Einsendeaufgaben EA-Besprechung WS 2016/17 EA1 41900 (01.12.2016)

Hallo zusammen!

bin mir etwas unsicher bezüglich der Prüfung in Aufgabe 2. Teilt jemand meine Meinung?

Die Baum AG muss einen Konzernabschluss nach HGB erstellen, da der Sitz der Baum AG in Deutschland ist und sie die Beherrschungsmöglichkeit über die Ast GmbH hat. Aufgrund der Umsatz- und Mitarbeiterzahlen kann nicht von einer untergeordneten Bedeutung des Tochterunternehmens die Rede sein, die nach § 296 Abs. 2 eine Befreiung rechtfertigen würde. Die Befreiungsmöglichkeit aufgrund dessen, dass die Größenkriterien des § 293 nicht überschritten wurden ist hier nicht vollständig festzustellen, da nur Angaben über ein Geschäftsjahr vorliegen und für eine Beurteilung der Befreiung die Unterschreitung an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen notwendig ist. Selbst aber, wenn die Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen nicht überschritten wurden, kann die Befreiung nicht in Anspruch genommen werden, da das Unternehmen kapitalmarktorientiert (gem. § 264 d) ist. Gem. § 293 Abs. 5 ist dann eine Befreiung durch Größenunterschreitung nicht zulässig.

Außerdem muss die Baum AG gem. § 315 einen Konzernabschluss nach IRFS erstellen, da ihre Aktien an einer Börse (organisierter Markt bzw. geregelter Kapitalmarkt) in einem EU-Mitgliedsstaat (DE) gehandelt werden.

Bitte um Feedback und Antwort, Danke! :-)
LG Stefanie
 
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