Einsendeaufgaben EA-Besprechung WS 2013/14 EA2 42261 "Bilanzanalyse" (09.01.2014)

Irgendwie weiß ich nicht, was der Lehrstuhl in Aufgabe 4.a) genau will.

Aufgabe 4: Bilanzanalyse
a) Warum liefert der handelsrechtliche Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage einer Kapitalgesellschaft?
(a1) Erklären Sie dies, indem Sie zunächst darstellen, wie und in welchem Umfang das handelsrechtliche Vermögen bilanziert werden müsste, um Informationen darüber zu vermitteln, ob das Unternehmen zukünftig in der Lage ist, Zahlungen an die Eigner und Gläubiger zu leisten!

(a2) Erläutern Sie anschließend, wie und in welchem Umfang das handelsrechtliche Vermögen tatsächlich bilanziert wird!


Also, da hakt es bei mir.
Eigentlich hat der Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft ja gemäß dem §264 Abs. 2 HGB doch "ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, der Finanz-und der Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln".

Auch sind gemäß §316 Abs.1 HGB, der Jahresabschluß und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften durch einen Abschlußprüfer zu prüfen, wobei der Abschlußprüfer (Wirtschaftsprüfer) sowohl im Prüfungsbericht (§321 Abs. 2 Satz 2 HGB) als auch im Bestätigungsvermerk (§322 Abs. 1, 3 HGB) angeben muß, ob der Jahresabschluß und der Lagebericht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage (und Finanzlage, und Ertragslage) des Unternehmens vermitteln.

Wenn also der handelsrechtliche Jahresabschluß kein solches Bild liefert, dann ist meiner Meinung nach etwas schief gelaufen.
Er müßte es, laut Gesetz.
 
Hier ist mein Lösungsvorschlag, über Kommentare und Korrekturen würde ich mich freuen :-)

Aufgabe 1

a) Informationsfunktion (siehe KE I, S. 3, vorletzter Absatz)
b) Wertaufhellungsprinzip
c) Auschüttungsbemessung: Ausschüttungsbegrenzung (siehe S. 64 Buch "Bilanzanalyse" von Gerrit Brösel)
d) Totalverlust der Einlagen
e) Eine Kennzahl ↔ mehrere Kennzahlen (siehe S. 11 Buch "Bilanzanalyse" von Gerrit Brösel)
f) absolute ↔ relative (siehe KE I, S. 60)
g) Direkt, indirekt (siehe KE II, S. 17)
h) sachlich, zeitmäßig, wertmäßig (siehe KE I, S. 61)
i) Schritt C Methoden-Informationsvergleich (siehe KE I, S. 18)
j) Nicht/ungenügend zahlenmäßig ausdrückbar (siehe KE II, S. 99)

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Aufgabe 2

a1) siehe Übungsaufgabe 39, KE II, S. 4. Lösungen zu den Übungsaufagen aus dem Skript im Moodle (pdf ist geschützt mit Kennwort BANALyse)
Fertige Erzeugnisse ↑ an Bestandsveränderungen ↑

Keine Einzahlung, keine Einnahme, aber ein Ertrag

a2) siehe Übungsaufgabe 39, KE II, S. 4
Bank ↑ an Kasse ↓

Keine Einzahlung, keine Einnahme, kein Ertrag

b) KE I, S. 5 oben
Es handelt sich um eine Auftragsanalyse, falls die Adressaten der Bilanzanalyse nicht identisch mit dem Bilanzanalysten sind.

Untermengen der Auftragsanalyse sind Auftragsanalysen für den Bilanzanalysten:
  • bekannte Adressaten
  • unbekannte Adressaten
Im Fall von unbekannten Adressaten (z.B. die Bilanzanalyse wird ein Artikel in einer Wirtschaftszeitung) ist das Problem, daß der Analyst nicht genau weiß, wie der Informationsbedarf der Adressaten ist, also auf was genau die Leser der Wirtschaftszeitung Wert legen, zu erfahren.

c) S. 9 unten Buch "Bilanzanalyse"
Interesse: Einfluß auf die Geschäftspolitik zu nehmen, um wertsteigernde Veränderungen im Unternehmen durchzusetzen.

