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Weil der Wiederbeschaffungswert einmal konkret, und einmal anhand der Kaufpreisentwicklung ermittelt wird.Hat eine/r ne Idee warum die Kaufkraftrücklage nicht gleich der Substanzerhaltungsrücklage ist?
Ich mache auch EA2. Zum einen aus Übungsgründen, zum Anderen, weil man nicht immer dann schon das Ergebnis aus EA1 hat.Macht ihr eigtl. auch die 2 EA oder wartet ihr erst auf die möglichen Ergebnisse der ersten EA ab?
Damit sieht es leider mau aus. Das Modul ist ja ziemlich neu. Für den Teil "Bilanzanalyse" gibt es ein Buch von Brösel, aber das ist eigentlich auch nur das Skript (wenn auch etwas umfangreicher). So richtig Übungsaufgaben wird man sich wohl selbst basteln müssen - und dann z.B. hier im Forum die Ergebnisse vergleichen. Was anderes fällt mir z.Z. auch nicht ein.Gibt es auch Übungsklausuren oder Ähnliches, damit man die Prüfung üben/einschätzen kann? Kann bisher nichts finden..
Zumindest das Mentoriat in Hamburg (Bilanztheorie war letzen Samstag) bringt Dich da nicht viel weiter, der Mentor hat auch nicht "mehr / andere Aufgaben" als die Studenten.Dann sollte man vllt zum Mentoriat fahren..
Aufgabe 1 sollte ja klar sein. Wichtig ist, dass "+" , "-" etc. schon jeweils ein Stichwort sind.
Aufgabe 2: a) Gewinn bei nomineller EK-Def: 210, (keine Rücklagenbildung)
b) Gewinn bei realer EK-Def.:185, dementsprechend eine Kaufkraftrücklage von 25,
c) Gewinn bei substantieller EK-Def.: 180, dementsprechend Substanzerhaltungsrücklage 30.
Aufgabe 3 (in Stichworten):
a) Statische Theorie nach Simon:
1. nicht körperliche Gegenstände dürfen nur bilanziert werden, sofern entgeltlich erworben.
2. Bilanziert wird zum Erwerbspreis (nicht zwingend AHK), sonfern der VG auch einen Ertragsbeiwert liefert.
3. Korrekte Vermögensermittlung zur korrekten Gewinnermittlung (Bilanzziel) steht nicht i Einklang mit den Ansatzvorschriften, da eine genaue Einzelwertermittlung der VG unklar bleibt.
b) Schmalenbachs dynamische Theorie,
1. Immaterielles Vermögen wird als schwebender Aktivposten mit AHK bewertet.
2. Kriterien sind neben AHK auch Vorsichtsprinzip und Bewertungsstetigkeit
3. noch keine Idee meinerseits
c) organische Theorie von Schmidt
1. alle imm. VG werden bilanziert,
2. Bewertung nicht nach AHK, sondern nach Tagesbeschaffungswerten, jedoch mit Abschlag für Abnutzung.
3. Willkür bei Bewertung steht im Konflikt zur Substanzerhlatung (aber auch da bin ich mir nicht sicher)
Aufgabe 1 sollte ja klar sein. Wichtig ist, dass "+" , "-" etc. schon jeweils ein Stichwort sind.
Aufgabe 2: a) Gewinn bei nomineller EK-Def: 210, (keine Rücklagenbildung)
b) Gewinn bei realer EK-Def.:185, dementsprechend eine Kaufkraftrücklage von 25,
c) Gewinn bei substantieller EK-Def.: 180, dementsprechend Substanzerhaltungsrücklage 30.
Aufgabe 3 (in Stichworten):
a) Statische Theorie nach Simon:
1. nicht körperliche Gegenstände dürfen nur bilanziert werden, sofern entgeltlich erworben.
2. Bilanziert wird zum Erwerbspreis (nicht zwingend AHK), sonfern der VG auch einen Ertragsbeiwert liefert.
3. Korrekte Vermögensermittlung zur korrekten Gewinnermittlung (Bilanzziel) steht nicht i Einklang mit den Ansatzvorschriften, da eine genaue Einzelwertermittlung der VG unklar bleibt.
b) Schmalenbachs dynamische Theorie,
1. Immaterielles Vermögen wird als schwebender Aktivposten mit AHK bewertet.
2. Kriterien sind neben AHK auch Vorsichtsprinzip und Bewertungsstetigkeit
3. noch keine Idee meinerseits
c) organische Theorie von Schmidt
1. alle imm. VG werden bilanziert,
2. Bewertung nicht nach AHK, sondern nach Tagesbeschaffungswerten, jedoch mit Abschlag für Abnutzung.
3. Willkür bei Bewertung steht im Konflikt zur Substanzerhlatung (aber auch da bin ich mir nicht sicher)
Bei den beiden bekämst Du (weil nur vier Stichworte erlaubt sind) für "Wird nicht in der" und "Mutiplikation des Reproduktionswertes mit" vermutlich 0 Punkte.wird nicht in der Bilanz berücksichtigt
Multiplikation des Reproduktionswertes mit dem Nominalzins
Meine Ideen
b) 3. Schmalenbach möchte den Unternehmenserfolg ermitteln, um das Unternehmen steuern zu können (als Konkretisierung des Bilanzziels steht das im Skript). Im Beispiel zum Bedürfnis für Verteilung geht es ja um ein Patent, also ein imm. VG. Hier spricht alles für eine Bilanzierung, aber Schmalenbach spricht sich wg. der Vergleichbarkeit dagegen aus. Prinzipiell würde also in der Theorie die Ansatzvorschrift nicht gegen das Ziel sprechen, aber in seinem Beispiel spricht es wohl dagegen.
Was meint ihr zu dem Gedanken?
c) 3. Schmitz will das wahre Vermögen und den richtigen Gewinn ermitteln. Erstes lässt sich durch Tagesbeschaffungswerte ermitteln. Durch die nutzung dieser Werte wird der Reproduktionswert des Unternehmens ermittelt. Zur genauen Unternehmensreproduzierung müssten ja alle immateriellen Werte bilanziert werden, ws Schmalenbach mit den nicht einzeln veräußerungsfähigen Vermögensgegenständen erklärt. Mit anderen Vermögensgegenständen zusammen kann der nicht einzeln veräußerungsfähige Vermögensgegenstand doch einen Wert beitragen.
Und hier nochmal: was meint ihr?