Einsendeaufgaben EA MMÖ SS 2016

hi leute,
wer hat bock die ergebnisse der ea 1 mmö ausm ss 2016 zu vergleichen. lotse-ea:

meine lösungen bisher:

aufgabe 1: c, d
aufgabe 2: b, d
aufgabe 3: a, c
aufgabe 4: b, c,

weiter bin ich heute nicht gekommen. alle antworten sind aus der kurseinheit 1
 
Hallo! ist die EA 1 nicht die mit dem A der einen fliegenden Handel aufmachen will? die MC ist doch Nr. 2 oder?
 
ja hast recht. bin gerade an der lösungsskizze des falles. aber mit den fernuniskripten kann ich den nicht lösen...oder wo finde ich hierzu etwas in den skripten?
es wird wohl darum gehen, ob er eine reisegewerbekarte nach 55 ff gewerbeordnung bekommen kann?! dann wohl problem ob stehendes oder reisegewerbe?
dann ob er zuverlässig ist....
oder ob ein ausnahmetatbestand einschlägig ist?

oder wie ? sollen wir uns austauschen? abgabe ist ja bald.....
 
Für Gewerberecht gibt es Videos und Ergänzungsmaterialien in Moodle. Mit den Skripten alleine kann man das nicht lernen.
Am Ende der Ergänzungsmaterialien gibt es auch das Schema "Übersicht zur Überprüfung eines Anspruchs auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis" und in diese Richtung zielt mE die Fallfrage.
 
mmmh... ich hab das ganze als grundrechtsprüfung der berufsfreiheit aufgebaut weil mir das die einzig logische möglichkeit erschien, den sa mit dem skript in verbindung zu bringen. jetzt hab ich mir das von dori genannte schema angeguckt und überlege alles nochmal neu zu machen :down:
 
mein anfang sieht so aus:

Nach § 1 I GewO ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die GewO Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind. Würde die zuständige Behörde dem A die Genehmigung für das Gewerbe versagen, könnte dies einen Eingriff in die Berufsfreiheit des A bedeuten, welche Art. 12 I 1 GG garantiert. Dieser Eingriff könnte jedoch gerechtfertigt sein.

ist irgendwie dünn und konstruiert, aber ich hab auch keine lust mehr nochmal umzubauen. Hab mich mehr oder weniger an das schema 9 aus ke 2 gehalten. hatte eh überlegt alles auf die mc-aufgabe zu setzen und schick den kram daher jetzt so ab, wie er ist. wenn der lehrstuhl zu blöd bzw. nicht in der lage ist einem ein vernünftiges skript und eine vernünftige, mit dem skript auch zusammenhängende fallfrage zur verfügung zu stellen, bin ich halt zu blöd bzw. nicht in der lage eine ordentliche fallbearbeitung abzuliefern... es sei denn natürlich ich habe wie durch ein wunder alles richtig gemacht, in dem fall ziehe ich alles zurück und behaupte das gegenteil! ;)
 
ach ja: ich prüfe den anspruch auf erteilung der reisegewerbekarte, mit schwerpunkt auf unzuverlässigkeit wegen mangelnder sachkunde und wegen rechtskräftiger verurteilung
 
Ja hallo,
ich habe meine Lösung ziemlich ähnlich wie oben abgesendet. Allerdings auf den Hinweis der Berufsfreiheit nach GG verzichtet. Das ganze kurz abgehandelt (drei Seiten handgeschrieben). Die Frage der Zuverlässigkeit bei mangelnder Sachkunde und Vorstrafe sind ja geradezu Klassiker des Allgemeinen VerwR - allerdings ungefähr Grundkurs (Kleiner Schein). Was das in einem LLM-Curriculum zu suchen hat?
Überhaupt scheint ja der Kurs eher aus dem LLB-Fundus zu stammen. Ohne das fordern oder wünschen zu wollen: eigentlich müsste doch hier was knackiges aus dem Polizeirecht / Baurecht / Spez. VerwRecht angesagt sein.
Gruß
 
Die haben doch vor einigen Semestern mal eben den Inhalt des bisherigen BoL-Moduls "Öffentliches Wirtschaftsrecht" gegen das seinerzeitige MoL-Modul "Polizei-, Ordnungs- und Staatshaftungsrecht" ausgetauscht. Ohne die Inhalte hoch- oder herunterzustufen; so wurde im ersten "neuen" Semester MMÖ noch das Skript mit dem Aufdruck des damalige BoL-Moduls verschickt.
 
also ganz ehrlich....aber ich glaube das die frage nichts mit den grundrechten zu tun hat. ich gehe da eher mit dem schema aus moodle über die erteilung einer gewerbeerlaubnis. ich finde die skripte sowas von schlecht. also fehlende sachkunde? eher (-), wegen der verurteilung? muss das nicht auf den gewerbebetrieb gerichtet sein...also unzuverlässigkeit auch eher (-). wenn ihr art 12 gg prüft, dann müsstet ihr ja die dreistufentheorie usw noch prüfen......ich kann mit dem fall nichts anfangen....egal..ich wurschtel etwas hin.....habe kaum zeit...und setze alles auf die mc aufgabe....können uns ja hierüber austauschen.....seit ihr dabei?
 
