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Hier mal meine ersten Ergebnisse:
Aufgabe 1b1)
Gewerbesteuer: 26.474 abzüglich VZ iHv 26.481 ergibt ein Guthaben von 7 EUR
Einkommensteuer: 56.321,88
Gesamtsteuerbelastung 82.795,88 = 38,75 %
Aufgabe 1b2)
gem. § 34 Abs. 1 EStG ergibt bei mir dieselbe Einkommensteuer vor Anrechnung der Gewerbesteuer wie bei 1b1. Ich bin mir aber nicht sicher.
Aufgabe 2b)
Alternative 1 = 279,15
Alternative 2 = 269,57 Alternative 2 vorteilhafter
Danke für euer Feedback.
Hier mal meine ersten Ergebnisse:
....
Aufgabe 2b)
Alternative 1 = 279,15
Alternative 2 = 269,57 Alternative 2 vorteilhafter
Danke für euer Feedback.
@Anit, woher kommen die 28050 in deiner Berechnung der Aufgabe 1 b1) ?
besten Dank
@Anit: Ich habe bei der Gewerbesteuer den Gewinn + Veräußerung = 213.650,- auf volle 100 abgerundet. Also mit 213600 - 24500 = 189100 x 14 % ergibt 26.474,- . Ich dachte da im selben Jahr bereits 26.481 Gewerbesteuer bezahlt wurden, ergibt sich daraus ein Guthaben von 7 EUR. Ist die Überlegung falsch?
Bei Aufgabe 2b) ist natürlich Alternative 1 die bessere, hab mit verschrieben![]()