Einsendeaufgaben EA-Besprechung SS 2017 EA1 41680 (01.06.2017)

Hallo,
hat sich schon jemand mit der EA beschäftigt?
Aufgabe 2b:
Was oder vielmehr wie diskutiere ich den die Konsequenzen? Mathematisch?
 
Aufgabe 1

a) Definieren Sie die Begriffe Durchschnitts-, Differenz- und Grenzsteuersatz!



Der Durchschnittssteuersatz bezeichnet die durchschnittliche Belastung der gesamten Besteuerungsmenge. Er bildet das Verhältnis zwischen Steuerbetrag und Bemessungsgrundlage ab.



Durchschnittssteuersatz = Steuerschuld / Bemessungsgrundlage



Der Grenzsteuersatz, auch marginaler Steuersatz, zeigt an, welche zusätzliche Steuerschuld aus einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage resultiert. Er entspricht dem Steuersatz, mit dem die jeweils letzte Einheit der Bemessungsgrundlage besteuert wird. Bis zur Höhe des Grundfreibetrags ist der Grenzsteuersatz gleich Null, danach erhöht er sich vom Eingangssteuersatz bis zum Spitzensteuersatz. Der Grenzsteuersatz ist die erste Ableitung der Steuerfunktion.



Grenzsteuersatz = Differential der Steuerschuld / Differential der Bemessungsgrundlage



Der Differenzsteuersatz ergibt sich, indem man die in Euro ausgedrückte Veränderung der steuerrechtlichen Bemessungsgrundlage auf die dadurch ausgelöste Veränderung der Steuerschuld bezieht.



Differenzsteuersatz = (Steuerschuld veränderte Bemessungsgrundlage – Steuerschuld ursprüngliche Bemessungsgrundlage) / (veränderte Bemessungsgrundlage – ursprüngliche Bemessungsgrundlage)







b) Ermitteln Sie unter Verwendung der oben angegebenen Tariffunktionen den Durchschnittssteuersatz für ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 52.000 €! Erläutern Sie, wie sich dieser durch die in Rede stehende Entscheidung des S verändern würde!



Est(52.000)=2,254*E^2*10^-6+0,178080148*E-1.902,838421506

Est(52.000)=13.452,15

Durchschnittssteuersatz(52.000)=13.452,15/52.000=0,25869

Der Durchschnittssteuersatz beträgt bei 52.000€ etwa 25,87%



Est(57.000)=0,42*E-8.394,14

Est(57.000)=15.545,86

Durchschnittssteuersatz(57.000)=15.545,86/57.000=0,272734

Der Durchschnittssteuersatz beträgt bei 57.000€ etwa 27,27%.



Durch die Entscheidung mehr zu arbeiten, verändert sich der Durchschnittssteuersatz um etwa 1,4%.





c) Ermitteln Sie unter Verwendung der oben angegebenen Tariffunktionen den Grenzsteuersatz für ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 52.000€! Erläutern Sie, wie sich dieser auf Grund seiner Entscheidung verändert!



52.000/36=1.444,44

1.444*36=51.984

51.984+18=52.002



Est'(52.002)=2*2,254*E*10^-6+0,178080148=0,412496

Der Grenzsteuersatz beträgt bei 52.000€ etwa 41,25%.



57.000/36=1.583,33333

1.583*36=56.988

56.988+18=57.006



Est'(57.006)=0,42

Der Grenzsteuersatz beträgt bei 52.000€ 42%.



Die Veränderung des Grenzsteuersatzes, durch die in Frage stehende Entscheidung mehr zu arbeiten, beträgt 0,75%.







d) Ermitteln Sie unter Verwendung der oben angegebenen Tariffunktionen den Differenzsteuersatz, mit dem die in Rede stehenden zusätzlichen 5.000€ steuerlich belastet sein würden!



