Einsendeaufgaben EA-Besprechung SS 2017 EA1 42260 (01.06.2017)

Hi,

ich habe die Tage mal angefangen die EA zu bearbeiten. Ich freue mich über jede Anregung :)

1. a. Allgemeine Fragen zu Bilanztheorie (10 Punkte)

· Wird die Bestandgröße „Geldvermögen“ von der Strömungsgröße „Einnahme“ beeinflusst? Ja – s.20

· Wird ein positiver Gewinn beim Umsatzkostenverfahren auf der Habenseite des GuV-Kontos ausgewiesen? Nein – s.30

· Müssen beim Gesamtkostenverfahren die Aufwendungen aus den buchhalterischen Aufwandskonten vor der Erfassung in der GuV-Rechnung korrigiert werden, um das Mengengerüst der Aufwendungen an das Mengengerüst der Erträge anzupassen? Nein – s.28

· Ist der nach Schmidt ermittelte Vermögenswert eines Unternehmens für die Feststellung des Verkaufspreises dieses Unternehmens geeignet? Nein – s.79

· Handelt es sich bei einer aus allgemeinen wirtschaftlichen Erkenntnissen und Zielsetzungen abgeleiteten Bilanztheorie um eine deduktive Bilanztheorie? – ja. S. 48

1. b. Allgemeine Fragen zu Bilanztheorie (10 Punkte)

· Wie ist die Einordnung von erworbenen Sachanlagen in das Bilanzschema von Schmalenbachs dynamischer Bilanztheorie zu beurteilen?- > (s.104)

· Erläutern Sie, warum Schmalenbach eine großzügige Dotierung der jährlichen Abschreibungsbeträge empfiehlt! -> (s. 98).

· Welche Schwierigkeiten bereitet die Umsetzung der theoretischen Konzeption des Teilwerts? -> (s.45)

· Erläutern sie kurz den Zweck und den Inhalt einer Zerschlagungsbilanz! -> (s.153- 156).

· Warum kann der Ertragswert nicht aus der organischen Bilanz nach Schmidt abgelesen werden? -> (s. 114)
 
Hi,

ich habe die Tage mal angefangen die EA zu bearbeiten. Ich freue mich über jede Anregung :)

1. a. Allgemeine Fragen zu Bilanztheorie (10 Punkte)

· Wird die Bestandgröße „Geldvermögen“ von der Strömungsgröße „Einnahme“ beeinflusst? Ja – s.20
-> hab ich auch
· Wird ein positiver Gewinn beim Umsatzkostenverfahren auf der Habenseite des GuV-Kontos ausgewiesen? Nein – s.30
-> hab ich auch
· Müssen beim Gesamtkostenverfahren die Aufwendungen aus den buchhalterischen Aufwandskonten vor der Erfassung in der GuV-Rechnung korrigiert werden, um das Mengengerüst der Aufwendungen an das Mengengerüst der Erträge anzupassen? Nein – s.28
-> hab ich auch
· Ist der nach Schmidt ermittelte Vermögenswert eines Unternehmens für die Feststellung des Verkaufspreises dieses Unternehmens geeignet? Nein – s.79
->wo findest du das genau? Ich bin mir hier nicht ganz sicher.

· Handelt es sich bei einer aus allgemeinen wirtschaftlichen Erkenntnissen und Zielsetzungen abgeleiteten Bilanztheorie um eine deduktive Bilanztheorie? – ja. S. 48
-> hab ich auch

1. b. Allgemeine Fragen zu Bilanztheorie (10 Punkte)

· Wie ist die Einordnung von erworbenen Sachanlagen in das Bilanzschema von Schmalenbachs dynamischer Bilanztheorie zu beurteilen?- > (s.104)
-> habe ich auch, Einordnung unter I, aber kritisch, da wenn Anlage noch nicht bezahlt, keine Auszahlung
Da Schmalenbach erworbene Sachanlagen entweder unter den Bilanzposten „Auszahlung, noch nicht Aufwand“ oder „Auszahlung, noch nicht Einzahlung“ zuordnet, setzt er damit Ausgaben und Auszahlung miteinander gleich indem er keinen Unterschied macht ob Sachanlagen auf Ziel gekauft oder direkt bezahlt wurden.

