Einsendeaufgaben EA-Besprechung 31521 SS 2016 EA1 41520 (02.06.2016)

Bei 1.(e) EKopt = 0,15 x BE (Durchschnitt der echt postiven Bruttoerträge der letzten 3 Jahre) = 0,15 x 0,6 = 0,09.

Bei 1.(f) komme ich auf eine Eigenkapitalunterlegung von 8% x ( 20% x 10,7/1,07 x 90% + 100% x 1) = 0,224 Mio. Eur.
D.h. ggü. dem Standardansatz mindert sich die Eigenmittelunterlegung um 0,8 - 0,224 = 0,576 Mio. Eur.
 
Schließ mich an. Hab auch dieselben Ergebnisse. Bei 1h bin ich unsicher. bekomm eine Reduzierung um 619 200€ raus.
 
Hallo zusammen,
ich kann mich m1engel und FranzK5 anschließen. Ich habe direkt in Excel gerechnet und komme daher rundungsbedingt vllt. auf andere Ergebnisse.

Ich stelle noch mal alles zur Diskussion:
1a) RWA: Newton 12,5; Kopernikus 10; Galilei 4,5, Mengengeschäft 9; ergibt bereits festgestellte 2,88 Mio EK
1b) PD N 1,944%; PD K 3,380%; PD G 0,856%
1c) RW N 1,208, EK N 2,415; RW K 1,408 EK K 1,126; RW G 0,747 EK G 0,538; Summe 4,080
1d) RW Mengengeschäft 0,485; EK M 0,466
1e) EKOpRisk 0,09
1f) EK* K 0,224; Minderung um 0,576
1g) siehe skript
1h) EAD* K 2,26; EK* K 0,255 Minderung: 0,872
Die EK-Beträge sind jeweils in Mio EUR

2a) harte KK-Quote: 6,67% wird eingehalten; Kernkapitalquote 8,64%, wird eingehalten; Gesamtkapitalquote 11,85% wird eingehalten
2b) Skript
2c) 2,17% sind für beide Puffer frei, 1,25% werden benötigt -> Bank kann gesamten Gewinn ausschütten
2d) 2017 1,25% Kapitalerhaltung und max. 0,92% antizyklisch, 2018 1,85% Kapitalerhaltung und max. 0,295% antizyklisch verwendet, 2019 wird Kapitalerhaltung schon nicht eingehalten -> keine max. Gewinnausschüttung in diesem Jahr

Gern Rückmeldung/Fragen :)

LG
 
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Hallo Kris,

1.(h) EAD*=2,26 ok
Aber: EK-Unterlegung = 8% x 100 % x 2,26 = 0,1808
=> ggü. dem Standardansatz mindert sich die Eigenmittelunterlegung um 0,8 - 0,1808 = 0,6192 Mio. Eur.
 
Super, danke für deine Ergebnisse. Nur ein paar "kleine" Fragen:
Wie kommst du bei 1h auf 0,872
bei 2c bekomm ich 2,65% die für beide Puffer frei sind
 
mkg66, ich habe das RW des Schuldners genommen, also 108%, da ich davon ausgegangen bin, dass man sich ja noch im IRBA befindet. Mir geht aus dem Skript auf die schnelle aber nicht so ganz hervor, welches zu nehmen ist. Hast du da einen Tipp?
m1engel, Nummer eins ist ja das gleiche ;)
Und bei 2c hab ich 6,67% hartes Kernkapital, wovon 4,5% von der Quote belegt sind. Bleiben noch 2,17% für die Puffer, die je 0,625%, also 1,25% brauchen. Also reicht es.
Aber gerade Flüchtigkeitsfehler mache ich so schnell, also korrigiert mich bitte, wenn ich da irgendwie falsch liege.
 
Mit dem RW liege ich ganz daneben. Die 108 % sind wohl vom Himmel gefallen, da hätte ich schon meine errechneten 1,408 nehmen müssen. Das muss ich mir noch mal genauer anschauen...
 