15.545,86-13.452,15 = 0,418742

57.000-52.000



Der Differenzsteuersatz beträgt etwa 41,87%. Die zusätzlich erzielten Einkünfte werden mit 41,87% besteuert. Der Zusatzgewinn reduziert sich durch die Besteuerung auf 2.906,5€.

Aufgabe 2

a) Ermitteln Sie die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit!



Einkünfte sind die Einnahmen abzüglich von den Ausgaben. Die Ausgaben sind die Werbungskosten i.S.d. §9 EStG, die im Veranlagungszeitraum abgeflossen sind (§11 EStG).



Nach §8 I EStG sind Einnahmen aller Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen der Einkunftsarten des §2 I Nr.4-7 EStG zufließen. Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören grundsätzlich alle Einnahmen, die einem Arbeitnehmer aus einem Dienstverhältnis zufließen (§2 LstDV).



Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit §19 EStG

Bruttoarbeitslohn (2.500,00€*12=) 30.000,00€

Weihnachtsgratifikation 4.000,00€

Arbeitnehmerjubiläum 1.000,00€

./.Werbungskosten 200,00€

34.800,00€



Als Werbungskosten kann A die Kosten für die Jagd als freizeitliche Beschäftigung nicht geltend machen.

Auch die Anzüge, die zwar vorwiegend für die Dienstzeit vorgesehen sind, können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden, da diese auch in der Freizeit genutzt werden können.







b) A ist nebenberuflich selbständig als Autor tätig. Dieser Tätigkeit geht er ausschließlich in seinem häuslichen Arbeitszimmer nach. Diskutieren Sie die Konsequenzen für die Ermittlung der Einkünfte, wenn A die Aufwendungen für sein häusliches Arbeitszimmer i.H.v. 1.400€ geltend macht!



Zu klären ist zunächst, ob §4 V Nr.6b EStG anwendbar ist. Dies setzt voraus, dass A ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, da die Abzugsbeschränkung des §4 V Nr.6b EStG nur in diesem Fall einschlägig ist.



Ein häusliches Arbeitszimmer liegt vor, da hier keine besondere Einrichtung des Raums auf Publikumsverkehr erfolgt ist. Es ist eine Einzelfallbeurteilung vorzunehmen, bei der es z.B. auf das Vorhalten besonderer Arbeitsmittel, separaten Eingang etc. ankommt. Dies ist hier jedoch nicht der Fall.



Da bei Ausübung einer Vollerwerbstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Mittelpunkt der Gesamttätigkeit sich dort befindet, wo die Vollerwerbstätigkeit ausgeübt wird, ist der Abzug auf 1.250€ gem. §4 V Nr.6b EStG beschränkt.



Nur wenn ein Nachweis von A erbracht werden kann, dass es sich in qualitativer Hinsicht um die Haupttätigkeit handelt, können die vollen Kosten i.H.v. 1.400€ geltend machen. Dies wäre der Fall, wenn A nachweisen kann, dass die Einnahmen durch diese Tätigkeit deutlich überwiegen und der zeitliche Einsatz zumindest gleichwertig ist.






Würde mich über Verbesserungsvorschläge/Kritik/Diskussion freuen.
 
Hey, ich hab zwar weder das Modul, kenne die Aufgabe nicht und bin nur zufällig hier drübergestolpert, aber bei...

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit §19 EStG
Bruttoarbeitslohn (2.500,00€*12=) 30.000,00€
Weihnachtsgratifikation 4.000,00€
Arbeitnehmerjubiläum 1.000,00€
./.Werbungskosten 200,00€
34.800,00€

... solltest du beachten, dass der WK-Pauschbetrag greift, da die tatsächlichen WK unter 1000 € liegen ( §9a S.1 Nr.1 a) EStG).

LG, Piwi
 
Hallo :-)
es werden 2 EA angeboten, aber um an der Klausur teilnehmen zu dürfen, reicht eine EA bestanden zu haben, oder?
LG
 
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