· Erläutern Sie, warum Schmalenbach eine großzügige Dotierung der jährlichen Abschreibungsbeträge empfiehlt! -> (s. 98).
->habe ich auch, Vorsichtsprinzip, Vergleichbarkeit des Erfolgsausweis

· Welche Schwierigkeiten bereitet die Umsetzung der theoretischen Konzeption des Teilwerts? -> (s.45)
->habe ich auch,Ermittlung fiktiver Gesamtkaufpreis nicht mögl., für fiktive Verteilung auf die einzelnen Gegenstände gibt es keine praktiziebre Verfahren

· Erläutern sie kurz den Zweck und den Inhalt einer Zerschlagungsbilanz! -> (s.153- 156).
-> habe ich auch, Schuldendeckungskontrolle

· Warum kann der Ertragswert nicht aus der organischen Bilanz nach Schmidt abgelesen werden? -> (s. 114)
-> Der Ertragswert kann nicht einfach abgelesen werden, sondern muss rechnerisch ermittelt werden. Da der Ertragswert laut Schmidt der Tagesbeschaffungswert aller Vermögensgegenstände inklusive der immateriellen Kostenwerte umfasst , müsste die Höhe des Ertragswertes dieser immateriellen Gegenstände erst ermittelt werden um auf den gesamten Ertragswert zu kommen.
 
Zu Aufgabe 2

a) Habt ihr ein Ergebnis von 3 Mio. raus?

b) wie ausführlich muss die Aufgabe gelöst werden? Reichen nur Buchungssätze aus?

Liebe Grüße
 
J
Zu Aufgabe 2

a) Habt ihr ein Ergebnis von 3 Mio. raus?

b) wie ausführlich muss die Aufgabe gelöst werden? Reichen nur Buchungssätze aus?

Liebe Grüße
Ja, habe auch 3 Mio als Gewinn.
ich würde kurze Sätze schreiben und die Buchungssätze. Pro Fall gibt es 3,5 Punkte. Also ncht länger als 3 Minuten Bearbeitungszeit ;)
 
Hallo Zusammen,
hat jemand schon lösungen für die Aufgaben 2 bzw 3? Ich komme dort nicht weiter und brauche unbedingt eure Hilfe.
Danke
 
Hallo Zusammen,
hat jemand schon lösungen für die Aufgaben 2 bzw 3? Ich komme dort nicht weiter und brauche unbedingt eure Hilfe.
Danke
Hallo Zusammen,
hat jemand schon lösungen für die Aufgaben 2 bzw 3? Ich komme dort nicht weiter und brauche unbedingt eure Hilfe.
Danke

Schau mal zu 2a) auf Seite 29-33 dort ist es ganz gut beschrieben.

Bei 2b) bin ich mir auch nicht ganz sicher. Hast du denn schon Ansätze?
 
Hey bei 2b):
1.) Aktivierungskriterien von körperlichen Gegenständen (S.74) und S. 79 den Teil "keine Begrenzung auf Anschaffungskosten", Bsp. 4.3/ 4.4
2.) S.76, Bsp. 4.3
3.) S.80, Bsp. 4.5
Hoffe das hilft noch weiter :)
 
Sorry, aber ich bin echt verzweifelt. Kann mir jemand bei der Aufgabe 3 behilflich sein?
 
zu Aufgabe 2b) - Siehe MK SS2016
zu Aufgabe 3a) - Siehe MK WS2015/16
zu Aufgabe 3b) - Siehe MK SS2016


Und eine Frage zu Aufgabe 1a):
Bei der dortigen Frage 4: "Ist der nach Schmidt ermittelte Vermögenswert eines Unternehmens für die Feststellung des Verkaufspreises dieses Unternehmens geeignet?" wird im obigen Verlauf des Chats immer auf S.79 im Skript verwiesen. Auf S.79 sind aber lediglich Angaben zur Bilanztheorie von SIMON gemacht und NICHT von SCHMIDT. Ich würde eher auf S.111 verweisen. Er sagt ja, dass Tagesbeschaffungswert = Reproduktionswert der Unternehmung. Da dies aber nur auf den Bilanzstichtag zutrifft, ist die Frage mit nein zu beantworten. Stimmt dieser Lösungsansatz/-weg?
 
