Einsendeaufgaben EA WS 22/23

Runtergeladen und die ersten Gedanken dazu gemacht. Wollte morgen mit der Bearbeitung beginnen
Und ihr ?
 
Ich habe schon angefangen, aber ich habe das Gefühl etwas übersehen zu haben:O_o:
Ich denke in Aufgabe 1. liegt der Schwerpunkt auf § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB, ob bei der Matratze überhaupt die Möglichkeit eines Widerrufs besteht. Dazu gibt es auch ein BGH-Urteil.
Ich komme auch zu dem Schluss, dass die Widerrufsfrist nicht eingehalten wurde, was mich etwas verunsichert, ob das wirklich so gewollt ist :D
 
Ich habe schon angefangen, aber ich habe das Gefühl etwas übersehen zu haben:O_o:
Ich komme auch zu dem Schluss, dass die Widerrufsfrist nicht eingehalten wurde, was mich etwas verunsichert, ob das wirklich so gewollt ist :D
So gehts mir auch....
Mit dem Ergebniss lassen sich Aufgabe 2 und 3 nicht mehr im Gutachten beantworten, was mich noch mehr verwirrt..
Wie ausführlich habt ihr den KV ausgebaut?
Mir fehlen da zuviele Angaben, als dass ich ihn einfach unproblematisch feststellen wollen würde....
 
So gehts mir auch....
Mit dem Ergebniss lassen sich Aufgabe 2 und 3 nicht mehr im Gutachten beantworten, was mich noch mehr verwirrt..
Wie ausführlich habt ihr den KV ausgebaut?
Mir fehlen da zuviele Angaben, als dass ich ihn einfach unproblematisch feststellen wollen würde....
Ich habe direkt einen Verbrauchervertrag geprüft..
 
Ich habe direkt einen Verbrauchervertrag geprüft..
Das Widerrufsrecht ist eine rechtsvernichtende Einwendung.
Dafür braucht es ja erst einen Anspruch.
Der Verbrauchervertrag ist doch erst für die Vorschriften des verbraucherschützenden Widerrufs Vorraussetzung.
Sehe gerade nicht, wie der Verbrauchervertrag angesprochen werden kann ohne zuerst den Widerruf anzusprechen und der braucht ja um angesprochen zu werden erstmal einen entstandenen Anspruch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich frage mich gerade, ob wir das alte Schuldrecht anwenden sollen, da der Fall ja 2021 stattgefunden hat, oder ob wir nicht das neue Schuldrecht, welches am 1.1.2022 in Kraft getreten ist, anwenden sollen. Ich finde das alte anzuwenden macht wenig Sinn, oder wie seht ihr das?
 
Ich frage mich gerade, ob wir das alte Schuldrecht anwenden sollen, da der Fall ja 2021 stattgefunden hat, oder ob wir nicht das neue Schuldrecht, welches am 1.1.2022 in Kraft getreten ist, anwenden sollen. Ich finde das alte anzuwenden macht wenig Sinn, oder wie seht ihr das?
Ich bin jetzt vom alten ausgegangen..
An welcher Stelle wirkt es sich denn aus ob es das alte oder das neue ist? Wir haben ja keinen Sachmangel
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin jetzt vom alten ausgegangen..
An welcher Stelle wirkt es sich denn aus ob es das alte oder das neue ist? Wir haben ja keinen Sachmangel
Das sehe ich genauso, in den für die EA notwendigen Widerrufs-§§ gab es keine Änderungen. Und der KV ist nach meiner Meinung nicht in Frage zu stellen, da gibts ja im SV keine Probleme, was den Vertragsschluss angeht.
 
Ich komme zum gleichen Ergebnis wie ihr auch, also dass die Widerrufsfrist nicht eingehalten wurde und damit sein Widerrufsrecht erloschen ist.
 
Wie geht ihr mit Aufgabe 2 und 3 um?
Ohne Widerruf kann man die ja nicht im Gutachten ansprechen.
Im Grunde kann man da doch nur ein, zwei Sätze zu schreiben oder wie wertet ihr das?
 
Ich glaube, ich geh ins Hilfsgutachten. Damit fang ich grade an
 
Hab den SV gerade nicht zur Hand, steht in der Aufgabenstellung drin, dass man ersatzweise ein Hilfsgutachten machen soll?
Denn letzlich geben die Aufgaben ja auch ziemlich wenig Punkte im Vergleich zu Aufgabe 1, da kann nicht viel gefordert sein oder?
 
Nein, da steht nichts dergleichen
 
Dann krieg ich gedanklich die Kurve zum Hilfsgutachten nicht, muss aber dazu sagen, dass ich mich damit immer schwer tu.
Wenn ich ein Hilfsgutachten machen möchte, müsste ich doch davon ausgehen, dass die Widerrufsfrist nicht abgelaufen ist, sonst habe ich ja keinen Anspruch mehr.. zumindest bei Frage 2 oder?
Damit würde ich doch am Ende was anderes beantworten als wonch gefragt ist oder?
So wie der Fall steht, kann er die Portokosten nicht verlangen, weil er keinen Anspruch hat...
Wie macht man ein Hilfsgutachten ohne das zu verändern?
 
Ich habs geprüft und mich gegen das Hilfsgutachten entschieden. Macht keinen Sinn, aber Versuch war’s wert
 
Ich find diese EA so verwirrend.... so viele Angaben im SV die man garnicht verwenden kann...
 
Anscheinend hängen wir alle am gleichen Problem 😅 Ich komme auch zu dem Ergebnis, dass er die Widerspruchsfrist nicht eingehalten hat und deshalb den Vertrag nicht wirksam widerrufen hat. Leider habe ich auch noch keine Ahnung wie ich mit dieser Voraussetzung Aufgabe 2 lösen soll, außer wirklich in einem Satz zu sagen, dass er die Kosten nicht erstattet bekommt, da der Vertrag nicht wirksam widerrufen wurde. Ich finde das mit der Versandkostenauflistung im Sachverhalt halt verwirrend, vor allem weil ein AG-Leiter an der Uni mal gesagt hatte, dass keine Informationen unnötig im Sachverhalt stehen. Hilfsgutachten macht für mich trotzdem wenig Sinn irgendwie
Bei Aufgabe 3 sehe ich wiederum weniger Probleme diese zu lösen, da dort das Problem ja darin liegt, ob es sich in diesem Fall um einen Fernabsatzvertrag handelt oder nicht
 
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