Hallo kris.smile, Nummer 1h hab ich schon geklärt. Zu 2c: Ich hab den freien Kapitalpuffer aus dem Kernkapital gerechnet, nicht aus dem harten Kernkapital. Ich glaub das ist mein Fehler. Du hast glaube ich recht.
 
Aber das brauche ich doch? EK = EAD * RW * 8 %
Mein EAD * (das mit Sicherheit berücksichtigt) ist doch noch nicht das risikogewichtete Aktivum, oder?
 
Ich les das so, dass das ein Vergleich ist zwischen ursprünglicher EK -Unterlegung und der im Rahmen des IRB Ansatzes. Also ist das für mich der Vergleich mit 1a, also ohne IRB Ansatz
 
1h: Ich kann nur auf das Beispiel in KE 3, Seite 167f. verweisen. Ich würde bei meinem Ansatz EK-Unterlegung = 8% x 100 % x 2,26 = 0,1808 bleiben. Aber ich lasse mich gerne auch eines besseren belehren, wenn ich falsch liegen sollte.
 
Der Unterschied zu 1a ist in 1f abgefragt, da ist man im Standardansatz.
Hier in 1h ist der Vergleich zu 1b gefragt, beides IRBA. Wäre sonst bisschen Äpfel mit Birnen... (entweder vergleiche ich beide Ansätze miteinander, dann aber auch beide mit Sicherheiten berücksichtigt oder ein Ansatz was ich durch die Sicherheiten spare, aber über Kreuz geht bisschen durcheinander)

Das Skript bezieht sich auf Seite 164, erster Absatz auf den KSA ("die weiteren Ausführungen beziehen sich auf den Standardansatz"). Ich glaube da liegt der Knackpunkt, auch in Bezug zum Beispiel auf Seite 167f. Dort wird das RW des KSA verwendet. Mich würde es auch wundern, wenn ich als Bank einen IRBA verwende, mit riesen Tamtam meine RW selbst bestimme, aber wenn ich meine Sicherheiten berücksichtige, auf den KSA zurück gehe. Ich werd mir mal die CRR zu Gemüte führen, da steht es ja. Nur kommt es eben so für mich zusammen, dass das Skript vom KSA ausgeht und die Aufgabenstellung vom IRBA und umfassenden Ansatz verlangt.
Musste aber auch alles drei mal lesen, bis ich das gesehen habe. Wie sind eure Meinungen?
 
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Ich habe mich noch mal mit der Thematik auseinander gesetzt.
Man muss im umfassenden Ansatz im IRBA nicht nur EAD*, sondern auch LGD* (bzw effektive LGD) beachten. Steht so nicht im Skript, aber nach etwas googeln, Sekundärliteratur, und auch in der CRR hab ich es wieder gefunden (ob ich da alle passenden Artikel gefunden habe, weiß ich nicht, oder es wo anders doch anders steht... also gefährliches Halbwissen an der Stelle! Ich habe nicht die komplette CRR gelesen, geschweige denn komplett verstanden ;) )
Ich komme auf EK K* von 0,0575 Mio und 1,096 Mio Minderung. Scheint recht viel, aber es handelt sich ja auch um 90% Besicherung durch eine Staatsanleihe, die durch EAD* und LGD* berücksichtigt wird.
Hat dazu noch jemand eine Idee?
 
Habe bei 2c die gleichen Ergebnisse wie Kris, also 2,17 sind frei und 1,25 werden benötigt.Mich verwirrt Tabelle 3.8, denn bei einem Puffer von 1,25 dürften nur 20% ausgeschüttet werden?
 
Das ist so zu verstehen, dass für die benötigten 1,25% Kapitalerhaltungspuffer 2,17% Kernkapital verfügbar sind, also zu mehr als 100% die Anforderungen erfüllt werden, daher darf voll ausgeschüttet werden.
Würde die Bank die Anforderungen nur anteilig erfüllen, dürfte sie nur einen Teil ihres Gewinns ausschütten. In Tabelle 3.8 sind die 1,25% (Erfüllungsgrad 50%) dabei auf die Anforderungen ab 2019 (2,5%) bezogen.
 
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