Zuletzt bearbeitet:
zu Aufgabe 2b) - Siehe MK SS2016
zu Aufgabe 3a) - Siehe MK WS2015/16
zu Aufgabe 3b) - Siehe MK SS2016


Und eine Frage zu Aufgabe 1a):
Bei der dortigen Frage 4: "Ist der nach Schmidt ermittelte Vermögenswert eines Unternehmens für die Feststellung des Verkaufspreises dieses Unternehmens geeignet?" wird im obigen Verlauf des Chats immer auf S.79 im Skript verwiesen. Auf S.79 sind aber lediglich Angaben zur Bilanztheorie von SIMON gemacht und NICHT von SCHMIDT. Ich würde eher auf S.111 verweisen. Er sagt ja, dass Tagesbeschaffungswert = Reproduktionswert der Unternehmung. Da dies aber nur auf den Bilanzstichtag zutrifft, ist die Frage mit nein zu beantworten. Stimmt dieser Lösungsansatz/-weg?



Das Problem ist nur, dass es zu deinen genannten Musterklausuren keine Lösungen gibt. Das hilft dann auch nicht weiter.
 
Hey also ich habe auch so meine Probleme mit der Aufgabe 3.

Hab mir bei a folgendes überlegt.

Dadurch das Schmidt alle imm. VG in der Bilanz ausweist ensteht eine höhere Bilanzsumme und müsste auch ein höherer Gewinn ausgewiesen werden da die Werte nicht objektivierbar sind sondern subjektiv festgelegt werden. Dementsprechend müsste das Unternehmen dann auch eine höhere Steuerlast haben wenn die imm. VG auch in der Steuerbilanz ausgewiesen werden. Das heißt das Unternehmen muss Steuern zahlen auf Werte die fiktiv angenommen werden und nicht werthaltig sind, z.B, wie teuer sind Kundenlisten und wieviel sind diese Listen in einem Jahr wert?
Deswegen denke ich das seine Bilanztheorie nicht universell anwendbar ist.
 
Condivo schrieb:
VG auch in der Steuerbilanz ausgewiesen werden. Das heißt das Unternehmen muss Steuern zahlen auf Werte die fiktiv angenommen werden und nicht werthaltig sind, z.B, wie teuer sind Kundenlisten und wieviel sind diese Listen in einem Jahr wert?
Deswegen denke ich das seine Bilanztheorie nicht universell anwendbar ist.

Hallo

Sehe ich genau so. Jedoch weiß ich nicht, ob die Kundenliste nach Schmidt tatsächlich ein immaterieller Vermögensgegenstand darstellt.Nach Schmidt sind immaterielle Vermögensgegenstände ja Kostenwerte und diese werden auf S.110 definiert als: "immer wenn die Unternehmung Kosten aufwendet"

Für Kundenlisten liegen meiner Meinung nach keine Kosten vor.

Ich denke in der Praxis werden Forschungskosten gemeint. Diese dürfen ja nicht aktiviert werden und sind handels- und steuerrechtlich zwingend als Aufwand also als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben anzusetzen. Würden diese stattdessen aktiviert, würde der Gewinn der Steuerbilanz sich dem der Handelsbilanz annähern, also der Gewinn der Steuerbilanz würde größer werden und somit die Steuerlast.

Nachtrag: Zudem verkürzt eine Aktivierung den Posten "passive latente Steuer". Dies ist aber nicht sehr relevant für die Aufgabe.

Hoffe meine Überlegung scheint so ganz logisch bzw. richtig....
gruß
 
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