch s. §49 Abs. 2
C ist falsch, da dies keine Rechtshandlung ist, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. (S. 53 1. Absatz).
D...bleibt dann als einziges übrig und passt m.M.n. auch
E ist falsch...S. 53 Beispiel oben

Aufgabe 8
A, B, C und D

Aufgabe 9
A s. §383 Abs. 2
B s. §407 Abs. 2
E s. §453 Abs. 3

C ist falsch s. § 93 (kein Hinweis wie in den anderen §§)

Aufgabe 10
E
 
Hat sich mal jemand die Lösungsvorschläge angesehen und verglichen? Irgendwas läuft doch da schief.
Bei Aufgabe 9 zum Beispiel sollen A-D richtig sein. Aufgezählt wird u.a. §84 Abs. 4 HGB, da geht es um den Handelsvertreter. Aber der taucht doch bei den Antwortmöglichkeiten überhaupt nicht auf.
Und warum ist E falsch? In §453 Abs. 3 steht genau dasselbe wie in §383 Abs. 2 (für die A)...wenn die A richtig ist, muss also auch E richtig sein. Und in der Lösung zu E steht was von einem einseitigen Handelsgeschäft...darum geht es doch abegar nicht?!
 
Hat sich mal jemand die Lösungsvorschläge angesehen und verglichen? Irgendwas läuft doch da schief.
Bei Aufgabe 9 zum Beispiel sollen A-D richtig sein. Aufgezählt wird u.a. §84 Abs. 4 HGB, da geht es um den Handelsvertreter. Aber der taucht doch bei den Antwortmöglichkeiten überhaupt nicht auf.
Und warum ist E falsch? In §453 Abs. 3 steht genau dasselbe wie in §383 Abs. 2 (für die A)...wenn die A richtig ist, muss also auch E richtig sein. Und in der Lösung zu E steht was von einem einseitigen Handelsgeschäft...darum geht es doch abegar nicht?!

Habe dem Lehrstuhl geschrieben. Hier die Antwort:

Sie haben recht. Hier ist bei der Erstellung der Lösung versehentlich der falsche Lösungstext „reingerutscht“. Die Lösung müsste also wie folgt lauten:

Aufgabe 9: A, B und E sind richtig.
Gem. §§ 383, 407 Abs. 3 und 453 Abs. 3 HGB gelten die Regelungen des HGB für die unter A, B und E Genannten auch dann, wenn es sich lediglich um Kleingewerbetreibende handelt. § 93 Abs. 3 HGB normiert, dass lediglich die Vorschriften des Abschnitts über die Handelsmakler auf die nicht eingetragenen Kleingewerbler anwendbar sind. C ist falsch. Ebenso ist D unrichtig, denn der Landwirt ist nur unter den Voraussetzungen des § 3 HGB Kaufmann. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor ist auch das Handelsrecht nicht auf ihn anwendbar. Sondervorschriften wie die zuvor genannten existieren für den „kleingewerblichen“ Landwirt nicht.

Vielen Dank für Ihren Hinweis, ich werde die Information der anderen Kursbeleger veranlassen.

Ich bitte, das Versehen zu entschuldigen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Studium.

Auf die Frage, ob weitere Aufgaben in der Musterlösung fehlerhaft sind, wurde leider nicht eingegangen.
 
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