Begründet auf: da ein Großaktionär eine höhere Beteiligung hält, hat er auch ein höheres Stimmrecht

Informationsansprüche: Interna des Unternehmens wie z.B. Chancen neuer Produktentwicklungen in der Pipeline, geplanten Maßnahmen zur Marktentwicklung

d1) Die Bilanzkritik ist eine Untermenge der Bilanzanalyse. (siehe KE I, S. 2)
d2) In der Bilanzkritik findet eine Beurteilung (= kritische Würdigung) der durch die Bilanzanalyse gewonnen Informationen statt.
d3) Die Bilanzkritik ist der letzte Schritt im Rahmen einer Bilanzanalyse. (siehe S. 3 Fußnote Buch "Bilanzanalyse" )

e) Der Text aus dem Coenenberg-Buch, aus dem dieses Zitat stammt, its 1:1 auf dieser Webseite zu finden: http://www.daswirtschaftslexikon.com/d/bilanzanalyse/bilanzanalyse.htm

Informationsmängel des Jahresabschlusses sind, daß der Jahresabschluß nicht:
  • zukunftsbezogen
  • vollständig
ist.


Auswertungsmethoden um Zukunftsbezogenheit sicherzustellen?

Es stimmt, daß man im jetzigen wechselhaften und sich rasch ändernden Unternehmensumfeld nicht einfach von der Vergangenheit auf die Zukunft extrapolieren kann. So wurde z.B. durch die zunehmende Verbreitung digitaler Kameras die Nische von Polaroid, sofort verfügbare Fotos zu liefern, anderweitig besetzt, und Polaroid mußte den Betrieb einstellen.

Somit kann der Bilanzanalyst selbst mit den besten Auswertungsmethoden nicht die Zukunft vorhersagen, da müßte er schon eine Kristallkugel verwenden.


Auswertungsmethoden um Vollständigkeit sicherzustellen?

Hier ist das Problem, daß der Jahresabschluß nicht alle für die bilanzanalytische Unternehmensbeurteilung relevanten Daten enthält, und selbst die beste Auswertungsmethode kann einen Mangel an Rohdaten nicht kompensieren, obwohl der Bilanzanalyst natürlich versucht Zusatzinformationen aus anderen Quellen als dem Jahresabschluß zu gewinnen.

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Aufgabe 3

a) siehe KE I S. 72 Abbildung 11 und S. 71-81

Die Bilanzpolitik beinhaltet:
  • sachverhaltsgestaltende Instrumente: Veränderung der Realität
  • darstellungsgestaltende Instrumente: Veränderung der Darstellung der Realität durch implizite/explizite Bewertungswahlrechte
Das Anschaffungskostenprinzip, das besagt, daß Wirtschaftsgüter maximal mit Ihrem Anschaffungs-/Herstellungspreis angesetzt werden dürfen, beschränkt die sachverhaltsgestaltende Spielräume gar nicht.

Es beeinflußt jedoch die darstellungsgestaltenden Spielräume, da Bewertungen, da laut ihm Bewertungen oberhalb des Anschaffungspreises verboten sind.

b) siehe KE I S. 65 unten

  1. Die Unternehmensleitung hat operationale Zielkriterien definiert
    Schwierigkeit: dies ist nicht immer der Fall. Es ist aber unmöglich den Ist-Grad der Zielerreichung zu messen, falls die Unternehmensleitung es vernachlässigt hat – wie so oft leider in der Realität der Fall ist – vorher den Soll-Zustand vorzugeben.
  2. Man muß wissen, welche Instrumente der Bilanzpolitik man hat, und welche Auswirkungen sie haben, sowohl für die den jetzigen Jahresabschluß, als auch für zukünftige Jahresabschlüsse.
    Schwierigkeit: Man muß z.B. die Wirkungsdauer des Instrumentes berücksichtigen. Wenn man dieses Jahr stille Reserven bildet, muß man wissen, wann man diese stillen Reserven wieder aufdecken muß.
  3. Man muß wissen, ob das gewählte Instrument der Bilanzpolitik die erwünschte Reaktion beim Abschlußadressaten hervorrufen wird.
    Schwierigkeit: Man muß die Wirksamkeit des Instrumentes berücksichtigen. Falls man z.B. durch den Einsatz von Instrumenten die Bilanz "beschönigt" und den Gewinn auf dem Papier erhöht, damit die Bank einem bonitätsabhängigen Kredit zu einem besseren Zinssatz gibt, muß man wissen, ob die Bank für Ihre Entscheidung der Kreditvergabe nur den Gewinn heranzieht, oder ob sie eventuell noch andere Informationsquellen anzapft.
    Hier ist also die die erwünschte Reaktion beim Abschlußadressaten Bank, daß die Bank den Kredit an uns vergibt.
  4. Falls man ein bilanzpolitisches Instrument einsetzt, sollte der Abschlußadressat nicht erkennen können, daß es eingesetzt wurde. Es soll also nicht identifizierbar sein.
    Schwierigkeit: Man muß die Erkennbarkeit des Instrumentes berücksichtigen. Es nützt wenig, die Bilanz zu beschönigen, falls die Bank durchschaut, daß die Bilanz manipuliert wurde. Sie wird dann ja den Kredit nicht an uns vergeben.
c)
Da die Verkaufspreise konstant sind, hat man dann einen möglichst hohen Gewinn, falls man die Anschaffungspreise möglichst niedrig ansetzt.

