Einsendeaufgaben EA-Besprechung SS 2016 EA1 42260 (02.06.2016)

Das wird ja wohl ein Fehler sein, dass bei 1a) dreimal die gleiche Frage auftaucht? :whistling:
 
Das wird ja wohl ein Fehler sein, dass bei 1a) dreimal die gleiche Frage auftaucht? :whistling:
Solange das in der Klausur ähnlich aussieht. :D Wobei - mit der "falschen Frage" kann das richtig böse enden.
 
ich mach mal mit

1a)
nein -> S. 28
nein -> S. 32
ja -> S. 93

1b)
- Bei der Beachtung des Vorsichtsprinzips werden tendenziell geringere Gewinne ausgewiesen und damit eine geringere Besteuerung erreicht. -> S. 95
- Schmidt stellt auf die Betriebserhaltung in ihrem realen Zustand ab. -> S.109 Bewertung zu Tagesbeschaffungswerten, da ansonsten Preisänderungen mißachtet werden. Die Werte des bil. Vermögens würde dem wharen Wert entsprechen ->S.110 Gewinn wird dann erzielt, wenn Verkaufspreis über dem Wiederbeschaffungspreis liegt -> S. 115/116
- deduktive Bilanztheorie: Bilanzierungsgrundsätze werden aus allgemeinen wirtschaftlichen Erkenntnissen abgeleitet -> S. 47
- der rechtlicher Begriff versteht das Vermögens als einzelveräußerungsfähige Sache/Recht , der wirtschaftliche orientiert sich am zu erwartenden Nutzen -> S. 57
- Scheingewinne fließen durch die Substanzerhaltungsrücklage in das Unternehmen zurück und können damit nicht ausgeschüttet werden. Dient der Substanzerhaltung. -> S. 64

Aufgabe 2)

a) Bilanztheorie nach Schmidt:


Buchungssatz Werterhöhung der Maschine:
Maschine 500 GE
an Wertänderung am ruhenden Vermögen 500 GE
S. 118/119/120


so und dann weiß ich nicht weiter, wo steht denn etwas zu der Abschreibung konkret. Auf Seite 120 oben stehen nur 2 Sätze aber was das konkret in der Umsetzung heißt ??? Wo steht das denn?



b1) Bilanzansatz der Waren nach Schmidt
Jahr 1 Waren gekauft Gesamtwert 1000 GE
Wiederbeschaffungswert 1500 GE


Bilanzansatz Kauf der Waren -> Waren 1000 GE
an Zahlungsmittel 1000 GE
Bilanzansatz nach Schmidt unter Verwendung des Beschaffungsmarktpreises
-> Waren 500 GE
an Wertänderungen aus ruhendem Vermögen 500 GE
Die Wertänderung aus ruhendem Vermögen wird als Substanzerhaltungsrücklage bezeichnet.
Da nach Schmidt ein Gewinn erst bei Veräußerung realisiert wird, gibt es hier keinen Einfluss auf den Gewinn.


b2) Bilanzansatz der Waren nach Schmalenbach (S. 93)
Spekulative Vorräte sind mit dem Zeitwert zu bilanzieren, da aber das Realisationsprinzip zu beachten ist darf die Bewertung höchsten zu den Anschaffungskosten von 1000 GE erfolgen. Bei der Ermittlung des Erfolgs müssten die Verminderung der liquiden Mittel berücksichtigt werden. Da die Zahlung in der Periode vor der Realisierung des Gewinns erfolgt, muss dies über einen Bilanzposten in die GuV der Folgeperiode übertragen werden.
Damit gibt es keinen Einfluss auf den Erfolg.


Die Kosten bis zum voraussichtlichen Verkauf sind für mich nicht ganz eindeutig zuordenbar, da kein Jahr angegeben ist in dem diese nun tatsächlich anfallen.
 
Bezüglich der Abschreibung:

Guck mal auf S. 119

Letzter Absatz: Schließlich kommt Schmidt [...] Planmäßige Abschreibung d.h. 1500 / 10 = 150GE dann differenziert noch in Planmäßige und ausserplanmäßige Abschreibungen

Inwiefern das ganze dann im Bilanzansatz berücksichtigt wird ist mir nicht klar.

Wir gehen vom Tagesbeschaffungswert aus 1500 nur was machen wir mit den Abschreibungen? Sagen wir dann einfach wir schreiben Lineare das erste Jahr ab, d.h. 1350€?
 
Mal eine allgemeine Frage zur Form der Einsendeaufgaben: Kann ich ohne Beanstandung einfach sämtliche Antworten selbst ausdrucken oder sind, falls möglich, die Aufgabenblätter zu nutzen?
 
Siehe Hinweise B auf dem Deckblatt der EA.
 
Hat jemand eine Idee zu den in 2b genannten Kosten und deren Berücksichtigung?
 
@netere Schmalenbach kennt bei den spekulativen Vorräten drei Bilanzierungshöchstgrenzen (S. 94). Die Kosten sind bei der 3. Höchstgrenze zu berücksichtigen. Im Endeffekt wirst du aber zu dem Schluss kommen, dass als erstes die Grenze der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erreicht wird. Daher sind die angesprochenen Kosten defacto nicht weiter zu berücksichtigen (außer halt für die Prüfung, welche Bilanzierungsobergrenze als erstes erreicht wird).

So habe ich das gelöst.

