Einsendeaufgaben EA-Besprechung SS 2016 EA1 41890 (02.06.2016)

Ich fang mal mit Aufgabe 4 an (war in Klausur September 2014 gefragt)

a)

Anschaffungskosten = Nettobetrag = 125.000

Wechsel zur linearen Abschreibung müsste i.S.d. Vorsichtsprinzip im 8. Nutzungsjahr erfolgen, da ab diesem Zeitpunkt die jährlichen Ergebnisbelastungen bei Beibehaltung der degressiven Abschreibung in jedem Jahr geringer wären, als bei alternativer Abschreibung. Ich komme im 8. Jahr auf einen degressiven Abschreibungsbetrag i.H.v. 4.171 und linear auf 5.562 (im Jahr 7 betragen beide 5.562; das Jahr des Wechsels kann anhand der Bedingung RND < 1/r mit r = Degressionssatz 25% geprüft werden).

b)
Im Abschreibungsplan wird zu Beginn der Nutzungszeit verbindlich festgelegt, wie die Abschreibungsbasis (=abzuschreibender Betrag) auf die voraussichtliche Zeit der Nutzung verteilt werden soll. Parameter/Determinanten sind die Abschreibungsbasis, die Nutzungsdauer bzw. das Gesamtleistungspotenzial sowie das Abschreibungsverfahren.

c) dauert noch


Aufgabe 3 (aus Klausur September 2015)

Materialeinzelkosten 1-1
Fertiglöhne 1-1
Fertigungsgemeinkosten (planm. Abschr) 1-1
Fertigungsgemeinkosten (außerplanm. Abschr) 2-2
kakulatorische Kosten 2-2
betriebliche Altersversorg 3-1
Vertriebsgemeinkosten 2-2


Bitte um Rückmeldungen ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Aufgabe 3 habe ich natürlich auch so wie du cleo ;) KE 2 HGB auf Seite 111

Aufgabe 4: Bin in KE2 noch nicht soweit.

Aufgabe 1&2: Hierzu würde mich interessieren ob und wo ich das in der Kurseinheit finden kann? Wäre super wenn mir hier jemand weiter hilft.

@cleo19780 Hast du (oder überhaupt jemand) Musterlösungen zu den alten Klausuren. Die sind ja spärlich bis gar nicht zu finden ;(

Besten Dank für eure Hilfe
 
Aufgabe 1 wir nicht erläutert. Dies war im externen Rechnungswesen impliziert und muss leider selbständig aufgefrischt werden, wenn es nicht mehr da ist. Geht mit leider so. Ich lerne nochmal zu buchen.

Für Aufgabe 2 muss mein den Grundlagenteil von IFRS gelesen haben, da wird oft darauf verwiesen, dass Fremdkapital per Aktien gewonnen wird und nach HGB durch Aufnahem von neuen Gesellschaftern. Bei b) ist es ähnlich. Im IFRS Teil steht drin, dass Herstellungskosten nach Produktionsstand bilanziert werden und im HGB erst nach Fertigstellung (vgl. Realisationsprinzip)
 
Hallo Leidensgenossen,

gerne stelle ich meine Lösungsvorschläge zur Diskussion.
Bei Aufgabe 1 bin ich noch etwas unsicher, da ich die Kunst der Buchungssätze wieder erlernen muß.

Aufgabe 1

a)

Buchung 2015

Sonstige Forderungen 5000 €

an periodenfremder Ertrag 5000 €

Buchung 2016

Bank 5000 €

an sonstige Forderungen 5000 €



b)

Buchung 2015

Keine Buchung erforderlich

Buchung 2016

Vebindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 30000

an Bank 30000


c)

Mietzahlung pro Monat
C:\Users\HP\AppData\Local\Temp\msohtmlclip1\01\clip_image002.png


Buchung 2015

Mietaufwand September – Dezember 12000 €

an sonstige Verbindlichkeiten 12000 €

Buchung 2016

Sonstige Verbindlichkeiten 12000 €

Mietaufwand Januar – März 9000 €

an Bank 21000 €


d)

Buchung 2015

Bank 2400 €

an Mieterträge 1600 €

sonstige Verbindlichkeiten 800 €

Buchung 2016

Sonstige Verbindlichkeiten 800 €

an Mieterträge 800 €


e)

Buchung 2015

Leasingaufwand 3000 €

Vorsteuer 570 €

an sonstige Verbindlichkeiten 3570 €

Buchung 2016

Leasingaufwand 3000 €

Vorsteuer 570 €

Sonstige Verbindlichkeiten 3570 €

an Bank 7140 €


f)

Buchung 2015

Gewerbesteueraufwand 125000 €

an Steuerrückstellungen 125000 €

Buchung 2016

Steuerrückstellungen 125000 €

Gewerbesteueraufwand 15000 €

an Bank 140000 €


g)

Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten sind eine buchhalterische Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge einer Rechnungsperiode, deren entsprechende Gegenleistungen erst in einer späteren Periode erfolgen werden.

h)

Sonstige Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten werden im Rahmen der Jahresabgrenzung genutzt, um Aufwendungen und Erträge demjenigen Geschäftsjahr zuzuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

Sonstige Forderungen sind Erträge die ins Abschlussjahr gehören, als Einnahmen aber erst im Folgejahr anfallen.

Sonstige Verbindlichkeiten sind Aufwendungen die ins Abschlussjahr gehören, als Ausgaben aber erst im Folgejahr anfallen.
 
Aufgabe 4

a)
upload_2016-5-4_22-3-17.png

Der Wechsel zur linearen Abschreibungsmethode müsste im Sinne des Vorsichtsprinzips im 8. Nutzungsjahr erfolgen.


b)

Abschreibungsplan: zu Beginn der Nutzungszeit eines Vermögensgegenstands werden im Abschreibungsplan zunächst bindend der abzuschreibende Betrag, die Abschreibung für die Periode und der Restbuchwert festgelegt.

