- Hochschulabschluss
- Bachelor of Science
- Studiengang
- M.Sc. Wirtschaftswissenschaft
zu Aufgabe 2b: Beratung für die Consulting GmbH:
1.) Aktive latente Steuern: Nutzung von §274 (2) HGB
Ist hingegen das Handelsbilanzergebnis niedriger als das steuerpflichtige Ergebnis, ist eine aktive latente Steuerposition zu bilden. Aktive latente Steuern ergeben sich grundsätzlich, falls niedrigere Werte für Vermögensgegenstände bzw. höhere Werte für Schulden in der Handelsbilanz im Vergleich zu Steuerbilanz vorliegen. Zudem liegen aktive latente Steuern vor, wenn Vermögensgegenstände nicht in der Handelsbilanz, aber in der Steuerbilanz angesetzt werden bzw. ein Ansatz der Schulden in Handelsbilanz aber kein Ansatz in Steuerbilanz erfolgt.
Bei aktiven latenten Steuern kann nach § 274 (2) HGB eine Bilanzierungshilfe aktiviert werden (Bilanzierungswahlrecht). Die dazugehörige Erläuterung ist im Anhang zu machen. Das Aktivierungswahlrecht als Bilanzierungshilfe ist mit einer Ausschüttungssperre verbunden. Eine Ausschüttungssperre besteht nach § 274 Abs. II S. 3 bzw. § 268 Abs. VIII S. 2 soweit die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern übersteigen.
2.) Planmäßige Abschreibungen nach progressiver Methode: Ist laut geltenden Recht nicht rechtskonform. Es gibt seltene Ausnahmen, die hier allerdings nicht vorliegen. Deshalb MUSS die Consulting GmbH ihre Abschreibungsmethode ändern, um rechtliche Sanktionen zu verhindern.
3.) Die Herstellungskosten sollten zur Wertuntergrenze bemessen werden und nicht darunter wie hier Herstellungskosten zu Teilkosten bewertet.
Alle anderen Punkte sind beizubehalten.
1.) Aktive latente Steuern: Nutzung von §274 (2) HGB
Ist hingegen das Handelsbilanzergebnis niedriger als das steuerpflichtige Ergebnis, ist eine aktive latente Steuerposition zu bilden. Aktive latente Steuern ergeben sich grundsätzlich, falls niedrigere Werte für Vermögensgegenstände bzw. höhere Werte für Schulden in der Handelsbilanz im Vergleich zu Steuerbilanz vorliegen. Zudem liegen aktive latente Steuern vor, wenn Vermögensgegenstände nicht in der Handelsbilanz, aber in der Steuerbilanz angesetzt werden bzw. ein Ansatz der Schulden in Handelsbilanz aber kein Ansatz in Steuerbilanz erfolgt.
Bei aktiven latenten Steuern kann nach § 274 (2) HGB eine Bilanzierungshilfe aktiviert werden (Bilanzierungswahlrecht). Die dazugehörige Erläuterung ist im Anhang zu machen. Das Aktivierungswahlrecht als Bilanzierungshilfe ist mit einer Ausschüttungssperre verbunden. Eine Ausschüttungssperre besteht nach § 274 Abs. II S. 3 bzw. § 268 Abs. VIII S. 2 soweit die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern übersteigen.
2.) Planmäßige Abschreibungen nach progressiver Methode: Ist laut geltenden Recht nicht rechtskonform. Es gibt seltene Ausnahmen, die hier allerdings nicht vorliegen. Deshalb MUSS die Consulting GmbH ihre Abschreibungsmethode ändern, um rechtliche Sanktionen zu verhindern.
3.) Die Herstellungskosten sollten zur Wertuntergrenze bemessen werden und nicht darunter wie hier Herstellungskosten zu Teilkosten bewertet.
Alle anderen Punkte sind beizubehalten.