Edit: Kurze Frage zu Schmidts organischer Bilanztheorie: Was ist der genaue Unterschied zwischen dem Nominalgewinn und dem substanzorientiert ermittelten Gewinn (S. 117/118)?
Der substanzorientiert ermittelte Gewinn ist die Differenz von Veräußerungspreis und Tagesbeschaffungswert, sprich: Das was ich tatsächlich bekomme abzüglich dem was ich aufwenden müsste, um den Gegenstand noch einmal zu erwerben.
Wie bildet sich nun der nominelle Gewinn? Damit wird ja wohl kaum die Wertänderung am ruhenden Vermögen gemeint sein, denn diese ist ja ausdrücklich kein Gewinn!
 
Zuletzt bearbeitet:
der nominelle Gewinn wird ganz normal anhand der AK/HK ermittelt - aber eben nicht als Gewinn ausgewiesen sondern eben als Wertänderung am ruhenden Vermögen in die Bilanz aufgenommen

Der Nominalgewinn ist der Gewinn der sich zwischen AK und VK ergibt, der substanzielle aus VK und Tagesbeschaffungspreis.
 
Zuletzt bearbeitet:
@netere Bist du dir da sicher bzw. kannst du mir sagen, woher du dein Wissen nimmst? Denn auf S. 117 seines Skriptes schreibt Prof. Meyering, dass den AHK bei der Gewinnermittlung fast keine Bedeutung zu käme, sie seien lediglich dann relevant, wenn Kauf und Verkauf taggleich erfolgen sowie um die Wertänderung am ruhenden Vermögen ermitteln zu können.
 
Hallo,

also soweit decken sich eure ANtworten mit meinen Seitenzahlen aus dem Skript.
Habe aber noch nicht wirklich was für Aufgabe 3 gefunden.
Hat hier schon jmd. Erwähnbares gefunden?
 
@FlowV Ich kann dir zwar keine konkreten Seitenzahlen nennen, aber empfehlen, ins Stichwortverzeichnis am Ende des Skriptes zu gucken. Die nominelle EK-Definition ist da definitiv angegeben und der eine Absatz auf den verwiesen wird, recht ergiebig.
Zu den klassischen Bilanztheorien kann ich dir ein paar Stichworte auf den Weg geben, die dir vielleicht helfen: Realisationsprinzip, Wertänderung am ruhenden Vermögen und: Zu welcher Wert (Veräußerungspreis, unternehmensbezogener Marktwert, allgemeiner Marktwert) wird bilanziert?
Wenn du diese drei Punkte vergleichst, kannst du ganz gut darstellen, weshalb c. p. i. d. R. verschiedene Gewinne ausgewiesen werden müssen.
 
@netere Bist du dir da sicher bzw. kannst du mir sagen, woher du dein Wissen nimmst? Denn auf S. 117 seines Skriptes schreibt Prof. Meyering, dass den AHK bei der Gewinnermittlung fast keine Bedeutung zu käme, sie seien lediglich dann relevant, wenn Kauf und Verkauf taggleich erfolgen sowie um die Wertänderung am ruhenden Vermögen ermitteln zu können.

natürlich schreibt er das so, denn: auf S. 116 letzter Abschnitt steht: "Schmidt richtet seine Gewinndefinition an der Substanz- und nicht an der Kapitalerhaltung aus..."
auf S. 61 werden die verschiedenen Definitionen des Eigenkapitals erklärt ... Schmidt definiert den Gewinn nach der substanziellen Definition und eben nicht als Nominalgewinn. "... Kapitalerhaltung orientiert sich am ursprünglich eingesetztem Geld..." Beispiel 4.13 auf S. 116 und Erklärung S. 118 Scheingewinn
 
Aufgabe 3)
a) Nominelle Eigenkapitaldefinition S. 61
b) Simon S. 70, Schmidt S. 107
 
Mal paar Fragen an erfahrene Leute bezüglich Einsendearbeiten:
1. Darf man bei Antworten auch einfach den Text aus dem Skript wiedergeben?
2. Dürfen Einsendearbeiten auch in Gruppen bearbeitet werden bzw. dürfen z.B. zwei Personen Einsendearbeiten mit gleichlautenden Antworten einsenden?
3. Kann es sein, dass es bei Fragen wie in Aufgabe 1b verschiedene Antworten möglich sind oder gibt es immer nur die eine richtige Antwort? Und wie hart wird hier bewertet?

Vielen Dank und viele Grüße
 
Mal paar Fragen an erfahrene Leute bezüglich Einsendearbeiten:
1. Darf man bei Antworten auch einfach den Text aus dem Skript wiedergeben?
2. Dürfen Einsendearbeiten auch in Gruppen bearbeitet werden bzw. dürfen z.B. zwei Personen Einsendearbeiten mit gleichlautenden Antworten einsenden?
3. Kann es sein, dass es bei Fragen wie in Aufgabe 1b verschiedene Antworten möglich sind oder gibt es immer nur die eine richtige Antwort? Und wie hart wird hier bewertet?

Vielen Dank und viele Grüße

1. Ich glaube das muss in eigenen Worten geschehen bzw. ich würde es nicht drauf ankommen lassen und in jedem Fall umformulieren
2. Gruppenarbeit ist meines Wissens nicht erlaubt, d.h. ihr müsst eure eigenen Antworten ausformulieren. Deswegen auch der Hinweis und die Unterschrift auf dem Deckblatt, dass die Einsendearbeit selbstständig bearbeitet wurde...

3. 1b kannst du eigentlich anhand vom Fragenkatalog (hier im Forum zu finden) beantworten. Ich schreibe so 3-4 kurze Sätze rein


Hoffe das hat geholfen.
Viele Grüße
 
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