- Hochschulabschluss
- Bachelor of Business Administration
- Studiengang
- M.Sc. Wirtschaftswissenschaft
- 2. Studiengang
- M.Sc. Wirtschaftswissenschaft
Hi PascalSchrameyer,Hallo zusammen,
ich möchte kurz meinen Erklärungsansatz zu 3b liefern.
In der Aufgabenstellung wird erwähnt, dass die "Forschungsleistungen" zurückerworben werden.
Hieraus habe ich geschlossen, dass die 5.000,- EUR im Anlagevermögen als "entgeltlich erworbener immaterieller Vermögensgegenstand" zu aktivieren sind (Aktivierungsgebot nach HGB).
Gleichzeitig wird der Gewinn um 5.000,- EUR weniger "belastet", sprich erhöht.
==> Daraus ergibt sich die Erhöhung auf Aktiva und Passiva um jeweils 5.000,- EUR.
Wenn ich hier einen falschen Gedanken verfolge, gerne korrigieren
VG!
wieso werden die 5000 € zum AV gezählt? Die Auslagen werden doch in bar vom Tochterunternehmen erstattet. D.h. es geht in die Kasse, also UV 2.
Oder steht das irgendwo im Skript wie man mit Forschungsleistungen umzugehen hat?
lg
Markus