Hallo,
ich habe da auch nur folgendes stehen:
"Vollständigkeit: Nachrechnen durch Einsichtnahme in einschlägige interne und externe Dokumente: z.B. Lieferscheine, Rechnungen, Dokumente über vorhandene/ausgegebene Wertpapiere
Bewertung:
Überprüfung der angesetzten Erfüllungsbeträge, ggf. vorgenommene Abzinsungen, verwendeten Umrechnungskurse etc."
Bin mir auch nicht sicher, ob das reicht.
Peinlicherweise hänge ich aber eher bei den Buchungssätzen (Aufg. 5 Nr. 4b) fest (insb. im Hinblick auf die USt). Im Moment habe ich da Folgendes stehen:
2015:
Beratungsaufwand 16.806,72€ / Verbindlichkeiten a.L.u.L. 20.000€
VSt im Folgejahr abziehbar 3193,28€
2016:
Verbindlichkeiten a.L.u.L. 20.000€ / Bank 20.000€
VSt 3193,28€ / VSt im Folgejahr abziehbar 3193,28€
Was meint ihr?