- Hochschulabschluss
- Bachelor of Arts
- Studiengang
- Erste Juristische Prüfung
- ECTS Credit Points
- 140 von 210
Ja bei Aufgabe 1 schon. Der Artikel bezieht sich aber auf die Prüfung der Begründetheit. Dort sollen wir laut Bearbeitervermerk gerade annehmen, dass es sich bei der Benotung um einen VA handelt.In unserem Fall stellt sich doch aber gerade die Frage, ob es denn ein Verwaltungsakt ist oder nicht.
Hier der Link: Begründetheit der Anfechtungsklage