Einsendeaufgaben EA-Besprechung WS 2016/17 EA2 42261 (05.01.2017)

Huhu,
hat jemand die EA 2 auch schon bearbeitet?
LG
 
Hallo,
ich werde am Wochende mit der zweiten EA loslegen, wäre an einem Erfahrungsaustausch interessiert.
Melde mich, wenn ich die ersten Lösungsvorschläge habe.
LG Birgit
 
Kurze Frage ich habe die Einsendeaufgabe 42260 (Abgabe am 01.12.2016) verpennt :D
Habe aber auch gelesen das wohl eine Einsendeaufgabe ausreicht um für die Klausur zugelassen zu werden.

Jetzt die Frage: Meint Ihr es reicht wenn ich die Einsendeaufgabe 42261 (Abgabe am 05.01.2017) einreiche?

VG NARF
 
Hallo Narf,

hier hilft die Studien- und Prüfungsinfo Nr. 3 S. 13 für das WS16/17 weiter (bitte selbst nachlesen): "Mindestens die Hälfte der zu einem Modul angebotenen Einsendearbeiten muss bestanden sein."
 
Hallo Narf,


ich war bei der Einführungsveranstaltung damals in Leipzig und dort hieß es, dass es ausreicht wenn man eine besteht
 
Also ich habe mich auch an die Einsendearbeit bereits gesetzt. Meint ihr bei GoB geht es bei Ihm um Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung oder Bilanzanlayse. Aus der kalte hätte ich mich für Buchführung entschieden, da er aber im Kapitel 1 sich recht lange mit den Grundsätzen der Bilanzanalyse beschäftigt, bin ich mir ein bisschen unsicher geworden.
 
Hallo zusammen,
ich habe einige Fragen zu Aufgabe 4b) und benötige eure Hilfe:
- Wie wird der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensrechnung (10.000) mit dem EK verrechnet?
- Wird der in der Schlussbilanz enthaltene GoF (20.000) mit dem EK saldiert und wenn ja, wie?

Besten Dank und Gruß
Maik
 
Guten Morgen,
kurze Frage: muss ich umbedingt 2 Einsendearbeiten bearbeiten und abschicken oder reicht es mit einer Einsendearbeit (bestanden)? Wie lange sind die bestandene Einsendearbeiten gültig? Ich habe beim einem Fach aus Zeitgründen nur eine Einsendearbeit abgeschickt. :(
 
Wieviele EAs bestanden sein müssen hängt vom jeweiligen Modul ab. Die Grundregel lautet: die Hälfte der angebotenen EAs eines Moduls muss für die Klausurteilnahmeberechtigung bestanden sein.
Auf der Seite von der Du die EAs des Moduls herunterlädst - siehe bei diesem Modul den Link im ersten Posting oben - findest Du auch immer die Angabe wieviele EAs beim jeweiligen Modul bestanden sein müssen.

Eine einmal erlangte Klausurteilnahmeberechtigung verfällt nicht.
 
D.h wenn 2 Einsendearbeiten zu bearbeitung angeboten sind und für Klausurteilnahmeberechtigung brauche ich 50%, dann kann ich nur eine Einsendearbeit abschicken?...
 
D.h wenn 2 Einsendearbeiten zu bearbeitung angeboten sind und für Klausurteilnahmeberechtigung brauche ich 50%, dann kann ich nur eine Einsendearbeit abschicken?...

Werden nur 2 EA´s angeboten, brauchst du eine bestandene EA um zur Klausur zu gelassen zu sein, kannst aber auch noch die zweite EA einsenden.
 
ich habe einige Fragen zu Aufgabe 4b) und benötige eure Hilfe:
- Wie wird der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensrechnung (10.000) mit dem EK verrechnet?
- Wird der in der Schlussbilanz enthaltene GoF (20.000) mit dem EK saldiert und wenn ja, wie?

Anbei meine vorläufigen Lösungen zurBilanzpolitik/ -analyse. Falls jemandem was auffällt, freue ich mich über Korrekturen! Ansonsten hoffe ich dem einen oder anderen damit helfen zu können!
 

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  • Aufgaben-42261-WS16-2 upl.pdf
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Anbei meine vorläufigen Lösungen zurBilanzpolitik/ -analyse. Falls jemandem was auffällt, freue ich mich über Korrekturen! Ansonsten hoffe ich dem einen oder anderen damit helfen zu können!
Danke N.N. für den Upload deiner Lösungsvorschläge.

Allerdings habe ich noch immer Verständnisprobleme bei der 4b).
Das Bilanzvermögen vermindert sich meinem Verständnis nach auf 160.000, da der Disagio-Anteil (5.000) an dem aktiven RAP mit dem kurzfr. ba. FK verrechnet und der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (10.000) zum ba. EK gerechnet wird.
Auf der Seite des Bilanzkapitals wird der Jahresüberschuss (30.000) mit gleichen Teilen auf das ba. EK und den kurzfristigen ba. FK verteilt und das ba. EK um den GoF (20.000) reduziert.
So komme ich bei Bilanzvermögen und -kapital auf eine Summe von 160.000.

Meine Studienbriefe sind zudem mit Stand Sommersemester 2013. Ich hoffe, das wird mir nicht allzu große Probleme bereiten.

Besten Dank im Voraus für eure Hilfe/Erklärungen.
 
Anbei meine vorläufigen Lösungen zurBilanzpolitik/ -analyse. Falls jemandem was auffällt, freue ich mich über Korrekturen! Ansonsten hoffe ich dem einen oder anderen damit helfen zu können!

Vielen Dank erstmal dafür!

Bei der zweiten Kurzfrage habe ich "Strukturbilanz" als Lösung (siehe S. 86 im Grundlagenteil).
 
Hallo N.N.,

ich habe bei Aufgabe 3a nicht die Kriterien für ein Bilanzpolitisches Zielsystem, sondern die von Seite 70 der KE I aufgezählt, da diese das bilanzpolitische Entscheidungsfeld betreffen.
 
Hallo Leute,

anbei meine Lösungsvorschläge (habe die Quellen zur Nachvollziehbarkeit angegeben)
Über Rückmeldungen sowie Hilfen wäre ich dankbar :-)
Fragen:
Kurzfrage 3 --> Meint er Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzanalyse? Immerhin widmet der diesem Punkt das Kapitel 3 der 1. KE
Kurzfrage 5 --> Ich bin mir unsicher, welcher § der richtige ist? 327a? 243? 325 I?
Kurzfrage 7 --> Hat das einer im Skrip gefunden?
Aufgabe 2:
Gibt es zu c und d etwas im Skript?
Zu 3 und 4 b habe ich leider noch nichts.
 

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  • Einsendearbeit BA_BiPo_2.pdf
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zu der GoB bin ich mir ebenfalls nicht sicher, aufgrund des Bachelors hätte ich auch zu Buchführung tendiert, allerdings benennt er in seinem Skript die Abkürzung nicht sondern verwendet sie nur. Zu deiner Kurzfrage Nummer 7 hätte ich folgende Antwort aus dem Skript kopiert
Diese Be- zeichnung orientiert sich an der in § 264 Abs. 2 HGB kodifizierten Generalnorm (Generalklausel) der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften. Demnach soll der Jahresabschluss „unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmä- ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage“ des Unternehmens vermitteln. --> steht auf Seite 5
 
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