Einsendeaufgaben EA-Besprechung | 31681 | WS 2018/19 | EA1 41680 | 06.12.2018

Hallo,
hat jemand Interesse die Ergebnisse der ersten EA zu vergleichen?

Für den Gewerbeertrag habe ich raus (ohne Gewähr): 160 936 €
Und ich würde Alternative 1 bevorzugen.

Und ihr so? :durcheinander

Gruß,
gcrus
 
Die Kapitalwerte habe ich auch so.
Die Gewerbesteuer weicht ein bisschen bei mir ab.
Hast du bei der Zerlegung § 29 Abs. 3 GewStG beachtet?
 
Hi zusammen,
ich habe für den Gewerbeertrag auch EUR 160.936.
Für die Gewerbesteuern habe ich für Bremen 18.354 und für Konstanz 3.053,70 €.
Bei den Kapitalwerten komme ich auf die gleichen Ergebnisse.
 
Danke für den Tipp!
§ 29 Abs. 3 GewStG habe ich nicht beachtet.
Steuermesszahl = 4.742,50€ ?
Wie sieht es eigentlich mit § 29 Abs. 2 GewStG aus?
 
Hi,

Gute Frage mit §29 Abs 2. Dort steht aber "Betriebe, die ausschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom...betreiben"
Die Firma in der Aufgabe vertreibt aber die Anlagen...

Also mein Rechenweg sieht so aus:

Gewinn Gewerbebetrieb (§7 GewStG) 175.000,00 €
+ Hinzurechnungen 0,00 €
- Kürzung Grundstücke 1.764,00 €
- Kürzung Gewinnanteil E-KG 12.300,00 €
= Gewerbeertrag 160.936,00 €

Es erfolgt eine Abrundung auf volle EUR nach §11 GewStG, daher wird mit einem Gewerbeertrag von 160.900 € weitergerechnet

Gewerbeertrag 160.900,00 €
- Freibetrag lt. §11 GewStG 24.500,00 €
= Gewerbeertrag nach Freibetrag 136.400,00 €
x Steuermesszahl (§11 GewStG) 3,5%
= Steuermessbetrag 4.774,00 €

Steuermessbetrag Bremen (4.774 € x 83,58%) = 3.990,11 €
x Hebesatz Bremen 460% (§16 GewStG)
= 3.990 € x 460% = 18.354 €

Steuermessbetrag Konstanz (4.774 € x 16,42%) = 783,89 €
x Hebesatz Konstanz 390% (§16 GewStG)
= 783 € x 390% = 3.053,70 €

Nebenrechnungen:
Berechnung der Hinzurechnungen nach §8 GewStG:
(11.300 € + 1/5 * 4.200 € + 1/4 * 150.000 €) = 49.640 €
da diese Summe den Betrag von 100.000 € aber nicht übersteigt, darf sie nicht hinzugerechnet werden

Berechnung der Kürzung für die Betriebsgrundstücke nach §9 GewStG:
1,2% des Einheitswerts der Betriebsgrundstücke
-> Einheitswert nach §121a BewG: 140% * 105.000 € = 147.000 €
-> Kürzung: 1,2% * 147.000 € = 1.764 €

Berechnung der Hebesätze nach „16 GewStG:
Laut §28 GewStG muss der Steuermessbetrag in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile zerlegt werden.
Zerlegungsmaßstab ist das Verhältnis, in dem die Summe der Arbeitslöhne, die an die bei allen Betriebsstätten beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind, zu den Arbeitslöhnen steht, die an die bei den Betriebsstätten der einzelnen Gemeinden beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind.
Dabei sind die Arbeitslöhne auf voll 1.000 € abzurunden.

Betriebsstätte Bremen:
112.000 € = 83,58%
134.000 €

Betriebsstätte Konstanz:
22.000 € = 16,42%
134.000 €

Der Gewerbeertrag des Einzelunternehmens beträgt 136.400 €.
Die Gewerbesteuer für das Jahr 2017 beträgt für Bremen 18.354 € und für Konstanz 3.053,70 €, also insgesamt 21.407,70 €.
 
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