Dies wird erreicht, indem man das FIFO-Verfahren wählt, da dann die Waren mit den alten, niedrigeren Anschaffungspreisen vom Anfang des Jahres angesetzt werden.

Es handelt sich um eine darstellungsgestaltende Maßnahme, da ja an der Realität, den bezahlten Einkaufspreisen, nichts mehr verändert wird.

d)
3d.png
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Aufgabe 4

a1)
Eigentlich hat der Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft gemäß dem §264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, der Finanz-und der Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln.

Auch sind gemäß §316 Abs.1 HGB, der Jahresabschluß und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften durch einen Abschlußprüfer zu prüfen, wobei der Abschlußprüfer (Wirtschaftsprüfer) sowohl im Prüfungsbericht (§321 Abs. 2 Satz 2 HGB) als auch im Bestätigungsvermerk (§ 322 Abs. 1, 3 HGB) angeben muß, ob der Jahresabschluß und der Lagebericht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage (und Finanzlage, und Ertragslage) des Unternehmens vermitteln.

Wenn also der handelsrechtliche Jahresabschluß kein solches Bild liefert, dann ist etwas schief gelaufen. Er müßte es.

Falls man aber wirklich Auskunft über das tatsächliche Barvermögen (den nur das steht in Wirklichkeit zur Verfügung) erhalten wollte, müßte man statt abzuschreiben, den Jahresabschluß nach den genauen Verhältnissen ausrichten, sprich den gesamten Preis des gekauften Wirtschaftsgutes im Jahre des Erwerbs abziehen, anstatt es auf die Nutzungsdauer abzuschreiben. Den der Anschaffungspreis hat ja das Bankkonto des Unternehmens zu dem Zeitpunkt verlassen, das Unternehmen zahlt das Wirtschaftsgut nicht in mehreren jährlichen Rate, wie durch der AfA vorgegaukelt wird.

Allein für geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungspreis bis 410€ netto wird es korrekt gelöst, dort zieht man den gesamten Anschaffungspreis im Jahr des Erwerbs ab.

Auch die Regelung, dem Kunden schon erbrachte aber noch nicht bezahlte Leistungen als Gewinn zu werten (also schon bei Anspruch auf Gegenleistung), also einen nicht so konservativen Realisationszeitpunkt anzunehmen, wirkt genauso verfälschend, denn das Unternehmen hat den in Rechnung gestellten Betrag ja noch gar nicht bezahlt. Korrekter wäre in Bezug auf einen korrekten Vermögensausweis, den Realisationszeitpunkt als den Zeitpunkt zu wählen, in dem der Kunde tatsächlich die Rechnung bezahlt.

Wenn man es auf das tatsächlich vorhandene Vermögen abzielt, müßte man ein strenges Abfluß- und Zuflußprinzip wie in §11 EStG anwenden.

a2)
Es wird so bilanziert, daß Abschreibungen von Anschaffungspreisen über die Nutzugsdauer der Wirtschaftsgüter stattfinden.


Ebenso wird als Realisationszeitpunkt der Zeitpunkt gewählt, in dem der Anspruch auf Gegenleistung entsteht.

Bei nicht bilanzierenden Unternehmen, z.B. Freiberuflern, die Ihren Gewinn durch Einnahmenüberschußrechnung berechnen ist es korrekter gelöst, dort wird das Abfluß- und Zuflußprinzip nach §11 EStG angewendet, d.h. sie versteuern nur Erlöse, die ihnen in dem Kalenderjahr zugeflossen sind, ebenso wie sie nur Ausgaben ansetzen dürfen, die sie in dem Kalenderjahr tatsächlich gezahlt haben. Aber auch bei Ihnen tritt die Verfälschung durch die Abschreibung von Wirtschaftsgütern über die Nutzungsdauer auf.

