Einsendeaufgaben EA WS 2021/22

Ich warte ebenfalls auf die Korrektur. Zum Glück habe ich Lotse schon bestanden gehabt!

Eine andere Frage.
Hat sich jemand schon Gedanken gemacht, was wohl in der Klausur dran kommen könnte?
 
Scheint bei StrR in diesem Semester anders zu sein. Wie es scheint muss die EA als Zulassung bestanden sein:



Zwischenablage01.jpg
 
Die Korrektur ist jetzt nun auch bei mir da.
 
Ja, die Irrtümer warne zu erwarten das stimmt
Ich bin auf Anstiftung gegangen. Wobei ich mir hier nicht sicher war... Hatte gehofft, dass ich um TuT herum komme ;)
 
Ja, die Irrtümer warne zu erwarten das stimmt
Ich bin auf Anstiftung gegangen. Wobei ich mir hier nicht sicher war... Hatte gehofft, dass ich um TuT herum komme ;)
Hmmm...
beides scheint mir da echt möglich, ich habe die Mittäterschaft gewählt, weil es As Bombe war und der Satz "sie kommen überein".

Und bei dem zweiten 212 I oder 223 I, 227 I? Auch da war ich mir nicht ganz sicher, habe aber hier die KV mit Todesfolge gewählt, mit einem Schlag zu tode gekommen, da kam es mir logisch vor :))
 
So hatte ich das auch, bin dann zum Putativnotwehrexzess und habe den auch abgelehnt.

Allerdings habe ich den 212 geprüft und bejaht (eigentlich 3x den), weil ich hier Eventualvorsatz gesehen habe; Billigendes in Kaufnehmen, weil im Text so auffällig stand, dass er alles in Kauf nahm, das war so auffällig.
 
So hatte ich das auch, bin dann zum Putativnotwehrexzess und habe den auch abgelehnt.

Allerdings habe ich den 212 geprüft und bejaht (eigentlich 3x den), weil ich hier Eventualvorsatz gesehen habe; Billigendes in Kaufnehmen, weil im Text so auffällig stand, dass er alles in Kauf nahm, das war so auffällig.

Was ist mit dem Verbotsirrtum? Hast du den nicht angeprüft? Mit dem Bruder, der es ihm so erklärt hat, kam es mir stark nach "ich bin mir keiner Strafe bewusst". Habe den natürlich auch abgelehnt.
 
Verbotsirrtum hab ich ehrlich gesagt nicht geprüft. Das prüft man doch, wenn jemand glaubt, dass eine Handlung generell erlaubt ist und nicht wenn man irrig eine Notwehrlage annimmt. Oder nicht
 
Verbotsirrtum hab ich ehrlich gesagt nicht geprüft. Das prüft man doch, wenn jemand glaubt, dass eine Handlung generell erlaubt ist und nicht wenn man irrig eine Notwehrlage annimmt. Oder nicht
Ich habe mir gedacht, dass man seinen Satz ("Recht braucht Unrecht nicht zu weichen") auch so interpretieren kann, dass er generell denkt, dass er etwas erlaubtes tut, aber wenn er sein Gewissen anstrengt, ist ja klar (-)

Dachte halt, lieber ansprechen und ablehnen als gar nicht ansprechen.
 
Ja, man müsste es spätestens beim "vermeidbaren Irrtum" verneinen, ob es zu prüfen war, bin ich auch nicht sicher. Bei mir hat ETBI und Putativnotwehrexzess so lange gedauert.

Also ich find auch überhaupt nicht, dass es eine Klausur für zwei Stunden schriftlich wäre. Ich habe schon beim Stübinger EM Strafrecht in Präsenz geschrieben und das war deutlich kürzer.
 
Ja, man müsste es spätestens beim "vermeidbaren Irrtum" verneinen, ob es zu prüfen war, bin ich auch nicht sicher. Bei mir hat ETBI und Putativnotwehrexzess so lange gedauert.

Also ich find auch überhaupt nicht, dass es eine Klausur für zwei Stunden schriftlich wäre. Ich habe schon beim Stübinger EM Strafrecht in Präsenz geschrieben und das war deutlich kürzer.
Was denkst du, gibt es großen Punktabzug, wenn man statt zwei Mal 212 I einmal den KV mit Todesfolge angenommen hat?
 
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