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Ich warte ebenfalls auf die Korrektur. Zum Glück habe ich Lotse schon bestanden gehabt!
Eine andere Frage.
Hat sich jemand schon Gedanken gemacht, was wohl in der Klausur dran kommen könnte?
Hmm... Weiß jetzt nicht, ob es sich beim Master anders verhält, aber beim Bachelor durfte ich mit bestandener Lotse die Klausur mitschreiben.Lotse war aber auch nur freiwillig und keine EA
Dann heißt es weiter zittern 😅Scheint bei StrR in diesem Semester anders zu sein. Wie es scheint muss die EA als Zulassung bestanden sein:
Anhang anzeigen 17915
Ach verdammt. Dann heißt es wohl abwarten :/Scheint bei StrR in diesem Semester anders zu sein. Wie es scheint muss die EA als Zulassung bestanden sein:
Anhang anzeigen 17915
War machbar, wie ich finde.Wie gings euch in der Klausur?
Hmmm...Ja, die Irrtümer warne zu erwarten das stimmt
Ich bin auf Anstiftung gegangen. Wobei ich mir hier nicht sicher war... Hatte gehofft, dass ich um TuT herum komme ;)
Nein. Ein Schlag gegen einen schreienden Mann, habe ich, auch wenn die Notwehrlage gegeben gewesen wäre, nicht als das midleste Mittel gewertetHabt ihr im zweiten ETBI bejaht?
So hatte ich das auch, bin dann zum Putativnotwehrexzess und habe den auch abgelehnt.
Allerdings habe ich den 212 geprüft und bejaht (eigentlich 3x den), weil ich hier Eventualvorsatz gesehen habe; Billigendes in Kaufnehmen, weil im Text so auffällig stand, dass er alles in Kauf nahm, das war so auffällig.
Ich habe mir gedacht, dass man seinen Satz ("Recht braucht Unrecht nicht zu weichen") auch so interpretieren kann, dass er generell denkt, dass er etwas erlaubtes tut, aber wenn er sein Gewissen anstrengt, ist ja klar (-)Verbotsirrtum hab ich ehrlich gesagt nicht geprüft. Das prüft man doch, wenn jemand glaubt, dass eine Handlung generell erlaubt ist und nicht wenn man irrig eine Notwehrlage annimmt. Oder nicht
Was denkst du, gibt es großen Punktabzug, wenn man statt zwei Mal 212 I einmal den KV mit Todesfolge angenommen hat?Ja, man müsste es spätestens beim "vermeidbaren Irrtum" verneinen, ob es zu prüfen war, bin ich auch nicht sicher. Bei mir hat ETBI und Putativnotwehrexzess so lange gedauert.
Also ich find auch überhaupt nicht, dass es eine Klausur für zwei Stunden schriftlich wäre. Ich habe schon beim Stübinger EM Strafrecht in Präsenz geschrieben und das war deutlich kürzer.