b1) siehe KE II S.94

Primäranalyse:
  • wird für primäre Interessentengruppe der Kreditgeber (meist Banken) durchgeführt, also aus Ihrem Blickwinkel, meist direkt durch die Bank selbst.
  • Ziel: spezifische Kreditwürdigkeit für einen bestimmten Kredit einschätzen, Kapitaldienstfähigkeit vorhersagen → Entscheidung über Kreditvergabe fällen
  • zugrundeliegende Information: unternehmensexterne und – interne Informationen

Sekundäranalyse:
  • wird für alle am Unternehmen Interessierte (außer der Primärgruppe Banken!), durchgeführt.
  • Ziel: allgemeine Kreditwürdigkeit herausfinden, also ob generell weitere Kredite aufgenommen werden könnten
  • zugrundeliegende Information: nur unternehmensexterne Informationen wie z.B. der publizierte Jahresabschluß
b2)
4b2.png
c) S. 145ff Buch "Bilanzanalyse"

c1) KE II S. 13

Maß an Liquidierbarkeit.

c2) KE II S. 13 und S. 83

Analyse der Liquiditätslage: Beurteilung Liquidierbarkeit: Kennzahl Umschlagshäufigkeit
Analyse der Vermögenslage: Vermögensstrukturanalyse: Kennzahl Umschlagsdauer

d) S. 121ff Buch "Bilanzanalyse"

4d.png

Maß an Liquidierbarkeit.
Maß an Liquidierbarkeit.
 
zu 3b 1. Die genannte Schwierigkeit würde sich auf den Bilanzanalysten beziehen, oder? Es wird aber nach der Schwierigkeit für den Bilanzierenden gefragt.
Lösungsvorschlag: Zielkonflikte zwischen den Anspruchsgruppen (KE I, S. 68)

zu 3c) müsste die Bilanzierung nicht nach der LIFO-Methode erfolgen (die teuersten Waren werden zuerst verbraucht, die Bewertung erfolgt dann mit den niedrigeren Beschaffungspreisen, vgl. KE I, Kap. 2, Aufg. 6)?
 
zu 3b 1. Die genannte Schwierigkeit würde sich auf den Bilanzanalysten beziehen, oder? Es wird aber nach der Schwierigkeit für den Bilanzierenden gefragt.
Lösungsvorschlag: Zielkonflikte zwischen den Anspruchsgruppen (KE I, S. 68)
Also eigentlich sehe ich die als Probleme für den Bilanzierenden, z.B. wir als Unternehemen bekommen nicht den Kredit von der Bank, falls die Bank unsere Bilanzmanipulation durchschaut.

zu 3c) müsste die Bilanzierung nicht nach der LIFO-Methode erfolgen (die teuersten Waren werden zuerst verbraucht, die Bewertung erfolgt dann mit den niedrigeren Beschaffungspreisen, vgl. KE I, Kap. 2, Aufg. 6)?
Falls Du KE I, S. 78, Aufgabe 32 meinst, in der Aufgabe sind die Einkaufspreise im Laufe des Jahres gesunken (10€ --> 8€ --> 5€), und deswegen mußte man, damit man möglichst niedrige Einkaufspreise ansetzt, dort das LIFO-Verfahren verwenden, da ja dort die am spätesten gekauften Artikel am billigsten waren.

zu 3d) Die Maschine wird auf Ziel verkauft.
AV 70.000
UV1 (ohne liquide Mittel/Forderungen etc.) 60.000
UV2 (liquide Mittel) 14.000

Passivseite würde bei mir genauso aussehen.
Bei 3. d) hast Du vollkommen recht, da habe ich die Worte "auf Ziel" glatt überlesen. :danke:
Somit hat man den Einkaufpreis noch nicht erhalten (also erhöhen sich auch nicht die liquiden Mittel UV2 um 30.000€), sondern hat nur eine Forderung in Höhe von 30.000€, die dann Teil des UV1 wird.
 
@Münchner Kindl
Bei der ersten Frage in der ersten Aufgabe spricht er allerdings nicht von der Funktion, sondern vom Ziel des JA nach IFRS. Ich habe da Investorenschutz (KE1 S.50) auch aus dem Grund, weil in der Aufgabe Gläubigerschutz als eine Gegenüberstellung bereits erwähnt wurde.

Was meinst du?
 
Ich denke die Leasingrate sollte anteilig für Nov und Dez berechnet werden. Also 6000/12*2= 1000 Euro. In der Aufgabe sind ja explizit Verkaufsdatum/Leasindatum gegeben und die "entspechende Zahlung für den relevanten Zeitraum in 01" soll berechnet werden.

Was meint ihr?
 
