Einsendeaufgaben EA Sommersemester 2018

Hallo,

möchte sich Jemand zur aktuellen EA austauschen?

Ich denke, dass die Fallbearbeitung gut zu machen ist. Schwerpunkt liegt mMn bei der rechtlichen Behandlung der Aufstiftung. Bei der Zusatzfrage habe ich die Ansicht mit dem Energieeinsatz und dann vor allem die Lehre vom Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit erklärt.

Wie sieht es bei euch aus?

VG
 
Hi,
eigentlich ist der Fall doch ziemlich simpel oder?
Strafbarkeit des B gem. §§223, 224 I Nr. 2 StGB
Und Strafbarkeit des A gem. §§223,224 I Nr. 2, 26 StGB mit Schwerpunkt der Aufstiftung.

Mir erscheint das allerdings recht wenig, allerdings hab ich bisher auch noch keine EA an der Fernuni eingereicht :haumichwech:.
 
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