- Ort
- Ulm
- Hochschulabschluss
- Diplom-Betriebswirt (FH)
- 2. Hochschulabschluss
- Master of Laws
- Studiengang
- Master of Laws
- ECTS Credit Points
- 90 von 90
- 2. Studiengang
- B.Sc. Psychologie
Hallo zusammen!
Ich bekomme soeben meine erste EA in Rechtsgeschichte zurück und bin offen gestanden recht verwundert.
Die Punkteverteilung wurde von 50 / 50 auf 60 / 40 abgeändert. Zum Zeitpunkt des Schreibens war mir dies nicht bekannt. Ansonsten hätte ich vielleicht noch mehr auf eine Akzentuierung /andere Schwerpunkte geachtet.
Nun, ich habe mit 26 Punkten für Aufgabe 1 und 26 Punkten für Aufgabe 2 bestanden - soweit also alles gut.
Zu der EA gab es zwei Randbemerkungen, von denen ich aber nur eine überhaupt entziffern kann, ansonsten nicht einen einzigen Hinweis.
Mir ist das irgendwie zuwenig an Feedback, um dann auch für eine spätere Klausur noch besser gerüstet zu sein. Ich nehme die EA ernst und daher wünsche ich mir gern auch ausführlichere Hinweise, denn ich will hinzu lernen und nicht nur das Quorum für eine Klausurzulassung hinter mich bringen (obwohl natürlich auch das nicht völlig außerhalb des Blickfelds liegt...).
Erspart mir nur bitte den Hinweis, dass man das im LL.M.-Studiengang nun endlich mal ohne Feedback überstehen müsse - die Gebühren sind genauso da wie im LL.B.-Studiengang...
Habt Ihr hierzu eine Meinung / Tipps?
Grüße
Jan
Ich bekomme soeben meine erste EA in Rechtsgeschichte zurück und bin offen gestanden recht verwundert.
Die Punkteverteilung wurde von 50 / 50 auf 60 / 40 abgeändert. Zum Zeitpunkt des Schreibens war mir dies nicht bekannt. Ansonsten hätte ich vielleicht noch mehr auf eine Akzentuierung /andere Schwerpunkte geachtet.
Nun, ich habe mit 26 Punkten für Aufgabe 1 und 26 Punkten für Aufgabe 2 bestanden - soweit also alles gut.
Zu der EA gab es zwei Randbemerkungen, von denen ich aber nur eine überhaupt entziffern kann, ansonsten nicht einen einzigen Hinweis.
Mir ist das irgendwie zuwenig an Feedback, um dann auch für eine spätere Klausur noch besser gerüstet zu sein. Ich nehme die EA ernst und daher wünsche ich mir gern auch ausführlichere Hinweise, denn ich will hinzu lernen und nicht nur das Quorum für eine Klausurzulassung hinter mich bringen (obwohl natürlich auch das nicht völlig außerhalb des Blickfelds liegt...).
Erspart mir nur bitte den Hinweis, dass man das im LL.M.-Studiengang nun endlich mal ohne Feedback überstehen müsse - die Gebühren sind genauso da wie im LL.B.-Studiengang...
Habt Ihr hierzu eine Meinung / Tipps?
Grüße
Jan
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