Ja, da hast Du recht. :danke:

Der Satz:
"Für deren Weiternutzung muss das Unternehmen
nun eine jährliche Leasingrate von 6.000 € zahlen, wobei eine entsprechende Zahlung für
den relevanten Zeitraum in 01
vom Unternehmen bereits beim Leasingvertragsabschluss
in bar entrichtet, jedoch in der Plan-Bilanz noch nicht erfasst wurde."
sagt aus, daß man in 01 wirklich nur 2/12*6.000€ = 1.000€ bar bezahlt hat.

Da muß man wirklich höllisch aufpassen, daß man nichts überliest.
 
Hallo Leute,

kann mir jemand das Passwort für die Lösungen der Moodle Lernumgebung geben? Wäre ganz lieb von euch. Vielen Dank im Vorau
 
und eine kurze Frage habe ich zu der Aufgabe 2a2) Bank an Kasse. Warum erhöht sich das Bankvermögen und der Kassenbestand sinkt nach Meinung von Münchener Kindl???? Müsste es nicht anderum sein, da Bank AN Kasse???
 
und eine kurze Frage habe ich zu der Aufgabe 2a2) Bank an Kasse. Warum erhöht sich das Bankvermögen und der Kassenbestand sinkt nach Meinung von Münchener Kindl???? Müsste es nicht anderum sein, da Bank AN Kasse???
Buchungssatz
Bank an Kasse bedeutet - Bank im Soll, Kasse im Haben. Da Bank ein aktiv Konto ist, Bewegung im Soll bedeutet eine Erhöhung. Kasse ist auch ein aktiv Konto und Bewegung im Haben bedeutet eine Minderung.
Entschuldigung für mein Deutsch :)
 
@ Münchner Kindl

Hallo, erstmal vielen Dank für Deine tollen Beiträge.
Bzgl. Aufgabe 3d) habe ich unter Berücksichtigung des Verkaufs auf Ziel, der anteiligen Leasingrate (1.000) folgende Lösung anzubieten
 

Anhänge

  • bilanz.pdf
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Hallo!
in Aufgabe 4b) in der Frage b1) Worim unterscheidet sich .......... hinsichtlich des Analysesubjekts.
Analisesubjekt ist ein Bilanzanalyst oder Bilanzierendes Unternehmen?
 
Laut Glossar (siehe S. 27 hier):
Analysesubjekte: sind die Personen, die eine Analyse durchführen. Bei der Bilanzanalyse werden diese auch als Bilanzanalysten bezeichnet.
 
b1) siehe KE II S.94

Primäranalyse:
  • wird für primäre Interessentengruppe der Kreditgeber (meist Banken) durchgeführt, also aus Ihrem Blickwinkel, meist direkt durch die Bank selbst.
  • Ziel: spezifische Kreditwürdigkeit für einen bestimmten Kredit einschätzen, Kapitaldienstfähigkeit vorhersagen → Entscheidung über Kreditvergabe fällen
  • zugrundeliegende Information: unternehmensexterne und – interne Informationen

Sekundäranalyse:
  • wird für alle am Unternehmen Interessierte (außer der Primärgruppe Banken!), durchgeführt.
  • Ziel: allgemeine Kreditwürdigkeit herausfinden, also ob generell weitere Kredite aufgenommen werden könnten
  • zugrundeliegende Information: nur unternehmensexterne Informationen wie z.B. der publizierte Jahresabschluß

Vielen Dank erst mal für deine ausfürliche Lösung! Hat mir sehr bei der Kontrolle meiner Arbeit geholfen! Allerdings käme ich bei der Sekundäranalyse darauf, dass es nicht nur unternehmensexterne Informationen sein können, auch interne - je nach dem (siehe eben auf der Seite 94 in KE 2)
 
Hallo Münchner,
ich denke, dass es besser ist , Investorenschutz : Ermittlung eines möglichst realistischen Unternehmenserfolges bei des Aufgabe 1-a zu antworten. Es ist präziser, da man auch bei handelsrechtlichem Jahresabschluss sagt, dass Informationsfunktion das Ziel ist.
Ich denke so oder?

Danke!
 
Hallo liebe Leute,

könnte jemand derjenigen, die diesen Kurs letztes Semester belegten, die Musterlösung hier posten oder mir zuschicken?
Belege das Modul dieses Semester und es wäre echt schön, nen "roten Faden" in Form von Lösungen zu haben.. Und selbst komme ich nciht dran, denn dafür hätte ich das Modul letztes Semester belegt haben müssen :(
Verzweifelte Grüße
 
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