Einsendeaufgaben EA SS 2021

Gerne! Bin nur noch nicht soweit, als ich dazu was sagen könnte ;-) Würde mich also zu einem späteren Zeitpunkt wieder melden.

(Da dieses Forum ja nicht gerade gut besucht scheint, dachte ich, ich schreie mal in den Raum hinein, bevor sich alle ganz abwenden :-D)

LG Karina
 
Meine AGL lautet § 8 I 1 2. Alt. UWG iVm. §§ 3 I, 3a UWG iVm § 3 Nr. 1 HWG

Ich überlege, ob ich § 1 I Nr. 1a HWG auch noch dazu packen soll.? Als unzulässige geschäftliche Handlung kommt natürlich § 3 Nr. 1 HWG in Betracht. Evtl. müsste man auch § 5 und/oder § 5a UWG mitprüfen denke ich.
Könnte mir vorstellen, dass bei medizinischen Produkten strengere Anforderungen bzgl. Werbung gelten, als bspw. bei Monsterbacke Fruchtquark (so wichtig wie das tägliche Glas Milch" war zulässig)
 
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