Einsendeaufgaben EA-Besprechung SS 2017 EA1 42260 (01.06.2017)

Sollte bei Aufgabe 3a nicht noch das Thema Abschreibungen in die Betrachtung einbezogen werden. Schließlich bedeutet der Ansatz von immateriellen Vermögensgegenstände vs. Ansatz über Tagesbeschaffungspreise, dass der Bilanzier willkürlich Abschreibungen bestimmen kann, die sich gewinnmindernd auswirken.
 
Sollte bei Aufgabe 3a nicht noch das Thema Abschreibungen in die Betrachtung einbezogen werden. Schließlich bedeutet der Ansatz von immateriellen Vermögensgegenstände vs. Ansatz über Tagesbeschaffungspreise, dass der Bilanzier willkürlich Abschreibungen bestimmen kann, die sich gewinnmindernd auswirken.

Ich verstehe was du meinst. Mhh schon etwas knifflig :thumbsdown: habe jetzt erstmal überlegen müssen wie Schmidt bucht.

Beispiel: Stichtag 31.12.xxxx
Also angenommen ein VG wird von 100 auf 50 Geldeinheiten zum Tagesbeschaffungspreis abgeschrieben / neu bewertet.

Exkurs: Simon würde die Differenz sofort gegen das EK buchen, generiert somit einen Verlust und minimiert seine Steuerlast. Ende.

Um dies zu vermeiden hat Schmidt ein Konto mit dem Namen "Wertänderung am ruhenden Vermögen". Je nach Buchungsseite sollen hiermit Scheingewinne bzw. Scheinverluste ausgewiesen und eine zu hohe / niedrige Steuer vermieden werden. Somit wird die Handelsbilanz um die außerplanmäßige Abschreibung korrigiert. Im Prinzip so ähnlich wie "passive latente Steuern" oder "aktive latente Steuern". Handels- und Steuerbilanz fallen wieder auseinander bzw. de Gewinn / Verlust wird korrigiert.

Falls die Abschreibung in Verbindung mit einem Verkauf (zu 100 gekauft, 60 verkauft und Tagesbeschaffugnspreis 50; Bsp. 4.16) erfolgt, kommt das Konto "Wareneinsatz" in Kombination mit "Wertänderung am ruhenden Vermögen" zum Einsatz. Wenn "Wareneinsatz", "Umsatzerlöse" und "Wertänderung" über die GuV geschlossen werden, kommt der tatsächliche Wertverlust von 40 GE zu buche. Dieser wird dann auch steuerlich berücksichtigt.

Immaterielle VG sollten genau so behandelt werden. Eine Wertkorrektur nach oben oder unten dürfte, wenn Schmidt imma. VG genau wie körperliche VG bucht, steuerrechtlich nicht beeinflussen. Abschreibungen (Zuschreibungen) auf selbst. imma. VG werden erst steuerlich berücksichtigt, wenn sie mit Verlust (Gewinn) verkauft worden sind.

Sry wollt mich kürzer ausdrücken. Hoffe jemand versteht was ich meine. Falls jemand mich korrigieren möchte, ich bitte drum!!
Grüße Karsten
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, ich bin mit der Bearbeitung so gut wie durch und komme auch auf die Lösungen, die ihr angegeben habt. Allerdings steh ich total auf dem Schlauch was die Klausurlösungen angeht. Ihr sagt, dass man die im Moodle findet, aber wooooo? Ich finde keine einzige Lösung, sondern nur die Probeklausuren. Kann mir da jmd helfen? Könnt ihr mir noch sagen, ob die Einsendeaufgabe bis zum 1.6 bei der Fernuni eigegangen sein muss oder man sie auch noch am 1.6 wegschicken könnte? Hab gelesen der Poststempel zählt, aber sicher ist sicher ;) viele Grüße
 
Moodle: Navigation-Dieser Kurs-42260-Klausuren-Musterlösungen zum...
 
Zurück
Oben