Die Parameter oder auch Determinanten der Abschreibung sind:

ØDer abzuschreibende Betrag (Abschreibungsbasis)

ØNutzungsdauer bzw. das Gesamtleistungspotential

ØDas Abschreibungsverfahren

c)

I.)

Lineare Methode: die betriebswirtschaftliche Begründung für die lineare Abschreibungsmethode ist die Annahme, dass die Abnutzung einer Anlage vom Zeitlauf abhängt und in jedem Nutzungsjahr in etwa dieselbe Abnutzung stattfindet.

Geometrisch-degressive Methode: die betriebswirtschaftliche Begründung für die geometrisch-degressive Abschreibungsmethode ist die Annahme, dass entweder der Wertverzehr von Anlagen in den ersten Jahren besonders groß ist oder dass es aus Vorsichtsgründen sinnvoll ist, anfangs hohe Abschreibungen anzusetzen auch wenn dadurch vorübergehend stille Reserven gebildet werden.

II.)

Im Verlauf der Nutzungszeit einer Maschine nimmt der Aufwand für Instandhaltung zu. Daher können die in den ersten Jahren der geometrisch-degressiven Abschreibung gebildeten stillen Reserven genutzt werden, um diesen höheren Instandhaltungsaufwand zu finanzieren.

III.)

Die primäre Funktion der planmäßigen Abschreibung ist die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. die Abschreibungsbasis auf die Jahre der Nutzung zu verteilen. Aufgrund des Nutzungsschemas der Maschinen im Dauerbetrieb mit gleicher Auslastung ist von einem konstanten Abnutzungsverlauf mit der Zeit auszugehen. Daher empfiehlt sich die lineare Abschreibungsmethode.
 
Hey,

bei Aufgabe 1d) habe ich folgenden Buchungssatz:
Buchung 2015
Bank 2400 €
an Mieterträge 1600 €
an passiver Rechnungsabgrenzungsposten 800 €

Buchung 2016
passiver Rechnungsabgrenzungsposten 800 €
an Mieterträge 800 €

Bei 1f) habe ich Folgendes:
Buchung 2015

Gewerbesteueraufwand 125000 €
an Steuerrückstellungen 125000 €

Buchung 2016
Steuerrückstellungen 125000 €
periodenfremder Aufwand 15000 €
an Bank 140000 €

Die restlichen Buchungssätze hab ich genauso wie du @Boris79

Rest folgt...
 
Hey,

bei Aufgabe 1d) habe ich folgenden Buchungssatz:
Buchung 2015
Bank 2400 €
an Mieterträge 1600 €
an passiver Rechnungsabgrenzungsposten 800 €

Buchung 2016
passiver Rechnungsabgrenzungsposten 800 €
an Mieterträge 800 €

Bei 1f) habe ich Folgendes:
Buchung 2015

Gewerbesteueraufwand 125000 €
an Steuerrückstellungen 125000 €

Buchung 2016
Steuerrückstellungen 125000 €
periodenfremder Aufwand 15000 €
an Bank 140000 €

Die restlichen Buchungssätze hab ich genauso wie du @Boris79

Rest folgt...
Du hast Recht.
 
Hallo,

was haltet ihr von folgender Buchung für 1a)

27.12.2015: Sonstige Forderungen an Steuern vom Einkommen und Ertrag 5.000
15.01.2016: Bank an Sonstige Forderungen 5.000

die anderen Buchungen hab ich genauso.

zu e) habe ich denselben Ansazt wie mr_naisguy,
zu f) habe ich denselben Ansatz an wie Boris79 - Steuernachzahlungen sind im Steueraufwand des lfd. Jahres zu berücksichtigen.

Grüße,
Saskia
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu Aufgabe 2, die Info zu 2b) steht im 2. Teil des IFRS Skripts S. 142.
Zu 2a hab ich nichts im Skript gefunden. Allerdings haben wir beim HGB Fremd- und Eigenkapital davon abhängig ob der Gläubiger Stimmrecht hat oder nicht. Bei IFRS ist nur Eigenkapital was keine Rückzahlungsverpflichtung auslöst. Demnach sind gem. IFRS Aktien = Anteile = Anleihen = Kredite.
Nur wenn ein Rückzahlungsanspruch ausgeschlossen wird, ist eine Einlage eines Dritten als Eigenkapital zu werten.
 
Ich fang mal mit Aufgabe 4 an (war in Klausur September 2014 gefragt)

a)

Anschaffungskosten = Nettobetrag = 125.000

Vielen Dank erstmal für deine Lösungsvorschläge. Bei Aufgabe 4 a) muss man die Transportkosten nicht zu den AK dazurechnen und erst dann den Abschreibungsplan erstellen, also AK Netto 135.000...?

Anbei mein Lösungsvorschlag, freu mich auf Rückmeldung :)

upload_2016-5-21_8-38-6.png

Danke und LG
Tanita
 
Hallo Tanita,

Die 10.00 für Transport sind bereits im Anschaffungspreis enthalten. Also nicht nochmal dazu addieren.
Der Wert für die Abschreibung ist dann 125.000.

Für die Ermittlung des Abschreibungsbetrages nach der linearen Methode, nimmst du den Anfangswert des Jahres, nicht den Wert am Jahresende.
Also in Jahr 1 ist der Wert für die lineare Rate 125.000/10 = 12.500
In jahr 2: 93.750/9 = 10.417 usw.

Grüße,
Saskia
 
Hallo Saskia,

vielen Dank für die Hinweise! Ich bin so blöd, hab nicht genau geguckt.. Danke nochmal

Liebe Grüße
Tanita
 
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