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Ich sitze auch noch immer an der EA und bin nach wie vor an einem Austausch interessiert.Seid ihr alle schon fertig? Oder besteht noch Interesse an einem Austausch? Ich starte heute, nachdem ich IPR endlich fertig habe...
Wie habt ihr denn die Garantenstellung des A beurteilt? Eigentlich muss er ja nicht eingreifen, von einem Arzt kann lt. Kommentar kein über 323c hinausgehendes Hilfeleisten verlangt werden, damit hätte er keine Garantenstellung, die ein Unterlassen iSv. § 13 strafbar werden lassen.
Mit ist ehrlich gesagt, nicht ganz klar, was der Tatkomplex "Während der Vorstellung" für einen Sinn haben könnte. Soweit ich das sehe, hat sich während der Vorstellung nur der L (un der B, den man aber ohnehin einzeln prüft) strafbar gemacht.Deshalb habe ich zwei Tatkomplexe gebildet. vor und während der Vorstellung - vor der Vorstellung hatte L noch keine Kenntnis, daher geht der Mordversuch in mittelbarer Täterschaft durch und man kann alle Probleme der Mordmerkmale, des Versuchs und des Rücktritts vom Versuch abhaken. Ohne Tatkomplexe wird das mMn. schwierig.
Meiner Meinung nach stellt das alles ein Tatkomplex dar. Ich habe zuerst Mord in mittelbarer Täterschaft geprüft und verneint und bin dann zum versuchten Mord in mittelbarer Täterschaft übergegangen. Beim unmittelbaren Ansetzen muss man das Problem entscheiden, auf welchen Zeitpunkt man abstellt. Entweder auf die Handlung des Tatmittlers oder die Einwirkungshandlung des mittelbaren Täters.
jaBist Du dann auch schon beim objektiven Tatbestand rausgeflogen, weil kein Strafbarkeitsdefizit des L vorliegt?