Hallo Zusammen! ich bin gerade dabei mich durch die 2. EA zu wühlen. Kann bei einer Frage eigentlich auch alles falsch sein? Hier meine bisherigen Ergebnisse:

Teil 1

Aufgabe 1: A Falsch, B Falsch, C ?, D Richtig
Zu C: es geht ab Seite 30 doch nicht um die Frage, OB etwas unter das Wirtschaftsverwaltungsrecht zu subsumieren ist, sondern um das WIE der Auslegung im Wirtschaftsverwaltungsrecht… oder nicht?

Aufgabe 2: A Falsch, B ?, C Falsch, D Richtig
Zu B: steht so nicht im Skript (hab es zumindest nicht gefunden), macht aber Sinn, tendiere daher zu Richtig

Aufgabe 3: A Richtig, B Falsch, C Falsch, D Falsch
Zu A: steht auf Seite 46
Zu C: WTO-Abkommen sind Hard Law, Seite 50

Aufgabe 4: A Falsch, B Falsch, C Falsch, D Falsch
Zu B: nach der Fußnote 16 auf Seite 63 geht das Wirtschaftsmodell von Marx auf Das Kapital, und nicht auf Das Kommunistische Manifest zurück. Wobei ersteres sicher auf letzteres aufbaut. Bin für die Frage wohl nicht belesen genug…
Zu C: in einer Planwirtschaft hat der Staat das Eigentum an den Produktionsfaktoren. Das bedeutet doch nicht automatisch, dass niemand keinerlei Art von Privateigentum hat.
 
Teil 2

Aufgabe 5: A ?, B Falsch, C Falsch, D Falsch
Zu A: grundsätzlich Richtig, aber was hat das Wort Arbeitnehmer da zu suchen? Daher wohl Falsch

Aufgabe 6: A ?, B Richtig, C Richtig, D Richtig
Zu A: ist die Reichweite der Rechtsprechung unklar? Ich würde sagen Nein

Aufgabe 7: A Richtig, B Falsch, C Richtig, D Falsch
Verstehe ich dass richtig, dass nach der Aufgabenstellung die richtigen Antworten als Falsch und umgekehrt auszuweisen sind?

Aufgabe 8: A Richtig, B Richtig, C Richtig, D Falsch
 
Teil 3

Aufgabe 9: A Falsch, B Falsch, C Richtig, D Falsch

Aufgabe 10: A Richtig, B Falsch, C Falsch, D Falsch

Aufgabe 11: A Falsch, B Falsch, C Richtig, D Richtig

Aufgabe 12: A Richtig, B Falsch, C Richtig, D Richtig
 
hallo pixie,
also bei frage 1 zu teil 1 ist meiner meinung nach c richtig.
OB etwas unter das wirtschaftsverwaltungsrecht fällt findet man ja nur mit dem mittel der auslegung heraus. und das sind die klassischen auslegungsmethoden.
 
guck mal auf seite 31 letzter absatz ff. daraus müsste sich ergeben, dass man durch auslegung ermitteln muss, ob etwas unter das wirtschaftsverwaltungsrecht fällt...z.b. sinn und zweck eines gesetes.....auf der anderen seite wenn man die abbildung 9 auf seite 30 sich anguckt, könnte man auch von der gegenteiligen meinung überzeugt sein. aber ich bleibe dabei, c ist richtig.
 
wir könnten ja immer hinter unsere antworten die entsprechende seitenzahlen hinschreiben wieso wir der meinung sind, dass etwas falsch oder richtig sei? dann köännten wir besser diskutieren? ich werde mich übers wochenende an alle anderen fragen gehen.....und dir hgier bescheid geben.
 
aber bei frage 1 hast du doch recht. c ist falsch. ob etwas unter das wirtschaftsverwaltungsrecht zu fassen ist, ist nicht mit den auslegungsmethoden herausfindbar. da geht es darum, WIE man das wirtschaftsverwaltungsrecht auslegt.
ich glaube auf seite 22 ff des skripts wird die abgrenzung zu anderen rechtsgebieten beschrieben. also definition verwaltung, wirtschaft, wirtschaftsrecht und wirtschaftsverwaltungsrecht und welche rechtsgebiete darunter fallen...auch die normenhirarchie etc....also geht es eher um die abgrenzungsdefinitionen, die man aus dem normalen verwaltungsrecht kennt...
 
hallo sorro,
ja, bei der frage war ich auch schon ungefähr hundertmal vom jeweiligen gegenteil überzeugt... je nach dem wie man es dreht und wendet kommt man auf richtig oder falsch. ich denke ich bleibe aber bei falsch, da die klassischen auslegungsmethoden meiner ansicht nach nicht dazu dienen, herauszufinden zu welchem rechtsgebiet ein bestimmter sachverhalt gehört. wobei es bei der einordnung unter umständen auf bestimmte begriffe ankommt, die dann wieder ausgelegt werden müssen... egal, ich bleib bei falsch!

was sagst du denn zu den anderen fragen? wenn du irgendwo anderer meinung bist such ich gern nochmal die entsprechenden seiten raus!
 
hi pixie.
ne habe alles überprüft und so wie du. bei den restlichen 4 fragen waren 2 fragen bei mir dabei, bei denen keine antwort richtig war....und was ich bei den anderen angekreuzt habe wiess ich gerade nicht mehr. habe meine unterlagen auch nicht zur hand. aber zum bestehen sollte es gereicht haben. was für ein modul belegst du denn noch? hast du schon verfahrensrecht belegt?
 
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